Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Im Unterricht stellt sich dieselbe Herausforderung wie im Journalismus: informieren, ohne zu indoktrinieren.
Im Journalismus gilt daher das strikte Trennungsgebot zwischen Nachrichten und Meinungsbeiträgen, gegen das heute systematisch verstoßen wird. Schon mit der Selektion der präsentierten Nachrichten aus der Fülle der vorhandenen und ihrer Gewichtung in der Darstellung beginnt das Problem.
Für den Unterricht versuchte der 1976 herausgearbeitete Beutelsbacher Konsens Leitlinien aufzuzeigen, bestehend aus drei Prinzipien:
Erster Grundsatz: Überwältigungsverbot
»Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ›Gewinnung eines selbständigen Urteils‹ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers« (Wehling 1977: 179 f.).
Zweiter Grundsatz: Kontroversitätsgebot
»Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste [sic!] verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders heraus arbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind […]« (ebd.).
Dritter Grundsatz: Interessenlage
»Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist […]« (ebd.).
Fazit:
Das klingt gut, klar und überzeugend, ist jedoch in der Praxis nicht einfach durchzuhalten. Die Schülerschaft kommt in der Regel nicht unvoreingenommen zum Unterricht und bringt in diesen vorgefaßte Tendenzen hinein. Bei der Vermittlung, was richtig und falsch ist, bringt die Lehrperson ihre Wertung hinein, die nicht zutreffen muß. Die wünschenswerte Neutralität ist schwierig durchzuhalten, zumal auch die Lehrperson mit ihr vorgegebenen Materialien arbeiten muß, die ihrerseits bereits tendenziös sind.
Wer hat in der Schule beispielsweise von der Kanzlerakte oder dem Rheinwiesenlager erfahren?
Kontroversen aufzuzeigen, ohne Partei zu ergreifen, ist herausfordernd. Von der herrschenden, aber falschen Meinung abzuweichen, birgt immer Gefahren für alle Beteiligten und erfordert Mut, den alle Beteiligten aufbringen sollten.
Unverzichtbar, da grundlegend, ist die Vermittlung uneingeschränkt aller Fakten, denn diese sprechen ihre eigene untrügliche Sprache. Deren Einordnung ergibt sich dann von selbst nach der Pro-und-Kontra-Abwägung sowie der wichtigen Frage, wem etwas nützt(e).
https://www.bpb.de/lernen/inklusiv-politisch-bilden/505269/der-beutelsbacher-konsens/