Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Der Gleichheitsgrundsatz wird - ebenso wie der Grundsatz der Religionsfreiheit - fälschlicherweise oft absolut gesetzt. Dabei wird verkannt, daß auch Grundrechte ohne expliziten, sie einschränkenden Gesetzesvorbehalt immanenten Schranken unterliegen. Gemäß dem Prinzip der Konkordanz des Grundrechtsgefüges verbietet es sich, ein Grundrecht als Totschlagrecht auszulegen, das alle anderen platt machte. Grundrechte beeinflussen einander gegenseitig und müssen so angewandt werden, daß sie nebeneinander bestehen können, ohne daß eines davon komplett leerliefe.
Das thüringische Landesverfassungsgericht hat das Paritätsgesetz des Bundeslandes verworfen, wonach die Parteien Frauen und Männer abwechselnd, also zu gleichen Teilen, auf ihre Wahllisten platzieren müssten. In Brandenburg steht demnächst ebenfalls eine Entscheidung in dieser Frage an.
Gerade mit der Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz wird immer wieder versucht, Ungleiches als gleich zu definieren. Dabei weisen Menschen jeweils viele Eigenschaften auf und unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht voneinander.
Bewerben sich auf einen Posten ein schlauer Mann und eine dumme Frau, darf das Gleichheitsprinzip nicht dazu führen, daß Schlaue und Dumme Gleichbehandlung fordern könnten. Es muß immer eine Selektion nach Eignung, Kompetenz und Leistung möglich sein.
Auf das Wahlrecht bezogen, wäre eine starre Vorgabe für die Besetzung von Wahllisten geeignet, eine Auswahl nach den oben genannten Kriterien zu unterlaufen. Den Parteien bleibt ja freigestellt, das Paritätsprinzip freiwillig anzuwenden. Wenn es die Wählerschaft überzeugt, kann dies als komparativer Vorteil gegenüber anderen Parteien wirken, die dies ablehnen.
Mit über der Hälfte des Anteils an der Bevölkerung besitzen Frauen beim aktiven Wahlrecht ein sehr erhebliches Gewicht. Sicher hängen sie bei der Wahl davon ab, wer sich zur Wahl stellt, bzw. von den Parteien aufgestellt wird. Daher ist es wichtig, daß sie sich politisch engagieren.
Wie auch in der Wirtschaft, neigen durchgefallene Kandidat/inn/en selten dazu, die Ursache dafür selbstkritisch bei sich zu suchen. Einfacher und angenehmer erscheint es, das Scheitern Gründen anzulasten, die außerhalb der eigenen Einflußsphäre angesiedelt sind. Dabei ist schon die Einstellung verfehlt, wonach die Gesellschaft eine Bringschuld hätte, um allen alle Optionen offenzuhalten. Vielmehr obliegt es den Kandidaten, sich für eine Position durch Einsatz zu empfehlen. Wer zum Jagen getragen werden will, wäre in jedem Falle ein schlechter Kandidat. Nicht die Aufgabe hat sich an den sie Wahrnehmenden zu adaptieren, sondern umgekehrt.
Frauen stellen in der Gesellschaft keine machtlose Minderheit, sondern die Mehrheit. Schon allein deswegen ist es unwürdig, wenn sie besondere Förderung erwarten. Wenn sie sich nicht selbst zu fördern vermögen, stellen sie sich ein Armutszeugnis aus.
Nun stellt sich das intellektuelle Niveau in der Politik insgesamt sehr bescheiden dar. Die Hürde für den Einstieg sollte somit tief genug liegen, um vielen den Einstieg zu ermöglichen.