Deutschland - die Servicewüste? Von wegen! In Europa aber wird es ungemütlicher.

in deutsch •  5 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Das Bild von Deutschland als Servicewüste dürfte nicht dem Blickwinkel von Abschiebekandidaten entsprechen.
Neuerdings fragt die Polizei höflich an, ob sie abgeschoben zu werden wünschten. Doch kaum etwas ist so gut, als daß es nicht verbessert werden könnte. Wie wäre es also mit den Zusatzfragen, wohin die Reise gehen dürfe, und wann man wieder abgeholt zu werden wünsche.
Es ist zu vermuten, daß diese Polizisten zu denen gehören, die beim Eignungstest für die Einstellung in den Polizeidienst die bei der Rechtschreibung maximal mögliche Fehlerquote von 24 auf einer halben Seite voll ausgeschöpft haben.
Da Deutschland alles baut, außer Abschiebehaftanstalten, dürften ohnehin die meisten der etwas findigeren Abschiebekandidaten beim Besuch der Polizei längstens über alle Berge sein. So reist dann von den Verbliebenen fast jeder im Privatjet.
Das nennt man Eigensabotage - eine Spezialität von Germanistan.

Auf europäischer Ebene dagegen hat es gerade eine Zäsur gegeben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat - lange genug hat es fatalerweise gedauert - endlich Inhalt und Grenzen des Zurückweisungsverbotes begriffen und wendet dieses Prinzip erstmals korrekt an.
In seinem jüngsten Urteil bestätigte er die Rechtskonformität einer sofortigen Abschiebung nach bewußt illegalem Grenzübertritt.
Das im Völkergewohnheitsrecht verankerte Zurückweisungsverbot untersagt die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Bisher hatte der EGMR dies fälschlicherweise dahingehend interpretiert, daß alle, die auf welche Weise auch immer nach Europa gelangt waren, hier verbleiben durften bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag.
Damit jedoch überdehnte diese Rechtsprechung weit das Prinzip des Zurückweisungsverbotes.
Nimmt die Wanderung eines Kandidaten nicht ihren Ursprung in einem Staat, in dem ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, kommt das Prinzip erst überhaupt nicht zur Anwendung. Gleiches gilt für den Fall, daß er Staaten durchquert, in denen er sich bereits in Sicherheit befindet.
Diese Erwägungen lagen dem Schengen-Prinzip zu Grunde und fanden dort korrekt ihren Niederschlag. Der bisherige Standpunkt des EGMR lud dagegen geradezu zum Mißbrauch ein.
Wie jedes andere Recht, kann auch das Schutzrecht aus dem Zurückweisungsverbot durch Mißbrauch verwirkt werden. Dies ist bei bewußt und gewollt illegalem Verhalten ohne Zweifel der Fall.
Kaum etwas kann vergleichbaren Schaden anrichten, wie dies bei schlechten Juristen der Fall ist - und der EGMR war bisher offensichtlich grottenschlecht besetzt.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/endlich-gibt-es-die-chance-europas-grenzen-zu-schützen/ar-BB104Yb8?MSCC=1581945216&ocid=spartandhp#page=1
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/polizei-fragt-abgelehnten-asylbewerber-ob-er-abgeschoben-werden-möchte/ar-BB103jvC?ocid=spartandhp
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