Die Holocaust-Keule als Allzweckwaffe

in deutsch •  2 years ago  (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Es ist an der Zeit, den Mißbrauch des Holocaust als Allzweckwaffe gegen mißliebige Bürger unter den Tatbestand der Holocaust-Banalisierung zu subsumieren und zu bestrafen.

Inzwischen werden in Deutschland schon Juden wegen angeblicher Holocaust-Verharmlosung verurteilt. Satiriker werden verfolgt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit bestimmten Symbolen arbeiten. Derweil unterstützt das deutsche Regime ein solches in der Ukraine, das offen Insignien zur Schau stellt, die hierzulande strafbewehrt verboten sind.

In München salbadert ein Stadtrat der Grünlinge davon, daß Seinesgleichen jetzt verfolgt würden wie seinerzeit die Juden. Es wird mit Interesse zu beobachten sein, ob diese Entgleisung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Wenn dieser grobe Unfug nicht als strafrechtlich relevant erachtet wird, bestätigt dies einmal mehr den Verdacht, der schon lange im Raum steht: Der Holocaustleugnungsparagraph wird als Waffe ausschließlich gegen Abweichler von der vom Regime vorgegebenen Linie angewandt.

Der Mißbrauch der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches erfüllt selbst einen Straftatbestand.

Anlage 1

RT-DE
vom 12. Juni 2023

Nach Rede gegen Coronamaßnahmen: Jüdischer Mitbürger wegen Holocaustverharmlosung verurteilt

In zweiter Instanz wurde vom Landgericht München gegen Robert Hoeschele eine Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt, weil er im Februar 2021 in einer Rede auf einer coronakritischen Demonstration angeblich mit einem sprachlichen Vergleich den Holocaust verharmlost habe. Er habe keinen Vergleich angestellt, sondern Bezug genommen, "um den Anfängen zu wehren", erklärte sein Verteidiger Dirk Sattelmaier vor Gericht.

Am vorigen Dienstag wurde Robert Hoeschele vom Landgericht München nach § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches wegen Volksverhetzung in zweiter Instanz zu einer Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Darüber wurde am Mittwoch auch auf dem Nachrichtenportal PaulBrandenburg.com berichtet.

Der Angeklagte habe in einer Rede am 14. Februar 2021 bei einer "coronakritischen" Protestdemonstration auf dem Marienplatz in München die staatliche Politik der Coronamaßnahmen mit den Menschenrechtsverbrechen in Konzentrationslagern wie Dachau und Vernichtungslagern wie Ausschwitz verglichen, so lautete sinngemäß der Vorwurf. Laut einer Wiedergabe der Rede auf der Webseite Alschners-Klartext.de habe Hoeschele darin unter anderem gesagt: "75 Jahre nach dem Ende der Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg werden die ... unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte ... verletzt und die ... in ihrem Wesensgehalt unantastbaren Grundrechte ... angetastet, wird Hygiene und Repression über die Freiheit des Menschen gestellt. (...) 76 Jahre nach der Befreiung von Vernichtungs- und Konzentrationslagern, wie Auschwitz und Dachau, werden Gesetzte beschlossen, die das Internieren von Menschen vorschreiben."

Vor Gericht habe der Verteidiger Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier die beanstandeten Aussagen seines Mandanten juristisch bewertet. Demnach habe die Video-Vorführung der Rede seines Mandanten vor Gericht gezeigt, dass sie weder einen Vergleich, noch eine Gleichsetzung aktueller Geschehnisse mit solchen der Nazi-Diktatur beinhalte. In der Rede würde stattdessen "Bezug genommen", und zwar mit der Absicht, "den Anfängen zu wehren", trug Sattelmaier im Gerichtssaal vor und fragte dann: "Wie kann ich den Anfängen wehren, wenn ich nicht in irgendeiner Form Bezug nehme?"

Außerdem kritisierte der Kölner Rechtsanwalt, dass das Tatbestandsmerkmal "Störung des öffentlichen Friedens" gar nicht geprüft worden sei. Nach § 130 wird die Straftat Volksverhetzung, also Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen, die im Völkerrecht § 6 Abs. 1 definiert werden, dann vollendet, wenn sie in einer Art und Weise begangen wird, die den öffentlichen Frieden störe.

Im seinem Schlussplädoyer habe der Staatsanwalts überhaupt nicht mehr zwischen "Bezugnahme", "Vergleich" und "Gleichsetzung" unterschieden, so die Bewertung von Dr. Daniel Langhans auf dem Nachrichtenportal. Im Vorfeld des Berufungsverfahrens veröffentlichte der österreichische Blog für Science & Politik tkp.at am 28. Mai ein Interview mit dem Angeklagten Robert Hoeschele. Nachdem er in erster Instanz zu 120 Tagessätzen verurteilt worden war, teilte der gläubige Jude mit, dass ein Fall wie seiner aus "justiztheoretischer Sicht doch äußerst spannend" sei. Denn dabei sei ein dem deutschen Staat gegenüber kritischer Jude angeklagt worden.

"Ein Jude, der sehr genau weiß, was der Holocaust bedeutet hat und der nicht zuletzt deshalb diesem Staat sehr kritisch gegenübersteht, wird im Land der Täter wegen Holocaust-Leugnung angeklagt", stellte Hoeschele im Interview mit dem tkp fest.

Weiter sagte er dort: "Aber dass sie diesen Paragraphen [§130 Strafgesetzbuch, Volksverhetzung] jetzt gegen einen Juden anwenden, der vor den Anfängen warnt, ist in meinen Augen positiv. Es macht die ganze Absurdität überdeutlich, sodass mehr und mehr Menschen merken, dass da etwas nicht stimmen kann, mit diesem 'Rechts'-Staat. Sichtbarkeit ist daher mein Hauptanliegen. Ich kann die 120 Tage im Bau aushalten – aber ich ziehe das auch bis zur obersten Instanz durch. Ich stehe ja zu dem, was ich gesagt habe. Darum würde ich mir wünschen, dass mehr Journalisten den Fall aufgreifen und bei Gericht vor Ort dabei sind."

In seinem jüngsten Kommentar in der Serie "Neues aus dem Gerichtssaal" erläutert der Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier auf seinem Telegram-Kanal die juristischen Details des Verfahrens. Gegen das Urteil wurde vonseiten des Strafverteidigers erneut Revision eingelegt.

https://rtde.site/inland/172479-nach-rede-gegen-coronamassnahmen-juedischer/

Anlage 2

RT-DE
vom 12. Juni 2023

Maske mit Hakenkreuz: Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen US-Satiriker.

Ein in Berlin lebender US-Autor hat Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Gegen ihn werde ermittelt – wegen des Verbreitens verfassungswidriger Zeichen. Der Autor selbst geht davon aus, dass er für seine kritische Haltung in der Corona- und der Ukraine-Krise bestraft werden soll.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den in Berlin lebenden US-amerikanischen satirischen Autor CJ Hopkins eröffnet. Das berichtete Hopkins selbst am Donnerstag auf seinem persönlichen Blog bei Substack. Demnach wirft ihm die Staatsanwaltschaft das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.

Ursächlich hierfür ist das Cover von Hopkins' Buch "The Rise of the New Normal Reich" (übersetzt: "Der Aufstieg des Neuen Normalen Reichs"), auf dem eine mit einem Hakenkreuz versehene medizinische Maske abgebildet ist – genauer gesagt geht es um die Verbreitung dieses Bildes auf Twitter.

In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das Hopkins in seinem Blogeintrag veröffentlichte, heißt es wörtlich: "In dem hier anhängigen Ermittlungsverfahren wird Ihnen vorgeworfen, am 24.08.2022 um 17.51 Uhr und am 27.08.2022 um 08.47 Uhr über Ihr bei der Plattform Twitter geführtes öffentlich einsehbares Nutzerprofil unter dem Benutzernamen @consent_factory zu beiden Begebenheiten jeweils ein auf einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung abgebildetes sog. Hakenkreuz eingestellt zu haben, wodurch dieses durch einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden konnte. Es besteht der Verdacht, dass Ihnen bewusst war, dass es sich bei dem Hakenkreuz um eine Abbildung der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) handelt."

Dies sei strafbar gemäß der Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuches (StGB), in denen es um das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen geht. Für beide Delikte sieht das StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Hopkins wurde aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu dem Vorwurf zu äußern und Angaben zu seinen Personalien und zu seinem Einkommen zu machen. Das Schreiben datiert auf den 25. Mai 2023. Hopkins selbst erklärt, das Schreiben erst am 8. Juni in seiner Post gefunden zu haben – also nach Ablauf der Frist.

Zu den Vorwürfen selbst erklärte der Autor: "Offensichtlich ist das Cover meines Buches keine 'Propaganda zur Förderung der Ziele einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation'. Jeder, der mit meiner Arbeit der letzten 30 Jahre vage vertraut ist, weiß, dass ich Faschismus, Totalitarismus und alle anderen Formen des Autoritarismus vehement ablehne.
Die Anklage ist völlig lächerlich. Hakenkreuze sind in Deutschland verboten, wenn sie zur Förderung von Nationalsozialismus, Faschismus, Neonazi-Organisationen usw. verwendet werden. Sie dürfen jedoch nach deutschem Recht zu Zwecken der 'staatsbürgerlichen Bildung, der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bemühungen, Kunst und Wissenschaft, Forschung und Bildung, Berichterstattung über historische und aktuelle Ereignisse' und ähnlichen Zwecken ausgestellt werden."

Hopkins geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die "absurden Ermittlungen" eingeleitet habe, um ihn für "aggressiven Widerstand gegen die Einführung der Neuen Normalität zu bestrafen oder zum Schweigen zu bringen". Der Autor verweist auf ähnliche Fälle und nennt als Beispiele die Journalisten Matt Taibbi und Kit Klarenberg, den Musiker Roger Waters und den Mediziner Sucharit Bhakdi.

Der US-Amerikaner hält es allerdings auch für möglich, dass die Ermittlungen die Folge seiner Kritik am "offiziellen Russland/Ukraine-Narrativ" sein könnten. Er sei mit den NATO-unterstützten Neonazis und der Propaganda der Konzernmedien "ziemlich hart" ins Gericht gegangen. Abschließend erklärte der Satiriker: "Was auch immer der eigentliche Grund ist, ich bin natürlich wütend. Ich werde auf diesen unbegründeten und unhaltbaren Vorwurf mit aller Entschiedenheit reagieren. Ich halte euch auf dem Laufenden. In der Zwischenzeit muss ich einen Anwalt anheuern."

Ein Kommentar unter Hopkins' Blogeintrag versucht, das Geschehen einzuordnen – ganz im Sinne des Autors: "Die Ironie ist, dass das Reich gerade bewiesen hat, dass das Neue Normale Reich existiert."

https://rtde.site/inland/172465-hakenkreuz-auf-maske-berliner-staatsanwaltschaft/

Anlage 3

https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/enttaeuscht-die-gruenpest-nicht

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