Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Wir wissen nicht, in welcher Lotterie der Augsburger Medizinrechtler Josef Franz Lindner seine Examina erworben hat. Was er zur Zulässigkeit eines Impfzwanges ausführt, ist derart schwammig formuliert, daß man sich schon fragt, ob er mit vorgehaltener Pistole zu einer Stellungnahme gezwungen wurde. Offenbar traut er seinen eigenen Worten nicht und stellt sich vorsichtshalber deshalb nur halbherzig dahinter. Wer so wenig auszusagen hat, sollte es vorzugsweise sein lassen, denn offensichtlich verfügt dieser Mann nur über fragmentarisches Wissen auf diesem Gebiet. So ganz vage scheint ihm das sogar selbst zu dämmern. Hat Södolf keinen noch Dümmeren gefunden?
„Der Staat hat eine Schutzpflicht, jedem ein Intensivbett zur Verfügung zu stellen, der eines braucht. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, ist das Interesse dessen, sich nicht impfen lassen zu wollen, nachrangig. Die Schutzpflicht des Staates geht vor und er kann eine Impfpflicht einführen.“ meint Herr Lindner und überrascht nicht nur mit seiner grammatikalisch eigenwilligen Anwendung der deutschen Sprache. Auch inhaltlich irrt er sich gewaltig.
Um seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachzukommen, muß der Staat zunächst einmal seine Hausaufgaben erledigen und darf diese Verpflichtung nicht selbst konterkarieren. Genau dies aber geschieht fortgesetzt mit dem kontinuierlichen Abbau der Intensivbettenkapazitäten mitten in einer Pandemie. Der Staat darf nicht dem Bürger Daumenschrauben anlegen, weil er selbst bei seiner Aufgabe versagt und so die Nachfrage unstatthaft drücken, um sie mit dem selbst verschuldeten Mangel in Einklang zu bringen.
Ein direkter oder indirekter Impfzwang verbietet sich nach dem Grundgesetz allein schon, weil
- die Impfstoffe noch immer über keine reguläre Zulassung verfügen, da sie sich noch bis Ende 2022 bis Mai 2023 in der Testphase befinden. Sollte gar mit gefälschten Daten gearbeitet worden sein, wie eine Informantin enthüllte, entzöge dies den gesamten Studien und damit auch der Zulassung den Boden. Ein unzureichend erprobtes Mittel aber gefährdet potentiell in unzumutbarer Weise Gesundheit und Leben der Probanden.
- die Langzeitfolgen nicht feststehen und damit eine unkalkulierbare Imponderabilie für Leben und Gesundheit darstellen. Die früheren Erfahrungen mit anderen Vakzinen können auf das völlig neuartige Mittel nicht übertragen werden.
- Menschen nicht als Laborratten in ein Gen-Experiment mit unsicherem Ausgang gezwungen werden dürfen.
- der Infektionsschutz zumindest nicht, wie versprochen, dauerhaft eintritt, sondern einen rasanten Verfallswert aufweist, der eine repetitive Auffrischung erforderlich machen soll.
- nicht feststeht, ob die Vakzine überhaupt einen Effekt erzielen, denn Geimpfte infizieren weiterhin sich selbst und andere und sind auch vor schwerwiegenden Krankheitsverläufen nicht gefeit. Damit unterscheidet sich die von ihnen ausgehende Gefahr für andere und das Gesundheitswesen nicht von der Ungeimpfter.
- gravierende Nebenwirkungen bleibender Art bis hin zu zahlreichen Todesfällen, verursacht durch die Impfung, nachgewiesenermaßen eingetreten sind.
- der Staat seinen Bürgern nicht die Verantwortung für sich selbst zwangsweise abnehmen darf.
Darauf hätte ein Wissenschaftler, den man verantwortungsloserweise auf Studenten losläßt, eigentlich kommen müssen.