Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig.
De iure sind es zwar die Richter (Art. 97, Abs. 1 GG); faktisch aber sind auch sie es nur, wenn sie Karrierevorstellungen abgeschrieben haben oder sich kurz vor der Pensionierung befinden.
Staatsanwälte dagegen, deren Anklage darüber entscheidet, ob ein Richter mit einer Sache befaßt wird, unterliegen den Weisungen der Justizminister (§§ 146 und 147 GVG). Diese können den Staatsanwälten vorgeben, gegen jemanden zu ermitteln, oder dies zu unterlassen.
Nach dem Prinzip, daß keine Krähe einer anderen ein Auge aushackt, kommt es daher fast nie zu Anklagen gegen Politiker. Allenfalls wird bei ihnen ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß eingesetzt, dessen Arbeit jedoch in der Regel inkonklusiv endet und der äußerstenfalls eine Rüge ausspricht, aber keine Strafe verhängt.
Dieser - im deutschen Rechtssystem angelegte - schwerwiegende rechtsstaatliche Mangel wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 27. Mai 2019 gerügt und ist der Grund, warum auf europäischer Ebene keine von deutschen Staatsanwaltschaften ausgestellten internationalen Haftbefehle akzeptiert werden.
Bekannte Beispiele für Eingriffe der Politik in die Justiz sind die Fälle Barschel (Untersagung der Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen) und Onischenko (durch das Kasner-Regime angeordnete Freiheitsberaubung und schwere Körperverletzung zur Verhinderung seiner Aussage in den USA zu Gunsten Trumps und zu Lasten Bidens).
Der jüngste Fall betrifft die Journalistin Alina Lipp, die aus dem Donbass berichtet.
Gegen sie laufen Ermittlungen nach § 140 StGB wegen Belohnung und Billigung von Straftaten. Die ihr zur Last gelegte Straftat nach § 13 Abs. 1 VStGB betrifft das Führen von Angriffskriegen oder einer sonstigen Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt.
Die juristische Qualifizierung der Spezialoperation Rußlands in der Ukraine als „Angriffskrieg“ ist, zurückhaltend umschrieben, zumindest kühn. Sie läßt die Genese der Umstände sowie die EuGH-Rechtsprechung zum Verhältnis der Rechtsprinzipien der Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen einerseits und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker andererseits außer Acht (Tenor: Vorrang von letzterem).
Das behördliche Schreiben moniert Frau Lipps Bezeichnung des achtjährigen Bürgerkrieges der Putsch-Regime in der Ukraine gegen die eigene russischstämmige Bevölkerung im Donbass als „Genozid“. Vor dem Hintergrund des systematischen und grausamen Vorgehens gegen Zivilisten einer Volksgruppe mit dem unverkennbaren Ziel ihrer Ausrottung drängt sich diese Wertung auf. Davon unabhängig verbietet es sich, einer juristisch nicht versierten Bürgerin aus der inkorrekten Wahl eines juristischen Begriffes - wenn er hier denn inkorrekt wäre, was er nicht ist - einen Schuldvorwurf zu konstruieren.
Kritik an den Zuständen in Politik, Justiz und Medien in Deutschland stellt das Recht eines jeden Bürgers in einem demokratisch verfaßten Rechtsstaat dar. Diese Kritik läßt sich durch offenkundige Fakten belegen und wird von Fachleuten bestätigt (als pars pro toto vgl. die Aussagen von Jürgen Papier, des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes).
Die verfassungswidrigen Zensurmaßnahmen entmündigen den Souverän, der selbst entscheiden können muß zwischen Propaganda und Information. Der Staatsfunk in Deutschland verbreitet fast nur noch erstere. Andersdenkende werden öffentlich diffamiert. Hier stellt sich dann die Frage, von wem die Volksverhetzung ausgeht.
Rechtliches Gehör wird ihr versagt, „weil dies den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S. 1StPO“.
Alina Lipp droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Gelder wurden schon von ihren Bankkonten eingezogen.
Gegen keinen der Journalisten, die die zahllosen Angriffskriege der USA verteidigten, wurde je ermittelt. Für den Verbrecher Joschka Fischer blieb der völkerrechtswidrige Kosovo-Krieg ohne Folgen.
In der Politik scheint sich das Gen der Kriminalität in Anbetracht der Straflosigkeitsgarantie zu vererben (Ernst Albrecht / Ursula Albrecht, Gerold Tandler / Andrea Tandler, Franz-Josef Strauß / Monika Strauß).
Deutschland befindet sich mit der politischen Verfolgung investigativer Journalisten durch den Mißbrauch juristischer Instrumentarien auf dem besten Wege, sich einen Parallelfall zu Julian Assange zu schaffen. Ein Hoch auf den „Wertewesten“! Möchte jemand noch immer behaupten, Deutschland sei ein demokratischer Rechtsstaat?
https://www.anti-spiegel.ru/2022/meinungsfreiheit-deutsche-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-alina-lipp/
https://www.anti-spiegel.ru/2020/frau-merkels-gefangener-welche-rolle-deutschland-im-korruptionsskandal-um-biden-und-poroschenko-spielt/
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/sezession-selbstbestimmungsrecht-staatliche-integritaet
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/voelkerrecht-und-verspieltes-vertrauen
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/westliche-rechtsflexibilitaet
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/alles-komplett-illegal
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/der-krieg-der-usa-gegen-deutschland-via-ukraine