Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Inländerdiskriminierung findet in Deutschland in vielerlei Hinsicht statt. Das beginnt beim Verzicht auf die materielle Bedürftigkeitsprüfung beim Bezug von Sozialleistungen durch Pseudo-Flüchtlinge, geht weiter beim Verzicht auf strafrechtliche Ahndung von Delikten unterhalb einer bestimmten Schwelle bei Ausländern bis hin zur Kapitulation der Behörden vor Ausländerbanden.
Davon aber soll hier nicht die Rede sein, denn dabei handelt es sich um eindeutig illegales Verhalten des Kasner-Regimes.
Inländerdiskriminierung kommt in Deutschland jedoch auch unter legalem Anschein vor.
Inländerdiskriminierung bedeutet die Benachteiligung von Deutschen gegenüber EU-Ausländern in Deutschland.
So dürfen EU-Ausländer in Deutschland beruflichen Tätigkeiten ohne den Erwerb eines Meistertitels nachgehen, für die bei einem Deutschen der Meisterzwang der deutschen Handwerksordnung greift.
Die deutsche Handwerksordnung besteht nicht willkürlich bei bestimmten gefahrenträchtigen Berufen auf dieser besonderen Qualifikation. Sie dient der Sicherheit der Allgemeinheit vor schwerwiegendem Schaden durch unsachgemäße Arbeit. Es ist nicht hinnehmbar, die Bevölkerung Gefahren auszusetzen, die von unqualifizierten ausländischen Arbeitern ausgehen. Im Zweifel ist die deutsche Ausbildung der ausländischen überlegen, sodaß es keine Rechtfertigung dafür gibt, Deutsche strengeren Zulassungsmaßstäben zu unterwerfen.
Das Diskriminierungsverbot innerhalb der EU muß dem nicht entgegenstehen, denn Diskriminierung bedeutet die Ungleichbehandlung gleicher Zustände. Das Diskriminierungsverbot steht einer Differenzierung ungleicher Verhältnisse nicht entgegen; es gebietet diese bisweilen sogar.
Daher läge keine Diskriminierung von EU-Ausländern vor, würden sie denselben Zwängen unterworfen, denen Deutsche unterliegen. Nur darüber hinaus darf nicht gegangen werden, d. h., von Ausländern dürfen keine Qualifikationsnachweise gefordert werden, auf die bei Deutschen verzichtet wird.
Solange jedoch dieser rechtswidrige Zustand im Gewande des Rechtes besteht, hilft nur die Selbsthilfe der Einzelnen. Werden deutsche Anbieter systematisch bevorzugt, findet dadurch eine automatische Selektion und Marktverdrängung derer statt, die den hohen Standards nicht genügen. Die eigene Sicherheit sollte dabei auch den einen oder anderen Euro mehr wert sein.
Wettbewerbsnachteile deutscher Anbieter auf den Weltmärkten haben mit Inländerdiskriminierung nichts zu tun, denn sie betreffen alle Intraterritorialen, ob Deutsche oder Ausländer auf deutschem Boden, gleichermaßen.
Das ist doch alles "Autobahn" Frau Hermann ;)
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Wer ist Frau Hermann?
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kommt auch gegen deutsche vor...
wie wenn ein westlicher arbeitgeber zu einen sagt man soll zurück in den osten gehen...
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Dann wünschen wir den Negativ-Votern, daß einschlägige Erfahrung mit unsachgemäß reparierten Dingen ihnen die ultimative Lektion erteilen wird, die ihr Gehirn ihnen nicht vermitteln konnte. Sie werden zwar nichts mehr davon haben, dafür aber werden die anderen davon profitieren. Wir freuen uns darauf, denn sie werden nicht vermißt werden!
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