Hüter des Gesetzes als seine Totengräber - Deutschland als Hort für Verbrecher und Hölle für Opfer

in deutsch •  6 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Behörden hatten zwischen 2014 und Anfang 2019 etwa 7000 Hinweise auf Kriegsverbrecher unter Ausländern in Deutschland an Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt weitergeleitet. Nur in 129 Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet. In den Jahren 2016 und 2017 ergibt sich noch eine größere Diskrepanz: 3800 Hinweise auf eingereiste Kriegsverbrecher führten nur in 28 Fällen zu Ermittlungen.

Das erfüllt den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt. Nur mit Überlastung der Ermittler läßt sich dies nicht erklären - und erst recht nicht rechtfertigen. In einem Rechtsstaat müssen die Mittel zur adäquaten Ausstattung der Strafermittlungsbehörden einfach bereitgestellt werden. Eine Vernachlässigung dieser Verpflichtung ist unentschuldbar. Wenn nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, müssen Prioritäten gesetzt werden - und diese liegen eindeutig an dieser Stelle.

Doch hierhinter steckten Absicht und Methode des Kasner-Regimes zur Unterminierung der deutschen Gesellschaft mit Schwerstkriminellen.
Für echte Asylanten bedeutet es einen Schlag ins Gesicht und eine Pervertierung des Asylgedankens, sie auf deutschem Boden mit ihren Peinigern zu konfrontieren. Die Forderung der Opfer, „Tötet sie!“, ist uneingeschränkt nachvollziehbar. Stattdessen werden sie hier noch nicht einmal strafrechtlich verfolgt. So macht sich das deutsche Regime zu Mittätern. Das „freundliche Gesicht“ (O-Ton Kasner) ist die häßliche Fratze des Verbrechens.

In Deutschland genießen die Rechte der Täter Vorrang vor denen der Opfer.
Das untermauert auch der Umgang mit Sicherungsverwahrten, deren Verwahrung eben nicht endgültig erfolgt, obwohl ihre Straftaten so gravierend waren, daß die Gerichte auch nach Verbüßung der Strafe eine Freilassung nicht verantworten konnten wegen der weiterhin von den Delinquenten ausgehenden Gefahr.
Strafe und Opferinteressen müssen klaren Vorrang vor Resozialisierung haben, zumal wenn die Prognosen letzterer realistischerweise Aussichtslosigkeit attestieren oder der Wiedereingliederungsversuch mit unverantwortlichen Risiken und Kosten verbunden ist.
Wer hiergegen Bedenken hinsichtlich Menschenrechten ins Feld führt, hat entweder selbst ein prekäres Verhältnis zu Recht und Gerechtigkeit, oder ist einfach naiv-ignorant. Die Menschenrechte der unschuldigen Opfer wurden von den Verbrechern mit Füßen getreten. Ab einer bestimmten Schwere der Tat hat der Täter das Recht auf eine zweite Chance verwirkt. Er selbst ließ den Geschädigten noch nicht einmal eine Chance. Jedes Verbrechen folgt einer freien Willensentscheidung dazu. Den Opfern wird ihre Rolle dagegen aufgezwungen.

Die Crux hierzulande liegt darin, daß das Verbrechen systemimmanent ist. Es macht aus Tätern Opfer und bisweilen aus Unschuldigen Täter (Fall Mollath). Die Allokation der Mittel ist dementsprechend fehlgeleitet.
Wenn im Falle von Justizirrtümern um die Entschädigung gefeilscht wird, stellt dies ein menschenrechtsrelevantes Folgeverbrechen dar. Gestohlene Lebenszeit ist unwiederbringlich verloren. Eine Entschädigung dafür erscheint nur dann als annähernd angemessen, wenn sie in einer Höhe erfolgt, die dem Geschädigten ein Leben in ganz anderen Dimensionen gestattet, als dies bisher der Fall war. Hier kann man sich durchaus an den USA als Beispiel orientieren.

Das Problem besteht nur vordergründig in Geld und ist in Wirklichkeit systemisch angelegt. Auf einen kurzen Nenner gebracht: Wer will, der kann. Die Lösung dafür: Wer nicht will, darf auch nicht länger können!

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/asylkrise-behoerden-haben-hinweise-auf-kriegsverbrecher-ignoriert/
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/is-terror-an-den-jesiden-was-soll-mit-inhaftierten-is-kämpfern-geschehen/ar-BBVbSB2?MSCC=1553543951&ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/justiz-in-berlin-verurteilter-vergewaltiger-aus-sicherungsverwahrung-entwichen/ar-BBUtYXN?ocid=spartandhp
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