Justiz in der Schieflage

in deutsch •  10 months ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Mit der Ablehnung eines völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffes mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand als Verstoß gegen die Menschenwürde nimmt die Rechtsprechung selbst rassistische Züge an, denn sie impliziert die Höherwertigkeit dieser Abstammung.
Werden anderen Ethnien die Rechte daraus versagt, wird dadurch keine Aussage über deren Wertigkeit getroffen. Sie verfügen über ihren eigenen Wert und die daraus resultierenden Rechte. Deutsche drängen sich ihnen schließlich auch nicht auf. Ebenso dürfen Deutsche sich gegen das aufgezwungene Eindringen in ihre Ethnie erwehren.
Ist es ein Privileg deutsch zu sein, an dem alle teilhaben können müssen? Alle haben ihre Rechte, aber nicht das Recht, diese gerade in Deutschland nach deutschen Standards zu leben oder letztere nach ihren Vorstellungen zu transformieren und sich Deutsche zu nennen.
Mit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 wurde der Genozid, gerichtet auf die partielle oder vollständige Extinktion einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe, als Straftatbestand ins Völkerrecht aufgenommen.
Die Masseninfiltration einer Bevölkerung durch Gruppen mit mikrobenartiger Vermehrungstendenz übt genau die mit der Konvention bekämpfte Wirkung aus. Das zeigt sich exemplarisch am Beispiel Israels, das nur die Wahl zwischen einer Apartheidslösung, einer Trennung der Ethnien oder seinem Untergang als jüdischer Staat hat.
Die Losung muß sein: Deutschland den Deutschen und allen anderen ihre angestammte Heimat - aber nicht in Deutschland! Einzelne dürfen sich einer anderen Ethnie nicht aufzwingen können. Das Recht eines Individuums endet dort, wo das Recht anderer Individuen beginnt.

Anlage

RT-DE
vom 06. Februar 2024

Verfassungsschutz darf AfD-Jugendorganisation als "gesichert rechtsextrem" einstufen.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen darf. Damit scheiterte ein Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.

Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen. Dies lehnte das Gericht nun im Eilverfahren ab.

Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.

Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine "massive ausländerfeindliche Agitation" der JA fest, die sich "insbesondere gegen den Islam und Muslime richte". Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als "Schmarotzer und kriminell" bezeichnet, erklärte das Gericht weiter.

Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in "Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR".

Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.

https://rtde.site/inland/195254-vverfassungsschutz-darf-afd-jugendorganisation-als-gesichert-rechtsextrem-einstufen/

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