Nicht jedes Richterlein ist ein Völkerrechtler!

in deutsch •  2 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die rechtswidrige Verschärfung des an sich schon rechtswidrigen §130 StGB trägt das Völkerrecht in die Gerichtssäle landläufiger Gerichte, wo es bisher noch nicht einmal ein Schattendasein führte, sondern so gut wie nie vorkam.

Nicht jeder Jurist ist jedoch ein Völkerrechtler. Zu den Pflichtgebieten der Juristenausbildung zählt das Völkerrecht nicht. Es wird fakultativ belegt von einer eher kleinen Minderheit von Jurastudenten, die bereits im Studium den Beruf des Diplomaten oder internationalen Beamten bei multilateralen Organisationen anstreben und sich darauf vorbereiten. Wegen des damit verbundenen künftigen unsteten Lebens an wechselnden Orten der Welt handelt es sich nur um relativ wenige Jungjuristen, die sich dieser Materie widmen.
In den klassischen Juristenberufen wie Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt begegnete einem das Völkerrecht bisher kaum, schon weil nur Staaten genuine Völkerrechtssubjekte darstellen, während natürliche Personen im Völkerrecht mediatisiert sind. Dies bedeutet, daß das Völkerrecht in der Regel Rechte und Pflichten grundsätzlich nur für Staaten begründet und nur sehr ausnahmsweise für Menschen.

Plötzlich müssen nun alle Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte im Berufsalltag jederzeit mit Begegnungen mit dem Völkerrecht rechnen und werden voraussehbar damit überfordert sein. Es dürfte wenig überraschen, daß Richter und Staatsanwälte sich schon aus karrierebedingten Gründen, aber auch aus Arbeitsökonomie der Auslegung des Völkerrechtes durch das Regime anschließen werden, die jedoch in der Regel irrig ist. Den Schaden tragen die Beschuldigten, bzw. Angeklagten davon, die kein faires Urteil erwartet.

Ein Beweis dafür ist das Fehlurteil des Landgerichtes Hamburg gegen einen Rentner, der das Z-Zeichen an seinem Wagen befestigt hatte.
Das Z ist zunächst nur ein Buchstabe aus dem deutschen Alphabet. Das russische Z wirkt optisch völlig anders. Über die Bedeutung des deutschen Z-Zeichens auf russischen Militärfahrzeugen besteht noch heute keine Klarheit. Aus dem Z an einem deutschen Wagen eine Unterstützung Putins abzuleiten, ist schlicht abwegig.
Liegt überhaupt ein Angriffskrieg Rußlands vor? Tatbestandsmäßig ist dies der Fall, doch es könnten Rechtfertigungsgründe dafür in Frage kommen. Diese sind tatsächlich gegeben. Dazu aber müßte der Richter vertieft in die Vorgeschichte des Konfliktes einsteigen und auch den Präzedenzfall des Kosovo heranziehen.
Schließlich hätte jedoch, selbst wenn man die Vorfragen alle im Sinne des Regimes beantworten sollte, das Zeichen am Wagen eines relativ unbekannten Mannes von der Reichweite und der Aufmerksamkeit her niemals die Qualität, den Frieden zu stören und das Volk zu verhetzen.
Es bleibt zu hoffen, daß das Urteil in einer höheren Instanz überprüft und von luzideren Richtern korrigiert wird.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Mit-Z-Symbol-durch-Hamburg-gefahren-4000-Euro-Geldstrafe,ukraine3110.html

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