Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Ein spektakuläres Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) fand kaum Resonanz in der deutschen Staatspropagandamedienlandschaft. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Mit diesem Verdikt ist kein Staat zu machen.
Der EuGH untersagte mit seinem Urteil vom 27. Mai 2019 deutschen Staatsanwaltschaften die Ausstellung europäischer Haftbefehle mit dem Verweis auf die nicht sichergestellte Unabhängigkeit derselben aufgrund ihrer Weisungsabhängigkeit von der Exekutive (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18).
Die deutschen Staatsanwaltschaften als Teil der Judikative unterliegen der Weisungsbefugnis der Justizminister, die als Regierungsmitglieder der Exekutive angehören. Dies bedingt einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung - der Grundfesten eines jedes demokratisch verfaßten Rechtsstaates.
Dieser Durchgriff ermöglicht es der Exekutive, ihre Mitglieder bei Rechtsverstößen dem Zugriff der Judikative zu entziehen. Er ebnet aber auch den Weg zur Anordnung der Einleitung juristischer Verfahren gegen mißliebige politische Gegner, bei denen die Justiz einen Anfangsverdacht auf eine Rechtsverletzung nicht erkennt und damit aus eigener Initiative nicht in Aktion träte.
Selbst ohne eine derartige Weisung führt das Über~-Unterordnungsverhältnis von Justizminister und Staatsanwaltschaft zu vorauseilendem Gehorsam letzterer aus karrierebedingten Opportunitätserwägungen, sodaß eine Weisung oft nicht einmal mehr erforderlich ist.
Wenn Systemhandlanger unter den Juristen diesen Mißstand zu rechtfertigen versuchen mit dem Argument, jedes staatliche Handeln bedürfe der demokratischen Legitimation und das der Staatsanwaltschaften könne nur über die der parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Justizminister erfolgen, plädieren sie für die Abschaffung der Gewaltenteilung. Nur beiläufig sei darauf hingewiesen, daß die Justizminister ihr Parlamentsmandat beibehalten und damit janusköpfig als Teil der Exekutive und der Legislative fungieren und sich somit selbst kontrollieren.
Die Konsequenz derartiger Ignoranz oder Rechtsbeugung müßte die sofortige Eliminierung dieser Rechtsverdreher aus ihren Ämtern unter Aberkennung ihrer Staatsexamina sein.
Einer der Exponenten dieser „Schule“ ist Joachim Wieland, der an einer „Universität“ lehrt, die keine solche ist und von Universitäten, die den Anforderungen an eine solche entsprechen, amüsiert bis verächtlich belächelt wird. Hier wird manifest, warum es bei Wieland offenbar nicht für die Berufung an eine echte Universität gereicht hat.
Eine demokratische Legitimation kann nicht über einen Rechtsbruch hergestellt werden. Davon abgesehen, sind die Handlungen der Justiz nie demokratisch legitimiert, da sie lediglich über die Einhaltung der demokratisch zustandegekommenen Gesetze wachen. Über die Urteile von Gerichten wird schließlich auch nicht demokratisch befunden, da Nichtfachleute kaum über die Arbeit von Juristen korrekt zu urteilen vermögen. Allerdings ergehen Urteile „im Namen des Volkes“, warum die Mißachtung einer etablierten Haltung einer weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung Urteile durchaus zu delegitimieren vermögen.
Das deutsche Unrechtsregime gedenkt nicht einmal auf diese überdeutliche Rüge hin an eine Änderung dieser unhaltbaren Zustände. Mit einem Trick will man sich am eigenen Schopfe aus dem Sumpfe ziehen: Künftig sollen Richter die europäischen Haftbefehle ausstellen. Das finden noch nicht einmal diese auf Dauer akzeptabel. Im übrigen sind auch Richter nicht so unabhängig, wie es erscheint. Auch hier nimmt die Politik Einfluß auf die Ämtervergabe.
Besonderer Dank geht an unsere Freundin Franziska Moosbauer-Geigenberger für den Hinweis auf dieses Urteil. Wie man sieht, bleiben Wahrheit und Schande auf Dauer eben doch nicht verborgen. Es ist nur eine Frage der Zeit ….
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/18/c-508-18.php
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/europaeischer-haftbefehl-trotz-eugh-urteil-das-weisungsrecht-bleibt/24441540.html?ticket=ST-40601336-g737tLLjdjKzBgjsMnpe-ap1