Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen Gil Ofarim nach dessen Geständnis hinterläßt einen schalen Beigeschmack.
Das Strafverfahren gegen Gil Ofarim wurde nach §153a StPO vorläufig eingestellt bis zur Erfüllung der ihm aufgegebenen Auflagen.
Ein Geständnis wirkt zu Gunsten des Angeklagten strafersparend oder strafmindernd, wenn
- es Zeugen oder Geschädigten psychisch belastende Aussagen, oder
- es dem Gericht Zeit und Mühe erspart, oder
- dadurch eine dem Angeklagten ansonsten nicht nachweisbare Tat eingeräumt wird.
Dies impliziert, daß das Geständnis in diesem Sinne wertlos ist, wenn der Angeklagte der Tat schon so gut wie überführt ist. Daher kommt dem Zeitpunkt des Geständnisses wesentliche Bedeutung zu.
Gil Ofarim hatte immerhin zwei Jahre ins Land gehen lassen und sogar seinerseits Klage gegen den von ihm zu Unrecht Beschuldigten erhoben, bis er sich nach den gegen ihn laufenden gutachterlichen Stellungnahmen im bereits eröffneten Gerichtsverfahren zu seinem Geständnis durchrang. Der Geschädigte und Zeugen hatten bereits zum Teil gegen ihn ausgesagt.
Dieses Geständnis war zu dem Zeitpunkt, als es erfolgte, kaum noch etwas wert. Gerichte ersparen sich allerdings gerne das Verfassen von Urteilen, was zeitintensiv ist, sollen sie ggf. nachfolgende höhere Instanzen überstehen.
Die Entschuldigung an den betroffenen Nebenkläger wurde „dahingerotzt“ („Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen.“) und entsprach noch nicht einmal der angemessenen Form. Man kann sich nicht selbst entschuldigen, d. h. Absolution erteilen, sondern die Gegenseite nur darum bitten. Der Betroffene nahm diese Entschuldigung dennoch an. Die Erklärung seiner Rechtsanwälte läßt darauf schließen, daß sie ihm mit der Zahlung nicht unerheblicher Geldsummen versüßt und damit letztlich abgekauft worden war. Das ist insofern in Ordnung, als der Geschädigte der Hauptleidtragende war. Wenn er die Zahlungen als angemessen erachtete, ist das zu respektieren.
Die Zahlung der Auflagensumme an die jüdische Gemeinde erscheint dagegen unangebracht. Zwar hat der Angeklagte der Sache der Juden geschadet, in sehr viel höherem Maße allerdings der Deutschlands, Sachsens, der Stadt Leipzig und des Hotels.
Es entspricht einem unhaltbaren Zustand in Deutschland, daß die Gerichte frei über die Begünstigten solcher Auflagenzahlungen befinden können. Das räumt ihnen willkürliche und in ihrem freien Belieben liegende Entscheidungen ein, die oft ihren persönlichen Neigungen entsprechen.
Die jüdische Gemeinde selbst nahm das Geld - nach einigen internen Diskussionen um seine mögliche Anrüchigkeit - dann doch, wie nicht anders zu erwarten, an.
Die Öffentlichkeitswirkung der Tat und deren lange Aufrechterhaltung, die schon einige kriminelle Energie erkennen läßt, hätten ein Urteil erfordert. Der Täter hatte skrupellos und egozentrisch in Deutschland zu Unrecht vorhandene Reflexe ausgespielt - ohne jede Rücksicht auf Verluste anderer. Erst seine aussichtslose Lage hatte ihn zur Umkehr veranlaßt - und nicht etwa Einsicht und Reue.
Es ist zu hoffen, daß ihm wenigstens die Gerichtskosten auferlegt werden, denn warum sollte die von ihm verleumdete Allgemeinheit dafür aufkommen?!
In seiner 2021 erschienenen Autobiographie „Freiheit in mir“ schreibt der total vermessene und größenwahnsinnige Narzißt, der sich auch gerne mal über Werte und Kindererziehung ausläßt: „… vielleicht hinterlässt man seine Fußspuren, an denen sich andere orientieren können.“ Na, hoffentlich nicht!
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/ofarim-strafe-gestaendnis-luege-prozess-antisemitismus-100.html
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/die-steilvorlage-fuer-antijudaismus
https://www.dw.com/de/gil-ofarim-portr%C3%A4t/a-59421549
Der Typ geht mir auf den Sack. Ebenso was die Medien daraus machen.
Ein Narzisst wie er im Buche steht.
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