Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen fanden in 26 Städten Großrazzien statt gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität. Im Visier von Spezialeinheiten, Steuerfahndern und Kräften des Staatsschutzes waren Mitglieder eines international agierenden Netzwerkes von Geldwäschen. Bei den 67 Delinquenten handelt es sich mehrheitlich um Syrer mit Beteiligung von Jordaniern, Libanesen, Palästinensern, Türken und Ukrainern.
Sichergestellt wurden dabei Beweismittel und Vermögenswerte im Gesamtwert von über zwei Millionen Euro, darunter Luxusautos, Uhren, Gold, Schmuck und eine Stereoanlage im Wert von 100000 Euro.
Mehr als 60 Millionen Euro hatten diese Geldwaschanlage passiert, ehe sie überwiegend in die Türkei und nach Syrien transferiert worden waren zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung.
Es wurden zehn Haftbefehle vollstreckt - u. a. gegen einen islamistischen Terroristen und zwei islamistische Gefährder.
Was wie ein riesiger coup der Ermittlungskräfte aussieht, war die Arbeit von Kommissar Zufall. Ein Eumel aus diesem Kreise war schlicht mit seinem Gefährt im Straßengraben gelandet, aus dem ihn die verdutzte Polizei mit einem Sack voller Geld herausgezogen hatte. Dies hatte die Ermittlungen in Gang gesetzt.
Die bei der Geldverschiebung angewandte Methode nennt sich Hawala. Es handelt sich um ein reines Saldierungssystem, bei dem keinerlei finanzielle Mittel Landesgrenzen überschreiten, weswegen die Transaktionen keine Spuren hinterlassen und kaum nachzuverfolgen sind.
Ein Beispiel:
In Land A wird Person X von jemandem kontaktiert, der Geld nach Land B zu Person Z verschieben will. Person X nimmt dann Kontakt zu der ihr bekannten Person Y in Land B auf, die daraufhin den gewünschten Betrag aus ihrem finanziellen Bestand an Person Z auszahlt. Der Ausgleich dafür wird geschaffen, wenn Person Y in Land B von jemandem gebeten wird, Geld nach Land A zu schaffen. Dann wird Person Y Person X bitten, den Betrag in Land A zur Verfügung zu stellen.
Diese einfache Kette läßt sich beliebig erweitern. Der Ausgleich kann auch in Warenlieferungen, Dienstleistungen oder der Begleichung fremder Verbindlichkeiten erfolgen. Wenn Person Y aus Land B in Land A eine offene Rechnung zu begleichen hätte, könnte Person X in Land A dies für sie vor Ort übernehmen.
Solche Finanztransfers sind gewerblich, d. h. gegen Provisionszahlungen, in Deutschland nur mit Zustimmung der Bankenaufsicht erlaubt. Diese Vorschrift erweist sich jedoch als Papiertiger, da - wie gesagt - der Nachweis kaum zu führen ist.
Privat sind solche Aktionen sogar durchaus legal. Sie werden - außerhalb einschlägiger Kreise - jedoch in der Regel an den erforderlichen Auslandskontakten, vor allem aber am unbedingten Vertrauen scheitern, das sie voraussetzen, bzw. an der Möglichkeit, durch entsprechende Repressionen eine Nichtleistung mit Sanktionen zu belegen (ggf. auch gegen die Sippe), denn der Rechtsweg wird hier - aus der Natur der Sache - oft ausscheiden.
Derartige Machenschaften lassen sich allenfalls über Kommunikationsüberwachung systematisch entdecken.
Hier hat der Zufall geholfen, weswegen der Abschreckungseffekt gering ausfallen wird. Die Dunkelziffer dürfte noch immer hoch sein.
https://www.dw.com/de/gro%C3%9Frazzia-gegen-geldw%C3%A4sche-durch-hawala-banking/a-59421806