Hätte er geschwiegen, …

in deutsch •  2 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

… wäre der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) noch immer kein akzeptables Gericht gewesen, nun aber bekannte er sich selbst offen als ein Instrument des Unwertewestens.

Mit seinem Protest gegen die juristische Verfolgung seiner Mitglieder, die an der Ausstellung des Haftbefehles gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin beteiligt waren, durch Rußland, bei gleichzeitiger Unterlassung eines solchen an die USA gerichteten Protestes wegen genau desselben Verhaltens, bewies der IStGH, daß und warum er eher einem Femegericht gleicht, als einem legalen Rechtsprechungsorgan.

Die USA versuchen, durch den Abschluß bilateraler Verträge mit anderen Staaten eine Überstellung ihrer Staatsangehörigen an den IStGH auszuschließen. Seit 2002 ermächtigt der American Service-Members’ Protection Act den US-Präsidenten, US-Staatsangehörige ggf. aus dem Gewahrsam des IStGH mit Militäreinsatz zu befreien. US-Behörden ist die Kooperation mit dem IStGH untersagt.
Aufgrund von Ermittlungen des IStGH gegen US-Streitkräfte und US-Geheimdienste wegen des Verdachtes auf Kriegsverbrechen in Afghanistan verhängten die USA Sanktionen gegen die Ermittler und Richter und drohten diesen die Verfolgung durch die US-Strafjustizbehörden an. Die Ermittlungen verliefen daraufhin im Sande.

Anlage 1

RT-DE
vom 20. Mai 2023

Internationaler Strafgerichtshof nennt Haftbefehl gegen Putin-Ankläger inakzeptabel.

Der IStGH erklärte, er betrachte das Vorgehen Moskaus als Einschüchterung und als Versuch, das Ermittlungsmandat des Gerichts zu untergraben. Am Vorabend hatte das russische Innenministerium IStGH-Ankläger Karim Khan auf die Fahndungsliste gesetzt.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat die Entscheidung des russischen Innenministeriums, Staatsanwalt Karim Khan, der den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen hatte, auf die Fahndungsliste zu setzen, als unbegründet, ungerechtfertigt und inakzeptabel bezeichnet. Der IStGH versprach: "Der Gerichtshof wird sein legitimes Mandat, die Rechenschaftspflicht für die schwersten Verbrechen, die die gesamte internationale Gemeinschaft betreffen, sicherzustellen, unbeirrt ausführen."

In einer weiteren Erklärung auf der Webseite des Gerichtshofs hieß es, die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts, des Gründungsdokuments des IStGH, betrachte das Vorgehen Russlands als "Akt der Einschüchterung" und als Versuch, das Mandat des Gerichtshofs zur Untersuchung, Verhütung und Bestrafung von Verbrechen zu untergraben. Der IStGH behauptete: "Wir rufen die teilnehmenden Länder und alle interessierten Parteien auf, ihre Verpflichtung zu bekräftigen, die im Römischen Statut (...) verankerten Prinzipien und Werte trotz aller Drohungen gegen den Gerichtshof, seine Beamten und Mitarbeiter aufrechtzuerhalten."

Der Sucheintrag von Khan tauchte am 19. Mai in der Suchdatenbank des russischen Innenministeriums auf. Das russische Ermittlungskomitee hatte zuvor ein Verfahren gegen den Ankläger und drei IStGH-Richter wegen der Strafverfolgung einer als unschuldig bekannten Person in Verbindung mit der unrechtmäßigen Beschuldigung einer Person, ein schweres oder besonders schweres Verbrechen begangen zu haben, und Vorbereitung eines Angriffs auf einen Vertreter eines ausländischen Staates, der internationalen Schutz genießt, eröffnet.

Der IStGH hatte im März Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa erlassen, weil sie verdächtigt werden, "Kinder aus den besetzten ukrainischen Gebieten illegal nach Russland deportiert zu haben". Die Ombudsfrau antwortete, dass Russland nichts Illegales tue und durch die Ausstellung russischer Pässe an ukrainische Kinder die ukrainische Staatsbürgerschaft nicht aufhebe, sondern ergänze.

Der Kreml bezeichnete das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs als rechtlich nichtig. Das russische Außenministerium erinnerte daran, dass Moskau nicht Vertragspartei des Römischen Statuts sei. Der ehemalige Präsident und stellvertretende Vorsitzende des Sicherheitsrats Dmitri Medwedew riet den Richtern, in den Himmel zu schauen, denn "man kann sich gut vorstellen, dass das Haager Gerichtsgebäude von einem russischen Schiff aus mit der Hyperschallrakete Oniks aus der Nordsee beschossen" werde.

Der IStGH bedauerte die Anschuldigungen aus Russland und betonte, dass er den im Römischen Statut verankerten Grundsätzen und Werten verpflichtet sei.

https://rtde.site/international/170588-internationaler-strafgerichtshof-nennt-haftbefehl-gegen-putin-anklaeger-inakzeptabel/

Anlage 2

IStGH

Die Vereinigten Staaten und der Internationale Strafgerichtshof

Die Vereinigten Staaten von Amerika waren eine von nur sieben Nationen (zusammen mit China, Irak, Libyen, Jemen, Katar und Israel), die 1998 gegen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) stimmten.

Die Feindseligkeit der Bush-Regierung gegenüber dem IStGH hat im Jahr 2002 dramatisch zugenommen. Die amerikanische Regierung befürchtet vor allem, dass der IStGH seine Gerichtsbarkeit dazu nutzen könnte, politisch motivierte Ermittlungen und Verhandlungen gegen amerikanische Militärangehörige und politische Führungskräfte und Beamte einzuleiten. Der Widerstand der USA steht im scharfen Kontrast zu der Stellung von Amerikas Verbündeten - die fast alle den Gerichtshof unterstützen.

In einem beispiellosen diplomatischen Manöver zog die Bush-Regierung am 6. Mai effektiv die amerikanische Unterschrift unter den Vertrag zurück. Zu dem Zeitpunkt erklärte der Botschafter für Kriegsverbrechensangelegenheiten, Pierre-Richard Prosper, die Regierung würde gegen das Gericht "keinen Krieg führen". Diese Aussage hat sich jedoch als falsch erwiesen. Die Aufkündigung des Vertrages ebnete den Weg für eine umfassende amerikanische Kampagne zur Unterminierung des IStGHs.

Als erstes handelte die Bush-Regierung einen Sicherheitsratsbeschluss zur Befreiung von an UN-Friedenssicherungseinsätzen beteiligtem US-Personal aus. Jedoch wurde vergangenen Mai eine Befreiung von US-Personal, das in Ost-Timor stationiert ist, nicht genehmigt. Im Juni legte die Bush-Regierung ein Veto gegen die Verlängerung des UN-Mandates für Bosnien-Herzegowina ein, falls der Sicherheitsrat nicht eine vollständige Befreiung des US-Personals erteilte. Obwohl die Vereinigten Staaten letztendlich keine absolute Befreiung erwirken konnten, bewilligte der Sicherheitsrat eine beschränkte einjährige Ausnahmeregelung für US-Personal, das an UN- Einsätzen teilnimmt. Auch hat der Sicherheitsrat schon jetzt angedeutet, dass er diese Ausnahmeregelung am 30. Juni nächsten Jahres verlängern wird.

Als zweites forderte die Bush-Regierung Staaten auf der ganzen Welt zur Unterzeichnung von bilateralen Sonderabkommen auf, die es verbieten würden US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern. Ziel dieser Abkommen ("Nichtauslieferungsabkommen" oder so genannte "Artikel 98 Abkommen") ist es, US-Staatsbürger von der Gerichtsbarkeit des IStGH zu befreien. Effektiv führen solche Abkommen zu einer Justiz, die im Hinblick auf die schwerwiegendsten Verbrechen mit zweierlei Maß misst: ein Standard für US-Staatsbürger, eine anderer, für den Rest der Welt. Human Rights Watch rät daher dringend, dass Regierungen das Nichtauslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht unterzeichnen..

Drittens hat der US-Kongress die Bemühungen der Bush-Regierung um die Unterzeichnung von bilateralen Nichtauslieferungsabkommen unterstützt. Der Kongress verabschiedete die Gesetzesvorlage zum Schutz amerikanischer Militärangehöriger ("American Servicemembers' Protection Act - ASPA"), die mit der Unterzeichnung durch Präsident Bush am 3. August geltendes Gesetz wurde. Die IStGH-feindlichsten Bestimmungen des ASPA sind:

Verbot der amerikanischen Zusammenarbeit mit dem IStGH;

Bestimmung zur "Invasion von Den Haag", die es dem Präsidenten erlaubt, "alle notwendigen und angemessenen Mittel einzusetzen", um durch den IStGH inhaftiertes US-Personal (und bestimmtes verbündetes Personal) zu befreien;

Bestrafung von Staaten, die dem IStGH beitreten: Ablehnung militärischer Hilfe an IStGH-Vertragsstaaten (außer bei wichtigen US-Verbündeten);

Verbot einer US-Beteiligung an Friedenssicherungseinsätzen, wenn der IStGH dem US-Personal keine Immunität gewährt.

Jedoch sind alle diese Bestimmungen durch Verzichtbestimmungen aufgewogen, die es dem Präsidenten in Fällen "des nationalen Interesses" erlauben, die Auswirkungen des ASPA aufzuheben. Die Verzichtbestimmungen machen den ASPA sinnlos.

Human Rights Watchs Standpunkt

Human Rights Watch wendet sich entschieden gegen die Vorgehensweise der Bush-Regierung im Bezug auf den IStGH. Der Gerichtshof ist eine internationale Realität. Durch IStGH-feindliche Gesetze und Nichtauslieferungsabkommen setzen sich die Vereinigten Staaten auf eine Ebene mit den Pariastaaten des internationalen Strafrechtssystems (wie z.B. Libyen). Vor allem aber ist Human Rights Watch besorgt, dass die Haltung der Bush-Regierung bezüglich des IStGH dazu führen wird, dass amerikanische Bemühungen, Koalitionen gegen Menschenrechtsverletzungen aufzubauen, an Glaubwürdigkeit verlieren werden. Weiterhin sind wir besorgt, dass künftige amerikanische Bemühungen das internationale Recht in bestimmten Fällen, wie bei der NATO Festnahme von Kriegsverbrechern auf dem Balkan oder bei der Kriegsverbrechensanklage gegen Saddam Hussein voranzutreiben, unterminiert werden.

Für Human Rights Watch ist die Hauptauswirkung der Kampagne der Bush-Regierung gegen den IStGH der Verlust an Glaubwürdigkeit, was amerikanische Bemühungen zum Aufbau von Koalitionen gegen Menschenrechtsverletzer betrifft, und die Unterminierung künftiger amerikanischer Bemühungen, das internationale Recht in bestimmten Fällen, wie bei der Führung der NATO in der Festnahme von Kriegsverbrechern auf dem Balkan oder bei der Kriegsverbrechensanklage gegen Saddam Hussein, voranzutreiben.

https://www.hrw.org/legacy/german/justice/usaundderistgh.html

Anlage 3

https://www.dw.com/de/usa-sanktionieren-ermittler-des-internationalen-strafgerichtshofs/a-47938899
https://www.dw.com/de/usa-heben-sanktionen-gegen-internationalen-strafgerichtshof-auf/a-57089368

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