Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Der 3. Mai wird als internationaler Tag der Pressefreiheit begangen. Da die Presse durch das Aufkommen der neuen Medien, aber auch aus eigenem Verschulden, immer mehr im Rückzug begriffen ist, dehnen wir den Tag auf alle Medien aus, die der Verbreitung von Wort und Schrift dienen. Dann gelangt man zur Meinungsfreiheit als der übergeordneten Freiheitsart.
Auch in autoritärsten Regimen herrscht die Freiheit, sich eine Meinung zu bilden und zu haben. Was verkürzt als „Meinungsfreiheit“ umschrieben wird, ist das Recht, eine Meinung offen zu vertreten und zu verbreiten - und dies, ohne Repressalien ausgesetzt zu sein. Darum geht es.
Nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sind Aufrufe zu Straftaten, Verleumdungen und üble Nachreden. Mit der Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Beleidigungen tun Gerichte sich erkennbar schwer, wie immer wieder ergehende Fehlurteile beweisen („Köterrasse“ nicht als Beleidigung der Deutschen erkannt!).
Der in Deutschland bestehende Holocaust-Maulkorb stellt einen extrem groben Verstoß gegen die Meinungsfreiheit dar. Wer gute Argumente besitzt, braucht sie nicht mit der Keule des Strafrechtes durchzusetzen. Der Umkehrschluß dazu gilt ebenfalls. Auch der Volksverhetzungsparagraph des Strafrechtes kollidiert in ganz eklatanter Weise mit der Meinungsfreiheit. Der Souverän braucht keinen Filter und keinen Aufpasser, der darüber wacht, was ihn erreicht. Er entscheidet selbst über die Einordnung des Wahrgenommenen. Der Souverän ist kein Objekt, mit dem etwas geschieht oder der vor etwas bewahrt werden müßte; er handelt mündig, autonom, direkt und selbstverantwortlich.
Bezeichnenderweise überschlagen sich zum heutigen Tage die Meldungen der Presseorgane zu der Situation der Pressefreiheit im Ausland. Vor der eigenen Tür zu kehren, wo sich der Unrat bereits türmt, kommt der Regimepropaganda nicht in den Sinn.
Gerade die deutsche Presse krankt bis heute an ihrem Kreationsmakel als Nachkriegsgeschöpf und Hinterlassenschaft der USA. Diese Nähe zum Besatzer hat sie noch immer nicht abgelegt, wofür dieser sorgt durch die „Pflege“ der Nachwuchsjournaille.
Erst die umfassende, lückenlose, objektive und neutrale Information der Bevölkerung versetzt diese in die Position, ihre Rolle als Souverän wahrzunehmen, was die eminent wichtige Rolle der Medien verdeutlicht. Dieser Aufgabe werden sie in Deutschland nicht gerecht. Hier herrscht bruchstückhafte und tendenziöse Berichterstattung, vermischt mit Meinungsmache und Regimepropaganda vor. Zum Glück springen inzwischen alternative Medien in die Bresche und versuchen, gegen den Widerstand der etablierten, diese Lücke zu füllen. Wenn Auflagenstärke und Einschaltquoten der herkömmlichen Medien fallen, folgt dies als direkte Konsequenz dieser Entwicklung.
Der „Börsenverein des Deutschen Buchhandels“ hat zum Anlaß dieses Tages eine Charta der Meinungsfreiheit aufgestellt, die gehörig mißlungen ist und eher in das Gegenteil verfällt.
Meinungsfreiheit verträgt keine Koppelung an unbestimmte Bedingungen, wie sie in den Begriffen „Haß“ und „Hetze“ zum Ausdruck gelangen. Haß ist nicht verboten, solange er nicht in Straftaten mündet. Zur Hetze gelten obige Ausführungen.
Meinungsfreiheit ist auch nicht an Etikette gebunden, deren Einhaltung zwar sehr wünschenswert, aber kein Kriterium ist, um Meinungsfreiheit zu beschränken.
Gestern war der Welttag des Lachens. Als Auftakt zum Tag der Meinungsfreiheit in Deutschland, wo regimekritische Stimmen unterdrückt oder diffamiert und verunglimpft werden, paßt dies doch vorzüglich.
https://www.woche-der-meinungsfreiheit.de/charta-der-meinungsfreiheit
IMMER BRAV DEM NARRATIV FOLGEN - so wie ich xD
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