Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Während Donald Trump mit den absurdesten Anschuldigungen, die jeder Schlüssigkeit entbehren, verfolgt wird, ist die US-Justiz mit Blindheit geschlagen, wenn die Täter Clinton oder Biden heißen.
Donald Trump wird vorgeworfen, Dokumente aus seiner Amtszeit mit in seine Privatresidenz genommen zu haben - ein Verhalten, das sowohl seine Vorgänger, als auch sein Nachfolger folgenlos praktizierten. Die Klassifizerung hätte er selbst ändern können. Nur weil er dies versäumt hatte, wird ihm dies nun zur Last gelegt.
Donald Trump wird unterstellt, die sich als Schriftstellerin ausgebende, ihm unbekannte alternde Nutte Elizabeth Jean Carroll (79!) im Jahre 1996 (!) auf New Yorks Fifth Avenue angesprochen und sie anschließend im Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman vergewaltigt zu haben. Das hatte bezeichnenderweise in dem stark frequentierten Kaufhaus niemand mitbekommen. Besonders grotesk: Trump ist Eigentümer des gleich daneben gelegenen Park Hotels am Central Park. Dafür verurteilte man ihn heute (!) zu 5 Millionen US-Dollar Schadensersatz, die wahrscheinlich eher sie an ihn hätte zahlen müssen, sieht man sie sich an.
Daß an Killarys Weg mal eben vier Leichen und auf Bidens Konto Millionen erpreßter Gelder liegen, interessiert die Justiz dagegen nicht.