Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Es ist die typische italienische Schlamperei.
Der Mörder von Nizza war unberechtigt nach Italien eingedrungen. Es war lediglich einem Zufall zu verdanken, daß die einschlägig bekannten Schlepper krimineller Nicht-Regierungsorganisationen ihm dabei keine Hilfestellung zu leisten brauchten. Das Ablaufschema wäre jedoch in solch einem Falle nicht anders verlaufen. Die Erwähnten brauchen sich daher nicht erleichtert auf die Schultern zu klopfen. Was in Nizza geschah, kann sich mit ihrer Klientel jederzeit überall wiederholen.
Zwar war gegen den Abschaum seitens der italienischen Behörden Strafanzeige wegen unerlaubten Grenzübertrittes erstattet und eine Ausreiseanordnung verfügt worden, doch hatte es damit schon sein Bewenden. Niemand kümmerte sich mehr um den Vollzug der Abschiebung. Und so hatte die Bestie freie Fahrt für freie Verbrecher.
Der 21-jährige Brahim Issaoui war strafrechtlich bereits im Alter von 16 Jahren in seiner Heimat Tunesien wegen Messerstecherei und Drogenhandels in Erscheinung getreten. Daß er international in den einschlägigen Listen nicht aufgeführt war, ist unerheblich. Einmal ist schließlich immer das erste Mal.
Papier ist geduldig: Eine nicht verfolgte Ausweisungsverfügung stellt geradezu eine Einladung zum Untertauchen dar und ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Auch in Griechenland scheint diese verantwortungslose Vorgehensweise um sich zu greifen.
Schon der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz war seinerzeit auf diese Weise über Italien nach Deutschland gelangt.
Im vorliegenden Falle scheint es noch nicht einmal Bemühungen Italiens gegeben zu haben, mit den tunesischen Stellen wegen der Rücknahme des Verbrechers in Kontakt zu treten. Die Berufung auf generelle Schwierigkeiten bei der Kooperation mit den Herkunftsstaaten in derartigen Fällen enthebt nicht der Verpflichtung, es wenigstens zu versuchen. Man kann einen Herkunftsstaat erst dann zu Recht culpabilisieren, wenn man ihn in die Pflicht genommen hat.
Offene Grenzen innerhalb des europäischen Territoriums setzen die erforderlichenfalls militante Verteidigung der Außengrenzen voraus. Gelingt einem Eindringling dennoch deren Überwindung, muß seine Abschiebung aktiv betrieben und durchgesetzt werden. Ist dies nicht sofort möglich, ist eine Internierung unverzichtbar. Nur so kann bei Freizügigkeit innerhalb der EU die Sicherheit ihrer Bürger gewährleistet werden.
Auch das Asylrecht hat hinter der Sicherheit der eigenen Bevölkerung zurückzustehen. Die eigene Bevölkerung darf nicht zum Personenkreis minderen Rechtes werden, deren Sicherheit hinter der feiger Flüchtlinge zurücktreten müßte. Die Interessen Fremder können stets nur subsidiär im Rahmen bestehender Möglichkeiten Berücksichtigung finden.
Anhang:
Dazu bemerke man, daß die türkische Zeitung Hürriyet offensichtlich über mehr und bessere Informationen zum Täter verfügt als der Regimefunk ARD, der den Mörder als unbeschriebenes Blatt und mit (auch noch falsch) abgekürztem Nachnamen darstellt.
https://www.hurriyet.de/news_-terroranschlag-von-nizza-was-bisher-bekannt-ist_143542125.html
Terroranschlag von Nizza – was bisher bekannt ist
Hürriyet
Stand: 1.11.2020 11:51 Uhr
Frankreich wird erschüttert von mutmaßlich islamistisch motivierten Terrorattacken. Der Lehrer Samuel Paty wurde enthauptet, weil er den Schülerinnen und Schülern die Grundprinzipien von Meinungsfreiheit in ihren westlichen Heimatländern erklären wollte, um das Konfliktpotenzial runterzuschrauben. Viel ist bekannt – anders als bei der Terrorattacke in der Basilika Notre-Dame im Stadtzentrum von Nizza. Eine Bilanz zu der Tat.
Dringend tatverdächtig – schuldig ist man erst, wenn ein Urteil gesprochen wurde – ist der 21-jährige Tunesier Brahim Issaoui. Der 21-Jährige kam nach den Unterlagen, Brahim Issaoui. Der 21-Jährige kam nach den Unterlagen, welche das Rote Kreuz bei Flüchtlingen anfertigt, am 20. September 2020 in Europa an – in Italien auf der Insel Lampedusa. Knapp drei Wochen später am 9. Oktober 2020 ging es für ihn weiter nach Bari, was auf dem europäischen Festland liegt. Von da an wird es etwas "konfus". Laut Aufzeichnungen wiesen ihn die Behörden in Italien an, er habe das Land mit einer Frist von sieben Tagen wieder zu verlassen. Wieso man ihn nicht festsetzte, ist nicht bekannt und wird sicherlich Gegenstand der Ermittlungen sein.
Mutmaßlicher Täter war den tunesischen Behörden kein Unbekannter
Von Italien aus machte er sich auf den Weg nach Frankreich, was ihm auch ohne Papiere gelungen zu sein scheint. Ob hier Schleuser involviert waren oder ob es Terror-Helfer gab, versuchen die französischen, tunesischen und italienischen Behörden derzeit zu ermitteln. In Frankreich selbst verhielt er sich bis zur Tat unauffällig, konsultierte die Behörden nicht, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen oder Asyl zu beantragen, wie das Innenministerium des Landes bestätigt. Damit blieb er gezielt unter dem Behörden-Radar. Laut seinen Angehörigen in Tunesien kam er einen Tag und somit nur wenige Stunden vor dem Mord an drei Menschen in Nizza an.
Was ist über Brahim Issaoui bekannt? Für die Behörden in Tunesien soll der mutmaßliche Täter aus der Küstenstadt Sfax kein Unbekannter gewesen sein. Gewaltdelikte, Drogenhandel und sogar eine Haftstrafe als 16-Jähriger wegen einer Messerstecherei sollen in den tunesischen Akten stehen. Sein Umfeld will vor zwei Jahren eine Hinwendung zum Glauben bemerkt haben. Zudem soll er sich selbst isoliert und den Kontakt zu anderen Menschen weitgehend gemieden haben. Seinen Lebensunterhalt, so seine Familie gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, habe er mit der Reparatur von Zweirädern verdient. Der Weg nach Europa sei von ihm laut seiner Familie eingeschlagen worden, weil man da mehr Geld verdienen könne.
Unter "Allahu akbar"-Rufen die Polizei attackiert
Noch am Abend vor der Tat, so wird berichtet, trat der mutmaßliche islamistische Terrorist in Kontakt mit seiner Familie. Er soll auch Bilder von der Basilika Notre-Dame in Nizza versandt und gesagt haben, dass er vor dem Gotteshaus schlafen werde. Das tat er wohl dann auch – führte aber laut Staatsanwaltschaft ein 30 Zentimeter langes Messer mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern mit sich. Um 8.29 Uhr MEZ machte er sich mit dem Messer auf in die Kirche, die gerade erst geöffnet wurden, wo er nach Rekonstruktion des Falles zuerst den 55-jährigen Küster und Familienvater Vincent L. traf, den er mit Stichen in den Hals ermordet haben soll. Sein nächstes Opfer war eine 60-jährige Kirchgängerin, welcher er die Kehle durchtrennte und dabei so tief schnitt, dass quasi eine Enthauptung stattfand.
Sein letztes Opfer war die 44-jährige Brasilianerin Simone S., die Mutter von zwei Kinder war. Sie konnte noch mit schweren Stich- und Schnittverletzungen vom Tatort fliehen, wo sie dann kurz darauf den schweren Verletzungen, welche ihr der Täter beibrachte, erlag und verstarb. Zeugen hatten zwischenzeitlich die Polizei alarmiert, die auch nach staatsanwaltlichen Berichten zeitnah am Tatort eintraf. Dort fanden sie den blutverschmierten Tatverdächtigen vor, der seinerseits unter "Allahu akbar"-Rufen die Beamten attackierte. Schüsse mit einem Elektroschocker zeigten laut Polizei keine Wirkung und darum musste mit scharfer Munition auf den Terroristen gefeuert werden. Dabei wurde Brahim Issaoui am Bein und am Hals schwer verletzt und es bestand Lebensgefahr, als er nach einer medizinischen Erstversorgung am Tatort ins Krankenhaus gebracht wurde.
Auch Tunesien ermittelt und sucht nach Hintermännern
Bei den Ermittlungen und der Durchsuchung seiner Habseligkeiten wurden zwei weitere Messer, zwei Mobiltelefone und ein Koran gefunden. Nicht unbedingt das typische Reisegepäck bei einem Flüchtling, der in einem anderen Land arbeiten will, stellte die Staatsanwaltschaft fest. Wegen der Ersatzmesser gehen Polizei und Staatsanwaltschaft unisono davon aus, dass der islamistische Terrorist weitere Menschen töten wollte. Auch der Frage, ob es sich um einen "psychisch labilen Einzeltäter" handelt, versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft nachzugehen. Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen sind zwischenzeitlich vier weitere Personen, mit denen Issaoui in Kontakt stand, festgenommen worden.
Bekennerschreiben der bekannten islamistischen Terrorgruppen, die eine Verantwortung für die Tat übernehmen, liegen bisher nicht vor. Neben den französischen Behörden haben wohl auch die offiziellen Stellen in Tunesien Ermittlungen zu dem Fall angestoßen. Das basiert auf einem Terrorgesetz, das dem Land erlaubt, gegen eigene Staatsbürger zu ermitteln, die im Ausland in terroristische Aktivitäten verstrickt sind. Auch Tunesien eruiert, ob es im Land Hintermänner der Tat geben könnte und Brahim Issaoui gezielt nach Europa geschickt wurde.
https://www.tagesschau.de/ausland/nizza-messerattacke-101.html
Unerkannt von Italien nach Frankreich
Stand: 30.10.2020 19:14 Uhr
Der mutmaßliche Attentäter von Nizza ist von Tunesien über Lampedusa nach Frankreich gelangt. Doch wie kam der 21-Jährige dorthin? Seine Spur verliert sich im italienischen Bari.
von Jörg Seisselberg, ARD-Studio Rom
"Der Killer, der aus Italien kam", titelt die Zeitung "La Repubblica". Und fragt: Wie konnte der mutmaßliche Attentäter von Lampedusa nach Nizza gelangen? Am 20. September, das bestätigte Italiens Innenministerin Luciana Lamorgese, ist der 21-Jährige als Migrant auf der Mittelmeerinsel gelandet. "Der Tunesier ist auf Lampedusa angekommen im Rahmen einer eigenständigen Landung."
Auf einem kleinen Boot nach Lampedusa
Das heißt, der mutmaßliche Attentäter gehört nicht zu den Migranten, die von der Küstenwache oder einer Nicht-Regierungsorganisation auf dem Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden. Brahim A. kam gemeinsam mit etwa 20 Landsleuten nach Lampedusa auf einem kleinen Boot, das in der tunesischen Hafenstadt Sfax gestartet war. Insgesamt sind über die sogenannte zentrale Mittelmeerroute in diesem Jahr bereits über 11.000 Tunesier nach Italien gelangt.
Bei Ankunft in Italien ein unbeschriebenes Blatt
Brahim A. wird auf Lampedusa registriert: Es werden Fotos von ihm gemacht, Fingerabdrücke genommen, Name, Geburtsdatum und Herkunftsland erfasst. Italiens Behörden überprüfen in einem solche Fall drei Dinge: Erstens, ob der Migrant schon einmal in Italien war und des Landes verwiesen wurde. Zweites, ob er für die Behörden seines Heimatlandes aktenkundig ist. Und drittens, ob er in europäischen Datenbanken der Sicherheitsbehörden auftaucht. Alle drei Überprüfungen verliefen negativ.
Brahim A., so Innenministerin Lamorgese, war vergangenen Monat bei seiner Ankunft in Italien ein unbeschriebenes Blatt: "Er war weder gemeldet von den tunesischen Behörden noch gab es Hinweise aus Geheimdienstkreisen."
Von Lampedusa auf das Quarantäne-Schiff
Routinemäßig stellen die Italiener gegen alle, die unerlaubt ins Land kommen, eine Strafanzeige wegen illegalen Eintritts in das italienische Staatsgebiet. Das tun sie im September auch im Fall Brahim A. Anschließend geht es für den 21 Jahre alten Tunesier in den Aufnahme-Hotspot auf Lampedusa. Und vier Tage später - gemeinsam mit rund 800 anderen Migranten - zur Corona-Quarantäne auf das Fährschiff "Rhapsody". Italiens Regierung hat das Schiff angemietet, weil zu dem Zeitpunkt die Aufnahmestruktur auf Lampedusa überfüllt ist.
In Bari von Bord
Zwei Wochen fährt die "Rhapsody" die italienische Küste entlang nach Apulien, wo Brahim A. am 8. Oktober in Bari von Bord geht. Dort erhält er am darauf folgenden Tag vom örtlichen Roten Kreuz eine Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test - und von den Behörden die Aufforderung auszureisen: "Er war am 9. Oktober Empfänger einer Ausweisungsverfügung mit der Anweisung des Polizeipräsidenten, das Staatsgebiet zu verlassen", sagt Lamorgese.
Verschwunden vom Radar der Behörden
Die Ausweisungsverfügung schreibt zwar vor, dass die betreffenden Migranten innerhalb von sieben Tagen Italien verlassen müssen. Kontrolliert wird dies in der Regel nicht. Die tausendfache Realität in Italien lautet: In dem Moment, in dem die Migranten den Zettel mit der Ausweisungsverfügung in der Hand halten, verschwinden sie vom Radar der Behörden - diese wissen nicht, wohin mit ihnen, weil die Zusammenarbeit mit dem Heimatlandes langwierig ist und es in Italien an Unterkünften fehlt.
Abtauchen ins Ausland
Viele ausreisepflichtige Migranten tauchen daraufhin ab, gehören dann zu den laut Migrationsbericht mittlerweile rund 700.000 Menschen, die derzeit in Italien leben, ohne dass sie offiziell registriert sind. Oder sie reisen, wie im Fall Brahim A. unerkannt weiter ins europäische Ausland. 50 Euro kostet es, berichten italienische Medien, sich über die Grenze nach Frankreich schmuggeln zu lassen.
Italiens rechte Opposition verlangt angesichts des Falls Brahim A. den Rücktritt der Innenministerin. Die Mitte-Links-Koalition verweist darauf, dass es einen ähnlichen Fall schon mal zur Zeit der rechten Regierung Berlusconi gegeben hat: 2011 kam auf Lampedusa ein anderer Migrant aus Tunesien an - Anis Amri, der spätere Attentäter auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz.