Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Parallele zwischen Maulkorbpflicht, Anschnallpflicht und Rauchverbot drängt sich auf und war zu erwarten. Es verbindet sie die (vorgeblich?)paternalistisch-fürsorgliche Reglementierung der Bürger zu ihrem (angeblichen?) eigenen Wohl, dessen eigenverantwortliche Sicherstellung man ihnen nicht zutraut.
Grundsätzlich darf man unterstellen, daß jede/r für sich das Beste anstrebt; doch die Entscheidung, was dies beinhaltet und welcher Weg dorthin führt, wird individuell unterschiedlich beurteilt. Zu beachten gilt stets, daß diese Entscheidungsfreiheit ihre ultimative Grenze dort findet, wo andere dadurch geschädigt werden.
Die Anschnallpflicht soll die Insassen von Fahrzeugen vor schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tode bewahren. Tatsächlich gelingt dies auch in den überwiegenden Fällen. Es existieren aber durchaus Konstellationen, in denen die Insassen zu Tode kamen, weil sie angeschnallt waren und sich dadurch nicht mehr aus dem brennenden Fahrzeug befreien konnten. Da bei unterbliebenem Einsatz des Gurtes immer nur die betreffende Person ggf. zu Schaden kommt, besteht weder Veranlassung, noch Berechtigung, ihr die Nutzung des Gurtes aufzuzwingen. Selbstmord steht schließlich auch nicht unter Strafe. Da sich unter Umständen auch der Gurt als ursächlich für den Tod erweisen kann (siehe oben), darf die Wahl der Todesart nicht aufgezwungen werden.
Die Anschnallpflicht wird inzwischen wegen der drohenden Strafe bei Nichtbeachtung, nicht aber aus Überzeugung, weitgehend befolgt. Ihre Einführung stellte eine unzulässige Bevormundung der Bürger dar, für die jede Berechtigung fehlt. Die Bürger besitzen durchaus das Recht, unvernünftig zu handeln, wenn sichergestellt ist, daß dadurch niemand anders beeinträchtigt wird. Anderenfalls müßten konsequenterweise alle Risikosportarten verboten werden.
Das weitgehende Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen rechtfertigt sich aufgrund der Beeinträchtigung des Wohlbefindens und der Gefährdung der Gesundheit anderer. Da alle Appelle an Rücksichtnahme und Vernunft nicht gefruchtet hatten, mußte im Wege des Verbotes gehandelt werden.
Die Maulkorbpflicht ist schon wegen ihres zweifelhaften Nutzens unrechtmäßig. Das Robert-Koch-Institut, wie auch die Weltgesundheitsorganisation, lehnten zunächst den Maulkorb ab. Heute befürworten sie ihn. Welche Autorität können diese Institutionen bei diesem Sinneswandel um 180° innerhalb weniger Wochen noch beanspruchen?
Die Gewerkschaft hat wohl erreicht, daß Verkaufspersonal hinter den Glasscheiben von der Maulkorbpflicht befreit ist. Der Kundschaft wird der Maulkorb dagegen noch immer aufgezwungen. Sind die Scheiben einseitig durchlässig? Die Maulkorbpflicht besteht in Geschäften, weil dort per definitionem der Abstand als nicht gegeben gilt, obwohl in großen Geschäftsräumen der Abstand um ein Vielfaches größer ist als auf den Straßen.
Maulkörbe unterschiedlicher Beschaffenheit werden unterschiedlich korrekt getragen, womit das Ganze zur Absurdität verkommt.
Schon allein wegen ihrer Untauglichkeit zur Erreichung des vorgeblich angestrebten Zweckes ist die Maulkorbpflicht rechtswidrig. Daß sie dennoch weitgehend Beachtung findet, hängt mit der gezielten Verängstigung du Verunsicherung der Bevölkerung, sowie mit der Strafbewehrung zusammen.