Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Eigentlich sollte es in dem Strafprozeß vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt / Main gegen Stephan Ernst darum gehen, aufzuklären, ob er den Tod von Walter Lübcke zu verantworten hat.
Eigentlich gelten zu diesem Zweck alle Beweisanträge der Pflichtverteidigung als sachdienlich, die geeignet sind, möglicherweise zur Aufklärung des Tatgeschehens beizutragen.
Eigentlich hat ein Angeklagter keine Veranlassung, seinem Pflichtverteidiger in den Rücken zu fallen, wenn dieser Beweisanträge stellt, die seine Entlastung intendieren, sich ungünstigstenfalls als nicht zielführend erweisen, keinesfalls aber geeignet sind, seine Lage zu beeinträchtigen.
Warum gilt dies hier offenbar nicht?
Weil es sich hier um einen politischen Prozeß handelt mit mutmaßlich regimefabriziertem und nach „Gladio“-Manier konstruiertem Hintergrund. Hier geht es nicht um Aufklärung, sondern um Vernebelung mit dem Ziel, Belege für rechtsextreme Umtriebe zu schaffen und das Opfer vor der Demontage seiner nur mühsam standhaften Fassade zu bewahren.
Pflichtverteidiger Frank Hannig, ein für regimekritische Geradlinigkeit bekannter Mann und Stadtrat aus Dresden, hatte Beweisanträge gestellt, die Machenschaften des Windkraftlobbyisten Walter Lübcke und seiner Söhne näher beleuchtet hätten. Walter Lübcke war keineswegs nur wegen seiner verstörenden Aussage, Deutsche, die mit seiner Migrantenpolitik nicht einverstanden seien, könnten das Land verlassen, umstritten. Er war schon lange zuvor wegen seiner aggressiven Beförderung des Baues von Windkraftanlagen politisch unter Beschuß geraten. Welch ein Zufall aber auch, daß bei einem Einbruch im Kasseler Regierungspräsidium offensichtlich just zu diesem Tatsachenkomplex Akten verschwanden. Dies sollte, nach der Strategie von Rechtsanwalt Frank Hannig, in den Prozeß eingeführt und untersucht werden. Zudem sollte geklärt werden, ob sich weitere Zeugen zur Tatzeit am Tatort befunden hatten.
Frank Hannigs Ansatz zielte darauf ab, zu klären, ob auch andere als der Angeklagte für ein Tatmotiv in Frage kämen, und ob die Zeugen tatrelevante Beobachtungen zu berichten hätten.
Den Beweisanträgen wäre in jedem Falle die Sachdienlichkeit zur Beförderung des Prozesses durch mögliche Aufklärung des Sachverhaltes und seiner Hintergründe nicht abzusprechen gewesen. Als abwegig wären sie mit Sicherheit nicht zurückzuweisen gewesen.
Das Gericht monierte rabulistisch die unterbliebene Absprache dieser Verteidigungslinie mit dem Angeklagten, in dessen wohlverstandenem Interesse sie jedoch gelegen hätte. Anstatt die Linie seines Verteidigers Frank Hannig im nachhinein zu billigen, nahm der Angeklagte sie zum Anlaß, ihm sein Mißtrauen auszusprechen und ihm das Mandat entziehen zu lassen. Ein erstaunlicher Vorgang seitens eines Angeklagten ohne juristische Vorbildung, der die Bedeutung und Tragweite seines Verhaltens nicht auch nur annähernd abschätzen konnte, geschweige denn die Strategie seines Verteidigers.
Es ist davon auszugehen, daß der Angeklagte seine Entscheidung nicht ohne äußere Einflußnahme so traf. Er hat sich mit Frank Hannig eines sehr versierten Rechtsbeistandes begeben, der ihm im weiteren Verlaufe des Prozesses noch bitter fehlen wird.
Die Person Lübckes und die Rolle seines Umfeldes werden vor einer Überprüfung abgeschottet, die sein Bild in der Öffentlichkeit näher an die Realität rücken und offenbaren würde, daß man es bei ihm mit einem ziemlich skrupellosen Geschäftemacher und Umweltschwein zu tun hatte.
Die Tat an sich weist die in derartigen Fällen üblichen Ungereimtheiten auf. Warum ein mit einem Revolver ausgestatteter Täter den Erfolg seiner Tat durch Anfassen des Opfers überprüft und so bekanntlich DNA-Spuren hinterläßt, obwohl er zur Sicherheit einfach nur einen weiteren Schuß hätte abgeben müssen, ist eine Frage, die plausibel zu beantworten etwas Mühe bereiten dürfte.
Die Beobachtung des weiteren Verlaufes des Falles wird noch sehr interessant werden, obwohl man eigentlich das Muster ja schon kennt.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/rechtsextremismus-verteidiger-im-l%C3%BCbcke-prozess-abberufen/ar-BB17h0GG?ocid=msedgdhp
https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresdner-Stadtrat-Frank-Hannig-ist-neuer-Verteidiger-von-Stephan-E
http://www.gegenwind-vogelsberg.de/regierungspraesident-luebcke-nordhessen-gibt-private-beteiligung-an-wka-zu/
https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/niestetal-ort73872/nach-fdp-vorwurf-fehlender-neutralitaet-windkraft-energiegenossenschaft-verteidigt-luebcke-5352725.html