Impfärzte auf gefährlichem Weg

in deutsch •  3 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Unser Freund Hans-Joachim Pandel weist auf den Fall eines Leipziger Arztes hin, dessen Begründung für die Einstellung seiner Teilnahme an Corona-Impfungen besonders interessant ist, weil sie perfekt und umfassend die Rechtslage widergibt. Ein Mediziner führt aus, was eigentlich Sache der Juristen wäre, von deren Seite diese Klarheit der Warnung jedoch ausbleibt.
Den Medizinern sei angeraten, sich ein Beispiel an ihrem Kollegen zu nehmen. Sie werden sich später nicht darauf berufen können, nichts gewußt zu haben, denn diese Grundsätze sind Standard und nicht neu.

„Arzt in Sachsen impft nicht mehr gegen Corona: „Körperverletzung“

Entscheidung dürfe nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfolgen.
Eine Arztpraxis verlässt das Karussell. „Nachdem wir uns in der Vergangenheit auch an den Impfungen gegen Corona beteiligt haben, beende ich nun die Impfungen gegen Corona in meiner Praxis.“, kündigte die Hausarztpraxis Mahn im Leipziger Stadtteil Connewitz jetzt wörtlich auf der eigenen Webseite an. Es handelt sich hier um eine akademische Lehrpraxis der Universität Leipzig. Begründend schrieb Praxisinhaber Torsten Mahn: „In letzter Zeit kamen vorwiegend Patienten zu mir, die als Grund für die Impfung den Druck der Gesellschaft, Druck durch Arbeitgeber und allgemeine Einschränkungen im öffentlichem Leben angaben.“ - Doch sei für eine medizinische Maßnahme, wie eine Impfung, eine medizinische Notwendigkeit und das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzungen, erklärte Mahn.
Corona-Impfung nicht unter Druck
„Über die medizinische Notwendigkeit möchte ich an dieser Stelle keinen Kommentar abgeben, jedoch ist das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzung für einen medizinischen Eingriff.“, führte der Arzt weiter aus. Und: Eine Impfung sei kein Notfall. Um sein Einverständnis zu geben, müsse der Patient aber umfassend aufgeklärt sein. Die Entscheidung dürfe nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfolgen, also bei Unwirksamkeit einer "freien" Entscheidung.
Freie Entscheidung fehlt: Körperverletzung
„Da die freie Entscheidung aktuell nicht mehr gegeben ist, kann die Aufklärung nicht mehr nach medizinisch-ethischen Aspekten erfolgen und die Impfung würde ohne Aufklärung und Einverständnis erfolgen.", so der Mediziner. Mahn betonte drastisch: "Dies entspricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berechtigt und willens bin.“. Er bittet seine Patienten darum, seine Entscheidung zu verstehen und zu akzeptieren. Bei Fragen zur Impfung oder gesundheitlichen Aspekten könne man sich weiterhin gern an ihn wenden.“

https://www.blick.de/sachsen/arzt-in-sachsen-impft-nicht-mehr-gegen-corona-und-nennt-impfung-koerperverletzung-artikel11820177

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