Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
… versäumte es in Deutschland, sich beizeiten angemessen zu verteidigen. Nun wird sie selbst mit ihren eigenen Mitteln bekämpft. Auch als schwächste Staatsform braucht sie ihrer Abschaffung nicht tatenlos zuzusehen.
Inzwischen haben ihre Feinde die Demokratie zerstört und das Land auf den Weg einer totalitären Autokratie gebracht.
Die Rechtsordnung wurde mißachtet, ausgehöhlt, pervertiert und damit zugrundegerichtet. Die Feinde des Volkes usurpierten die Instrumente ihrer Verteidigung und bekämpfen jetzt damit das Volk und mit ihm Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Es ist bezeichnend, daß noch niemand vor dieser ruchlosen Verbrecherbande bisher auf den Gedanken des Grundrechtsentzuges kam.
Die geistig der Fäulnis anheimgefallenen Verräter geben sich legalistisch zur Verteidigung ihrer unhaltbaren Positionen, stehen aber klar außerhalb der Rechtsordnung, wie sie ursprünglich angelegt war. Viele haben noch nicht begriffen, daß durchaus sein kann, was nicht sein darf. In ihren gegenwärtigen Erscheinungsformen existieren Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nur noch dem Anschein nach.
Doch auch jetzt brauchen Demokraten sich nicht geschlagen zu geben. Dem Mißbrauch von Art. 18 GG muß begegnet werden mit entschlossenem Widerstand! Hier kämpfen die Demokratieverächter des Regimes gegen den Souverän.
Anlage 1
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Anlage 2
Anlage 3
RT-DE
vom 13. Januar 2024
Der tägliche Wahnsinn – War da was? Scholz ermahnt die Bürger zum Kompromiss.
"Schöne neue Welt" oder einfach nur der normale Irrsinn? Täglich ist man als Medienkonsument mit Meldungen aus allen möglichen Themenbereichen konfrontiert, die man vor wenigen Jahren noch als Satire verbucht hätte.
War da was? Scholz ermahnt die Bürger zum Kompromiss.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Bürger zum Kompromiss aufgefordert. In einem in den sozialen Netzwerken veröffentlichten Video erklärte der vergessliche Kanzler, Streit gehöre zur Demokratie, und berief sich dabei ausgerechnet auf Helmut Schmidt. Zur Demokratie gehöre aber auch der Kompromiss. Scholz weiter:
"Doch fast 50 Jahre später stehen wir vor einer Bewährungsprobe. Wut wird gezielt geschürt: Mit gigantischen Reichweiten machen Extremisten auch über die sozialen Medien jeden Kompromiss verächtlich, vergiften jede demokratische Debatte."
Da fragt sich doch der arglose Zuschauer: Wo waren die Kompromisse bei den Themen bedingungslose Unterstützung für Kiew, CO₂-Besteuerung und Heizungsgesetz? Und: Sitzen die Extremisten nicht möglicherweise in der Regierung, die jede wirkliche Opposition beschimpfen, zensieren oder gleich verbieten will?