Deutschland ist nicht Jedermannsland!

in deutsch •  4 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Unser Freund Matthias Schneider stellt uns diesen sehr informativen Überblick über die aktuell geltende ausländerrechtliche Situation in Deutschland und die diesbezüglichen Änderungspläne der Grünlinge zur Verfügung.

Dieser Irrsinn ist an Wahnwitz kaum zu überbieten. Ausverkauf kann man ihn nicht nennen, denn es ist keine Gegenleistung vorgesehen. Deutschland schmeißt sich weg! Umgesetzt bedeutete der Plan Deutschlands Untergang als zivilisierte Industrienation, was damit als direkte Absicht auch verfolgt wird.
Die CDU hat derweil ihre diesbezügliche Linie bereits auf die ihres Wunschkoalitionspartners abgestimmt.

Gemeinsam gegen Deutschlands Totengräber!

Was die Grünen so alles vorhaben

von Matthias Schneider

In einem Interview mit der WELT legt sich Robert Habeck auf folgende Aussagen zur Migrationspolitik der Grünen fest:

Die Grünen fordern in ihrem neuen Programm erleichterte Einreisen für Asylsuchende nach Europa. Das Wahlrecht für Ausländer soll ausgeweitet und die deutsche Staatsangehörigkeit großzügiger vergeben werden. Für ihre Migrationspolitik wollen sie das Grundgesetz ändern.
Seit jeher fahren die Grünen auf diesem Politikfeld einen klaren Kurs: mehr Zuwanderung von Arbeitnehmern, Asylsuchenden und nachziehenden Angehörigen. Weniger Abschiebungen. Schnellere Gleichstellung und Einbürgerung der Ankömmlinge.
Im neuen Programm wird dieser Kurs ausformuliert: Die Einwanderungsgesellschaft werde „in Zukunft noch pluraler sein, als sie es bereits heute ist“. In ihr sollen „Teilhabe, Rechte, Zugehörigkeit und soziale Positionen stets neu ausgehandelt werden“. Und: Die „vielfältige Einwanderungsgesellschaft“ sei sogar „als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern“ und erfordere „gleichberechtigte politische, soziale und kulturelle Teilhabe von Migrant*innen“.
Um dieses Staatsziel zu erreichen, soll die Staatsangehörigkeit noch schneller vergeben werden. Gemeinsam mit der SPD hatten die Grünen unter Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2000 das Staatsangehörigkeitsrecht tiefgreifend reformiert. Damals wurde das alte Abstammungsprinzip um das neue Geburtsortprinzip (ius soli) erweitert.
Seither erhalten auch in Deutschland geborene Kinder von zwei Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit – falls mindestens ein Elternteil schon seit acht Jahren legal im Land lebt. Zudem wurde die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von 15 Jahren auf in der Regel acht Jahre deutlich verkürzt.
Diese im internationalen Vergleich sehr liberale Vergabe der Staatsangehörigkeit ist den Grünen noch zu streng. In ihrem neuen Grundsatzprogramm wollen sie, „einen erleichterten Rechtsanspruch auf Einbürgerung“ für alle „Menschen, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben und Teil dieser Gesellschaft geworden sind“, und eine „Ausweitung des Geburtsrechts“. So soll „die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben werden können, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat“.
Die Grünen nennen hier keine konkrete Aufenthaltsdauer, aber als rechtmäßig und gewöhnlich gilt im Aufenthaltsrecht der Aufenthalt fast aller hier lebenden Ausländer, beispielsweise auch der von anerkannten Flüchtlingen.
Laut dem Grundsatzprogramm sollen jene Ausländer, die dennoch keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten oder diese nicht annehmen wollen, „das Recht auf politische Teilhabe“ erhalten. „Wer hier dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt hat, muss die Möglichkeit haben, an Wahlen, Abstimmungen und allen anderen demokratischen Prozessen gleichberechtigt teilzunehmen“, heißt es.
Bisher gilt in der Bundesrepublik, dass die Zusammensetzung der Parlamente vom Staatsvolk bestimmt wird. Laut den Grünen leidet „unsere Demokratie“ aber an einem „erheblichen Repräsentationsdefizit“, weil viele Menschen „nicht wählen dürfen, obwohl sie hier leben und Teil unserer Gesellschaft sind“.
Lediglich der 2018 von den Grünen geforderte „Familienmitzug“ wurde bisher nicht umgesetzt, wonach Familien von Arbeitszuwanderern von Beginn an mit nach Deutschland ziehen dürfen sollen, ohne dass die Angehörigen vor der Einreise Sprachkenntnisse vorweisen müssen.
Den Grünen sind diese im europäischen Vergleich sehr großzügigen Zuwanderungsregeln aber nicht „diskriminierungsfrei und fair“ genug. „Die Möglichkeit zu migrieren“ dürfe „nicht das Privileg weniger Menschen bleiben“.
Eine Migrationssteuerung, ohne als Staat selbst die Menschen abzuhalten oder andere Staaten die Menschen abhalten zu lassen oder die Anreize drastisch zu reduzieren, ist schlicht unmöglich. Auch gegenüber diesem dritten Punkt sind die Grünen ablehnend. Sozialleistungskürzungen, Arbeitsbeschränkungen, restriktiver Familiennachzug oder Steigerung der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber sind das Gegenteil von dem, was die Partei anstrebt.
Selbst minimalinvasive Methoden der Zuwanderungsteuerung lehnt die Partei ab – nämlich die primär symbolisch wirkende Einstufung von Ländern mit sehr niedriger Anerkennungsquote als sogenannte sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten.
In ihrem Programm heißt es, „Duldungen bedeuten einen Zustand in der Schwebe, fortdauernde Unsicherheit und Perspektivlosigkeit“ – stattdessen sollten abgelehnte Asylbewerber mit Duldung schneller ein Aufenthaltsrecht erhalten. „Menschen, die dauerhaft hier leben, brauchen ein sicheres Bleiberecht. Kein Mensch ist illegal, daher sollten Abschiebungen stets das letzte Mittel sein.“
Dass abgelehnte Asylbewerber meist nicht abgeschoben werden können, liegt oft auch daran, dass sich Betroffene am Rückführungstermin entziehen – auch weil nur in einem Bruchteil der Fälle eine Abschiebungshaft angeordnet wird. Im Grünen-Programm steht: Dieses Instrument, die „Haft ohne Verbrechen zur Durchsetzung der Ausreise ist ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrecht“.
Den ganzen Artikel können Sie in der Welt lesen mit dem Titel: So wollen die Grünen die „Einwanderungsgesellschaft“ zum Staatsziel machen von Marcel Leubecher.
Zuwanderung bis zur Selbstaufgabe, Interessen der eigenen Gesellschaft scheinen irrelevant, es zählt nur noch das Wohl und die schnelle Eingliederung aller, die das Bedürfnis nach einem besseren Leben haben. Dafür sollen das Grundgesetz geändert werden und unser Leben immer wieder neu verhandelt werden. Eine Gesellschaft, die noch pluraler sein soll als bisher? Wie bitte soll das gehen, wir haben bereits jetzt weit über 100 verschiedene Zuwanderergruppen aus allen Kulturen und die jetzigen dürften es weniger mit der Kultur als vielmehr mehr mit der islamischen Weltanschauung zu tun haben.
In der Zwischenzeit haben sich die Ankünfte der „Bootsreisenden“ auf den Kanaren verzehnfacht und übertreffen bereits die Ankünfte auf den griechischen Inseln und nach Italien. Die Kanaren sind mit 35.342 illegal Einreisenden das Hauptankunftsland. Sie kommen weiterhin aus Marokko, Subsahara-Staaten und Westafrika. Die Chancen auf ein Außengrenzverfahren in geschlossenen Asylzentren, wie von Seehofer gefordert, stehen schlecht, da mehrere Länder dies ablehnen und auf verpflichtende Aufnahmequoten bestehen.
Während die EU weiterhin debattiert in qualvollen Diskussionen und Sitzungen, reisen immer mehr illegale Migranten weiter nach Norden in ihr Wunschland, ganz zu schweigen von denjenigen, die visumsfrei in den Schengenraum einreisen können. Nicht jede illegale Einreise wird entdeckt, 10% sind Folgeanträge, ein bedeutender Teil betrifft in der EU geborene Babys, in Deutschland etwa ein Fünftel.
Dazu ein paar Fakten:
Konsequenter Schutz von Grenzen ist unmenschlich, durchlässige Grenzen sind human. Das ist der Tenor, den man in Deutschland oft hört. Aber die Realität sieht anders aus. Harter Grenzschutz ist weltweit der Standard, die europäischen Grenze im internationalen Vergleich wenig geschützt. „Wenn wir die EU-Außengrenze nicht sichern und auch verteidigen, dann entscheiden Schlepperbanden, die Mafia oder der türkische Präsident Erdogan, wer nach Europa kommt“, sagt Manfred Weber (CSU), Chef der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament im Gespräch mit WELT AM SONNTAG. „Das ist nicht akzeptabel. Europa muss selbst entscheiden, wer kommen kann.“
Bisher gilt: Kein Industriestaat der Erde hat eine so labile rechtliche Position beim Grenzschutz wie die EU. Ihren Ursprung hat diese Schwäche in der Genfer Konvention von 1951, in der das Gebot des „Non-Refoulement“ festgeschrieben ist. Es entstand aus den Erfahrungen der Nazi-Herrschaft, wo jüdische Flüchtlinge an den Grenzen abgewiesen wurden und zurück ins Verderben geschickt wurden. Allerdings wird dieses Gebot in Europa heute so weit ausgelegt wie nirgends sonst.
Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und EU-Richtlinien darf de facto gar kein Migrant mehr von Grenzschützern zurück ins Herkunftsland gebracht werden. Sein Asylwunsch muss in der EU bearbeitet werden – selbst wenn ein Erfolg unwahrscheinlich ist. „Das Asylrecht der Europäischen Union legt unbeabsichtigt – doch faktisch zwingend – jedem autonomen Schutz der EU-Außengrenzen fast unüberwindbare Hindernisse in den Weg“, schreibt der Politologe Hans-Peter Schwarz in seinem 2017 erschienenen Buch „Die neue Völkerwanderung nach Europa“.
Das ist auch der Grund, warum sich Europa auf „Flüchtlings-Deals“ verlegt hat – mit der Türkei, mit Libyen, mit Marokko. Weil die Küstenwache der EU die Migranten nicht zurückschicken darf, beauftragt man den Staat auf der anderen Seite des Meeres. Damit legt die EU den Schutz ihrer Außengrenzen in fremde Hände. Insofern ist Europa eben gerade keine Festung. Würde es eine solche werden, es wäre ein Schritt hin zur völkerrechtlichen Normalität.

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