Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Rechtmäßigkeit des Kükenschredderns befunden, wie es inhaltlich nicht anders zu erwarten war.
Wenn Gerichte nicht nach intellektueller Befähigung, Leistung und persönlicher Eignung, sondern nach politischem Proporz von der korrupten Polit-Kamarilla besetzt werden, kommt so etwas dabei heraus.
„Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.“, meinen die in eine Richterrobe verkleideten juristischen Laien.
Jurastudenten zu Beginn des ersten Semesters an der Universität hätte man solchen argumentativen Blödsinn vielleicht noch durchgehen lassen. Schon nach dem ersten Semester an der juristischen Fakultät aber sollte sich derlei Dilettantismus verbieten.
Vielleicht erinnern sich diese Gestalten, die an einem Gericht nichts zu suchen haben, wenigstens noch an das Wort „abwegig“ am Rande ihrer Klausuren. Sie dürften es des öfteren gelesen haben.
Zwischen jeder Zeile dieses Schandurteils blicken die €-Zeichen hindurch. Hier liegt eine Gefälligkeitsentscheidung zu Gunsten der Lobby der Geflügelvermehrer vor. Die Bezeichnung „Züchter“ wollen wir einmal denjenigen der Branche vorbehalten, die sich ethischen Standards verbunden fühlen, denn diese gibt es auch, wie die sehr erfreuliche Bruder-Hahn-Initiative beweist (https://www.bruderhahn.de/ ; https://www.bruderhahn.de/haendlerliste/ ).
Etwas ist gesetzeskonform oder nicht. Ein bißchen gesetzeskonform gibt es nicht. Vorübergehend gesetzeskonform gibt es ebensowenig.
Die verbrecherische und amoralische Praxis des Kükenschredderns stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Daß wirtschaftliche Interessen der Brütereien keinen valablen Rechtfertigungsgrund dafür abgeben, haben sogar noch diese Möchtegernjuristen erkannt. Dann aber entwinden sie sich mit einer 180°-Drehung der einzig folgerichtigen Konsequenz aus dieser Einsicht, nämlich der Verhängung eines Verbotes dieser Praxis, indem sie diese temporär für gesetzeskonform erklären. Da es für diese abenteuerliche Volte keine juristisch tragfähige Erklärung gibt, steht sie nun als noch nicht einmal camouflierte Willkürinterpretation ohne Verankerung in Recht und Gesetz im Raume. Einfach so - als Schandfleck für diejenigen, die dieses Urteil erwirkt haben, und für diejenigen, die es erlassen haben, um ersteren - und natürlich auch sich selbst - ihre Pfründe zu sichern.
So sieht Rechtsbeugung aus. Man erkennt hier sogar die Qualität der gesetzlichen Bestimmung, über die man sich nur durch ihre grobe Mißachtung hinwegsetzen konnte. Dies vermochte man noch nicht einmal mit einer auch nur dürftigen Argumentation zu kaschieren.
Diese „Richter“ haben sich dem Profit verschrieben und dafür das Recht verraten. Wie erbärmlich! Sie haben sich dabei angemaßt, den Namen des Volkes zu mißbrauchen. Dieses Schandurteil erging nicht im Namen des Volkes, denn dieses hat es nicht legitimiert. Die Meinung des Volkes zum Kükenschreddern ist zum Glück eine andere.
Es gab in letzter Zeit schon einige Beispiele dafür, daß Bürger gravierend schieflaufende Dinge selbst in die Hand nahmen und eine Änderung erzwangen. Dieser Fall hier bietet sich geradezu dafür an.
Da dieses Gericht sowohl fachlich, als auch moralisch nicht einmal bescheidensten Anforderungen genügt, dürfte es nicht schwierig sein, es öffentlich zu desavouieren und anzuprangern.
Machen wir uns zum Anwalt der gerechten Sache! Die Initiative Bruder-Hahn hat höchsten Respekt, Anerkennung, Dank und Unterstützung verdient. Machen Sie mit!
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/gerichtsurteil-töten-von-männlichen-küken-bleibt-erlaubt/ar-AACOW0u?ocid=spartandhp
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