Der Mordfall Luise Frisch und die Folgen

in deutsch •  2 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Im Fall des Mordes an Luise Frisch aus Freudenberg tun sich immer weitere makabere Abgründe auf, die das Blut in den Adern gefrieren lassen - zumal bei dem Gedanken an das Alter der Mörderinnen. Ihr Vorgehen ließe wohl so manchen erwachsenen Verbrecher ins Staunen geraten.

Die Tat war von langer Hand geplant. Nach einer gemeinsamen Fahrt zur Schule und des dort zusammen verbrachten Tages begleitete Luise Frisch eine der späteren Verbrecherinnen nach Hause, um bei ihr zu übernachten. Am Folgetag lockten beide Bestien das Opfer in den Wald, um es dort mit einer Plastiktüte zu ersticken. Nach dem Mißlingen dieses Versuches fügte die jüngere Täterin Luise, festgehalten von der älteren Tatbeteiligten, nicht nur 30 Stiche, wie ursprünglich angenommen, sondern 75 Stiche zu. Dies läßt bedingungslosen Vernichtungswillen erkennen.

Die beiden Bastardinnen hatten sich zuvor im internet über die Regeln der Strafmündigkeit informiert, um sich rückzuversichern, daß die geplante Untat keine Konsequenzen für sie haben würde. Man hat es hier - nur zur Erinnerung - mit 12- und 13jährigen zu tun!
Ich selbst beschloß bereits im Alter von 7 Jahren, später Jura zu studieren, glaube aber nicht, daß ich schon mit 12 oder 13 Jahren über die Strafmündigkeit bescheid gewußt hätte - ein Thema, das mir erst viel später an der Universität begegnete.
Das zeigt den Wandel in der Entwicklung Jugendlicher, die seither stattfand und der unbedingt Rechnung zu tragen ist durch die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, weil ansonsten unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten unerträgliche Ergebnisse das Resultat sind. Schon dieser Fall sendet an diese Altersgruppe das fatale Signal, daß ein Freibrief zur Begehung vergleichbarer Taten besteht und die Konsequenzen davon zu vernachlässigen sind. Für die Allgemeinheit bedeutet dies eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Zudem ruft es erwachsene Verbrecher auf den Plan, sich strafunmündiger Kinder für die Ausführung ihrer Taten zu bedienen.

Die beiden Verbrecherinnen erfüllten mit ihrem Vorgehen gleich mehrere Merkmale, die das Tötungsdelikt als Mord qualifizieren:

  • Die Tat wurde heimtückisch unter Ausnutzung der Arglosigkeit des Opfers ausgeführt, das keinen Angriff von den Freundinnen erwartet hatte.
  • Die Tat läßt besondere Grausamkeit erkennen.
  • Die Tat wurde aus niederen Beweggründen begangen (Rache, Eifersucht, Neid, Haß).

Auch das Verhalten nach dem Mord läßt auf erschreckende Abgebrühtheit schließen. Um von sich abzulenken und eine falsche Spur zu legen, rief eine der Mörderinnen bei den Eltern des Opfers an, um sich besorgt zu geben um die sichere Heimkehr Luises, die sie zuvor ums Leben gebracht hatte. Sodann veröffentlichte sie unbekümmert ein Tanzvideo. Von Reue oder zumindest Entsetzen oder Schock über die eigene Tat keine Spur!

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/immer-mehr-details-zum-mord-in-freudenberg-t%C3%A4terin-12-stach-75-mal-mit-dem-messer-auf-luise-ein/ar-AA18ZUZS

Fall Luise Frisch.png

luise.jpg

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Ja, das Verbrechen muss gesühnt werden - der Rechtsstaat darf nicht wegschauen.

Ein Absenkung der Strafmündigkeit auf 11 Jahre wäre mit Blick auf die Pubertätsbedingten biologischen Prozesse zu diskutieren.

Man könnte auch das Alter an bestimmte Delikte koppeln. Jedes Kind weiß, daß nicht getötet werden darf. Bei Urkundenfälschung ist das schon etwas anderes.

Ggf. lässt man gutachterliche klären, ob Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat bestand.

In diesem Fall wäre dies zu bejahen, da sie ja auch ein Handy bereits bedienen konnten.