Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Fälle Jamal Khashuggi und Zelimkhan Khangoshvili verbindet vordergründig nicht viel. Gemeinsam ist ihnen, daß die Tötungsdelikte auf für Täter und Opfer fremdem Gebiet begangen wurden mit im ersten Falle sicherer, im letzten Falle möglicher Beteiligung eines ausländischen Staates.
Im August wurde im Berliner Tiergarten-Park ein Georgier erschossen, der als ehemaliger Tschetschenien-Kämpfer dort im Exil lebte, nachdem er über viele Jahre in Georgien und der Ukraine gegen russische Interessen gearbeitet hatte.
In Untersuchungshaft genommen wurde ein Tatverdächtiger, bei dem es sich um einen russischen Staatsbürger handeln soll. Erste Ermittlungen wollen auf Spuren gestoßen sein, die nach Rußland führen sollen.
Das anti-deutsche, US-hörige und rußlandfeindliche Kasner-Regime verwies im derzeitigen Stadium der Ermittlungen schon gleich einmal zwei russische Diplomaten als personae non gratae des Landes. Hier wurde eine Retaliationsmaßnahme ergriffen, noch ehe überhaupt feststeht, ob es einen Anlaß dafür gibt. In einem Rechtsstaat hätte man vor einem solchen Schritt wenigstens das Endergebnis der Ermittlungen abgewartet; doch Deutschland gibt sich inzwischen noch nicht einmal mehr Mühe, als solcher zu erscheinen.
Stellvertreterkriege auf deutschem Boden - auch sie sind das Ergebnis der ausufernden Asylitis hierzulande. Asyl hat ein zu Unrecht Verfolgter verdient. Wer seine Verfolgung durch eine Straftat herausgefordert hat, ist einfach nur ein Verbrecher auf der Flucht ohne Schutzanspruch. Die Gewährung von Asyl kommt dabei der Vereitelung des staatlichen Strafverfolgungsanspruches gleich. Der so „Verfolgte“ hat seine Verfolgung selbst provoziert und muß daraus die für ihn im voraus absehbaren Konsequenzen tragen. Das unterscheidet ihn von einem unschuldig Verfolgten. Die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt, ist nach dem Kriterium zu treffen, ob ein Verhalten zu Recht pönalisiert ist, oder aus niedrigen Beweggründen pönalisiert wurde. Nur die letztere Variante entspricht einem Asylgrund. Ein hilfreicher Ansatz bei der Unterscheidung bietet die Feststellung des Verbreitungsgrades der Unterstrafestellung eines bestimmten Verhaltens.
Dem Land, das über den Asylgrund entscheidet, wird die Befassung mit einem fremden Konflikt aufgezwungen, dessen Hintergründe sich ihm oft nicht wirklich erschließen. Die Beziehungen zu einem anderen Land nehmen dadurch unweigerlich Schaden aus Gründen, die außerhalb des bilateralen Verhältnisses liegen.
Am Beispiel der Uiguren in China läßt sich das Dilemma ganz gut exemplifizieren. Uiguren werden in China verfolgt - als Terroristen. Vordergründig verhalten sie sich auch danach, geht man in der Geschichte nicht weit zurück. Greift man jedoch etwas weiter aus, entdeckt man, daß China deren Gebiet einst usurpierte. Damit holte es sich den Konflikt selbst auf sein Staatsgebiet. Uiguren kann man damit nicht mehr einfach als Separatisten betrachten, die sich vom Kernland abspalten wollen. Es sind Kombattanten, die einen Unabhängigkeitskampf führen. Über die dabei angewandten Mittel und praktizierten Strategien läßt sich durchaus streiten.
Wollen und vor allem können wir uns wirklich mit allen Konflikten dieser Welt befassen und sie uns aneignen?
Wenn man sich indirekt zum Weltrichter aufschwingt, muß man selbst über eine blütenweiße Weste verfügen und absolute Neutralität walten lassen. Gleiches muß immer und überall gleiche Bewertung erfahren. Die Praxis zeigt, daß dazu die Bereitschaft fehlt. Will man sich überall intern einmischen, bleiben nicht mehr viele Beziehungen intakt.
Die Bundesanwaltschaft wäre gut beraten, sich nicht politisch instrumentalisieren zu lassen und gleiche Maßstäbe überall anzulegen. Im Falle Kashuggi sind die Beweise erdrückend und geben keinem Zweifel mehr Raum; dennoch wird die Unschuldsvermutung überstrapaziert durch permanentes Draufsatteln bei den Anforderungen, die an Beweise gestellt werden. Das hat nichts mehr mit hohen Ansprüchen, sondern sehr viel mit Verweigerungshaltung zu tun. Man will die Beziehungen zu dem Verbrecherstaat Saudi-Arabien um jeden Preis erhalten. Das Verhältnis zu dem für uns so bedeutsamen Rußland dagegen wird mutwillig aufs Spiel gesetzt.
Dabei wird nicht verkannt, daß der Fall Khashuggi sich in Istanbul zutrug und der Fall Khangoshvili in Berlin. Die Ermittler dürfen aus Erwägungen politischer Opportunität nicht einfach wegsehen. Sie sollten sich aber darüber klar werden, wie hoch die Anforderungen an die Beweiskraft durch den Fall Khashuggi geschraubt wurden. Mit weniger darf man sich im Falle des Tiergarten-Mordes ohne Glaubwürdigkeitsverlust nicht zufriedengeben. Und das bedeutet schon fast einen garantierten Freispruch für Moskau, soll alles mit rechten Dingen zugehen, was in Deutschland inzwischen jedoch die Ausnahme darstellt.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/neue-hinweise-zum-mord-in-berlin-welche-rolle-spielte-der-russische-geheimdienst/ar-AAHWupU?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/generalbundesanwalt-verdächtigt-russland/ar-BBXGewi?MSCC=1575369677&ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/in-berlin-moabit-erschossener-georgier-bundesanwaltschaft-verdächtigt-russland-als-auftraggeber/ar-BBXK1a6?ocid=spartandhp
https://www.epochtimes.de/politik/welt/mord-an-khashoggi-un-sonderermittlerin-bezichtigt-merkel-und-macron-der-komplizenschaft-a3065780.html
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/berlin-weist-nach-mord-an-georgier-zwei-russische-diplomaten-aus/ar-BBXJYHj?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/„wir-dürfen-absolut-keine-gnade-zeigen“-befahl-xi/ar-BBWS0LC?MSCC=1573986799&ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/was-an-chinas-terrorvorwurf-dran-ist/ar-BBXhnbp?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/immer-mehr-uiguren-wollen-asyl-in-deutschland/ar-BBXv2VW?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/china-empört-über-us-unterstützung-für-uiguren/ar-BBXJdGa?ocid=spartandhp
Da vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Der Kashoggi Mord ereignete sich auf dem Gelände der Saudi Botschaft, also nach geltender Auffassung nicht mal auf türkischem Hoheitsgebiet. Der Tiergarten in Berlin gehört aber noch zu Deutschland, soviel ich weis.
Wie dem auch sei, man bringt unliebsame Zeitgenossen nicht einfach im Ausland um - auch wenn Israel und die USA wiederholt anderes vorgemacht haben. Die korrekte Vorgehensweise wäre eine Anklage im eigenen Land, gefolgt von einem Auslieferungsgesuch.
Diese Eigenmächtigkeiten sind unakzeptabel, schon allein wegen der möglichen Kollateralschäden an unbeteiligten deutschen Bürgern.
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Vorsicht! Ich sage nirgendwo, daß ein Mord erlaubt wäre. Das ist er definitiv nicht. Es geht hier erst einmal um die Feststellung, wer es war. Daran knüpft der Vergleich mit Khashuggi an. In diesem Falle ist der Beweis bezüglich der Verantwortlichkeit erbracht; nur niemand will es wahrhaben. Daher klammert man sich wie eine Klette an die Unschuldsvermutung, die aber schon längstens widerlegt ist. Den Russen muß man nun ebenso begegnen. Stattdessen verfährt man nach dem Prinzip "Sie werden es schon gewesen sein.".
Der Mord im Konsulat stellt einen Mißbrauch der diplomatischen Vorrechte dar. Das Botschaftsgelände ist nicht exterritorial, sondern befindet sich natürlich auf dem Staatsgebiet des Empfangsstaates. Es handelt sich nicht um eine Art Enklave.
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Soviel ich gelesen habe, weis man auch bei dem Mord in Berlin wer das gewesen ist, nämlich ein Russe, der angeblich schon mal so eine Nummer abgezogen hat in Russland. Natürlich sind die Russen nicht so dumm, das sie sowas in ihrer Botschaft machen.
Rechtlich ist ein Botschaftgelände nicht exterritorial, de facto aber schon. Es darf nicht ohne Erlaubnis der Botschaft betreten werden, auch nicht von Justizorganen. Ein gewaltsames Eindringen könnte als kriegerischer Akt ausgelegt werden - und das wird wohl gerade im Fall Russlands niemand riskieren wollen. Außerdem gibt es ja da nichts zu gewinnen. Mich hat auch sehr gewundert, das damals die Saudis den Türken erlaubt haben, eine Untersuchung durchzuführen. Wer weis was die sich dabei gedacht haben. Vermutlich ist denen das einfach egal, ob das jemand "wahrhaben" will. Deshalb wird niemand die diplomatischen Beziehungen mit Saudi Arabien abbrechen. Denn die haben das Gas und das Öl, da zählt so ein kleiner Fehltritt nicht.
Und natürlich sind solche politischen Morde nicht in Ordnung. Aber wie gesagt, die USA und Israel machen das seit vielen Jahren und sind auch noch stolz darauf. Die betroffenen Staaten regen sich dann eine Weile auf, es wird diplomatisch interveniert usw. - und dann verlauft alles im Sande.
So ähnlich wird es auch diesmal sein. Die beiden ausgewiesenen Diplomaten fahren nach Hause, zwei neue kommen dafür hierher, und das wars. Den Russen ist das wurscht - denn der Rebellenführer ist dann immer noch tot.
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Die Diskussion um den Status einer Auslandsvertretung liegt hier etwas neben der Sache, da es nur um die Parallelen beider Fälle geht. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Wertung beider Taten und den Reaktionen darauf.
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Dazu habe ich mich ja auch geäußert. Ernsthafte Konsequenzen gibt es nicht, nur etwas Theaterdonner. Oder hat jemand in der Bunderregierung damit gedroht, die Russischen Gaslieferungen nicht mehr abzunehmen? Oder kein Öl mehr aus Saudi Arabien zu beziehen?
Wohl kaum.
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