Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Niederlage im zweiten Weltkrieg zu feiern, verbietet sich für Deutschland. Unser Land wurde besiegt. Unsere Vorfahren kämpften und ließen zum Teil ihr Leben für ein anderes Ergebnis. Sie würden es uns zu Recht nicht verzeihen, wenn wir es heute begrüßten, daß sie seinerzeit ihr Ziel nicht erreichten.
Als Ergebnis dieser Niederlage verloren wir die Kontrolle über große Teile unseres Staatsgebietes. Wir gerieten unter das Joch der Besatzung, die bis in die Gegenwart anhält.
Unter normalen Umständen würden auch noch immer anhaltende Feiern der Siegermächte - zumindest auf deutschem Boden - als deplatziert anzusehen sein und dem Geist der Versöhnung widersprechen.
Nun aber sind die Umstände nicht normal.
Das Zeigen sowjetischer, russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole an den Soldatendenkmälern zu untersagen, war zumindest keine glückliche Entscheidung gewesen. Diese wurde dann durch eine abartige Schandjustiz zu einem Skandal umfunktioniert, indem diese die ukrainische Flagge zuließ, während alle anderen verboten bleiben. Ein Richtergnom wollte sich, wie es scheint, einen rot-grünen Rock verdienen.
Anlage
RT-DE
vom 06. Mai 2023
Am 8. und 9. Mai in Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen, Symbole der Sieger bleiben verboten.
Die Berliner Polizei hat auch für den diesjährigen 8. und 9. Mai eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem das Zeigen sowjetischer, russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole an den Soldatendenkmälern untersagt. Ein Gericht hob am Freitag das Verbot ukrainischer Flaggen auf, sowjetische und russische Symbole bleiben verboten.
Wie im vergangenen Jahr bleiben in Berlin auch 2023 am Tag der Befreiung (8. Mai) beziehungsweise am in der ehemaligen Sowjetunion und dem heutigen Russland am 9. Mai gefeierten Tag des Sieges über Hitlerdeutschland alle Symbole der sowjetischen Sieger und Befreier der Stadt verboten.
Grundlage ist eine von der Polizei erlassene Allgemeinverfügung. Verboten wird darin unter anderem das Zeigen der russischen Staatsflagge, der roten Fahne der ehemaligen Sowjetunion einschließlich davon abgewandelter Flaggen und der Roten Fahne einer der sowjetischen Divisionen, die nach der Erstürmung des Reichstages auf diesem gehisst wurde. Ebenso verboten sind das Abspielen russischer und sowjetischer Lieder, die traditionell am Tag des Sieges aufgeführt und gesungen werden, sowie das Zeigen des Sankt-Georgs- beziehungsweise Gardebands, sowjetischer Orden und anderer Symbole der Sieger.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend ein in der Allgemeinverfügung ursprünglich ebenfalls enthaltenes Verbot des Zeigens der ukrainischen Flagge an den sowjetischen Gedenkorten gekippt. Es gab damit dem Eilantrag einer ukrainischen Organisation statt. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig". Es fehlten "jegliche Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen".