Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Im ersten Halbjahr 2018 legten 58% der Asylbewerber keine Identifikationsdokumente vor. Da diese klein, leicht und wichtig sind, im Gegensatz zu Mobiltelephonen, liegt die Antwort auf die Frage, weshalb fast alle mit Mobiltelephonen ausgestattet sind, aber selten mit Ausweispapieren, auf der Hand: Täuschungsabsicht!
Es spricht sich herum, welche Herkunftsstaaten kaum Aussicht auf Erfolg im Asylverfahren bieten, und bei welchen es sich fast um einen Selbstläufer handelt. Wenn man dann den falschen Paß besitzt, läßt man ihn lieber ins Wasser fallen, ehe der Einwanderung ins Schlaraffenland dieses Schicksal beschieden ist.
Bei der Entscheidung über die Konsequenzen falscher Angaben zur Person gilt es zu differenzieren.
In Strafverfahren darf der Angeklagte schweigen. Er ist auch nicht verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Das folgt aus dem Grundsatz, daß niemand sich selbst zu belasten braucht. Der Angeklagte darf lügen, daß sich die Balken biegen. Staatsanwaltschaft und Gericht müssen ihm notfalls alles nachweisen ohne Mitwirkungspflicht seinerseits. Freiwillige Mitwirkung wird bei der Strafzumessung positiv berücksichtigt. Ist die Beweislage prekär, zahlt sich Passivität für den Angeklagten aus.
Bei der Frage, ob nach Jugend~ oder Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird, kommt dem Alter des Angeklagten entscheidende Bedeutung zu. Ist es nicht eindeutig feststellbar, muß das sich zu seinen Gunsten auswirkende Jugendstrafrecht angewandt werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn will nun für 1 Million Euro prüfen lassen, ob durch Ultraschall das Alter festgestellt werden kann. Dies wäre allenfalls dann gerechtfertigt, wenn es präzisere Ergebnisse verspräche als die Röntgenmethode. Bedenken von Medizinern gegen letztere erscheinen dagegen befremdlich, wenn man weiß, daß früher bei jedem Schulwechsel und auch vor dem Zugang zur Universität routinemäßig geröntgt wurde, ohne daß dies auf Bedenken gestoßen wäre. Es führte auch nicht zu Massensterben unter den Geröntgten. Deutsche sind gegen Schäden nicht resistenter als Ausländer. Immerhin begaben sich letztere freiwillig hierher und hätten sich dieses Procedere ersparen können. Deutschen war das nicht möglich.
Im Asylverfahren Strafen für falsche Angaben zur Person einzuführen, wie das derzeit das Bundesinnenministerium plant, klingt besser, als es ist. Doch es stehen Wahlen an!
Wer eine Leistung des Staates begehrt, muß nachweisen, daß er die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. So muß es auch im Asylverfahren sein. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, geht dies zu Lasten des Petenten. Die begehrte Leistung wird dann verweigert. Dieses Prinzip gilt für Deutsche bei der Entscheidung über die Gewährung von Sozialleistungen. Ausländern dürfen keine Rechtsprivilegien eingeräumt werden. Auf diese Weise fördert man sehr schnell und effizient die Mitwirkung der Betroffenen. Unterbleibt sie dennoch weiterhin, muß die Konsequenz die Ablehnung des Petitums und die sofortige Ausweisung sein.
Da die in den Asylverfahren eingesetzten Vollpfosten in der Regel geneigt sind, wirklich jedes Märchen zu glauben (Man erinnert sich mit Amüsement des Falles Franco A., der als syrischer Flüchtling mit jüdischen Wurzeln, blond und blauäugig, weder des Arabischen, noch des Hebräischen mächtig war!), müssen den Entscheidungen absolut festgelegte Regeln ohne Ermessensspielraum zu Grunde gelegt werden.
Was will man hier mit strafrechtlichen Mitteln erreichen? Das deutsche Recht kennt Geld~ und Freiheitsstrafen. Geld ist bei den Delinquenten in der Regel nicht vorhanden oder zumindest nicht einzutreiben. Bei der Verhängung von Freiheitsstrafen belegen sie knappe Haftkapazitäten auf Kosten der deutschen Steuerzahler. Bei den Verhältnissen in deutschen Strafvollzugsanstalten dürfte das auch nicht wirklich abschrecken.
Das Argument gegen strafrechtliche Sanktionen bei Falschangaben im Asylverfahren, das das Quoten-Albion im Justizministerium allerdings vorbringt, ist ein weiterer Ausfluß seiner Inkompetenz und schon fast Realsatire. Durch Verzicht auf Strafnormen erzielt man keine Mitwirkung der Delinquenten bei der Überführung anderer. Einmal abgesehen davon, daß man Kooperation im Rahmen der Strafzumessung immer positiv berücksichtigen kann, stellt sich hier doch noch nicht einmal das Problem der Überführung von irgend jemandem. Wenn es keine Strafnormen gibt, macht sich auch niemand danach strafbar. Es ist schon einzigartig, daß man ohne Hirn das Justizministerium leiten darf.
Hier liegt seitens der CSU ein Fall von Aktionismus, geleitet von Wahlpanik, vor. Seitens der SPD dagegen haben wir es mit einem absolut untauglichen Versuch zur Schädigung Deutschlands zu tun. In ganz seltenen Fällen erweist sich Dummheit schon mal als Segen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article187397370/Bundesregierung-Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar.html
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/spahn-will-alter-von-flüchtlingen-durch-ultraschall-prüfen-lassen/ar-BBS3xpO?MSCC=1547129394&ocid=spartandhp
Wird langsam mal Zeit für einen neuen deutschen Pass für rechtschaffene Bürger!
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