Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Der Gründer von Extinct Rebellion International, Roger Hallam, erregte mit einer Aussage eher schlichte Gemüter, die weder seine Worte verstehen, noch sich der Tragweite ihrer eigenen Reaktion bewußt sind.
Was genau hat Roger Hallam gesagt? Er wies darauf hin, daß es in der Geschichte der Menschheit schon immer Genozide gab und daß sich keiner davon in seiner Bedeutung und Rangordnung von den anderen unterscheidet. Dabei stellte er unmißverständlich die Verabscheuungswürdigkeit derlei Taten klar.
Man wird hinzufügen müssen, daß es Genozide nicht nur schon immer gab, sondern noch immer gibt und bedauerlicherweise auch in Zukunft geben wird, wenn man die Unfähigkeit der Menschen, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, derer man gegenwärtig gerade Zeuge wird, in Betracht zieht.
Die einzige berechtigte Kritik, mit der man Roger Hallam konfrontieren kann, ist die saloppe Wortwahl, die sich schon in ähnlichem Zusammenhang bei Alexander Gauland als problematisch erwies. Das ist aber eher eine Frage des persönlichen Stils. Kraftausdrücke entsprechen bedauerlicherweise dem Zeitgeist und finden daher oft gedankenlos auch dort Anwendung, wo sie sich definitiv verbieten.
Wer eine Rangordnung der Genozide zu etablieren versucht, entwertet einen Teil der Opfer und privilegiert einen Teil der Täter. Das jedoch haben alle nicht verdient - die einen nicht aus Pietät, die anderen nicht aus Gerechtigkeit.
Das Opfer eines Genozids verliert sein Leben, dessen Wert nicht davon abhängt, unter welchen Umständen es umkam oder durch wen. Ein Mörder begeht eine Untat, deren Schwere nicht davon abhängt, wer das Opfer ist.
Immer lädt ein Täter schwerste Schuld auf sich, und stets trifft es eine/n Unschuldige/n.
Die Gleichwertigkeit allen Lebens stellt ein Grundprinzip dar, mit dem früher alle angehenden Juristen schon im Grundkurs an der Universität vertraut gemacht wurden. Niemand braucht sein Leben zu opfern, um 100 andere zu retten. Die inzwischen eingesetzte ethische Verrottung versucht, das zum Teil heute in Frage zu stellen. Dies stellte dann die Einbruchsstelle für die Entscheidung dar, ob ein Leben als lebenswerter befunden wird als ein anderes.
Da es im Leben keine Rangordnung von Leben gibt und geben darf, gibt es sie auch im Tode nicht. Jedes Opfer ist gleichermaßen beklagenswert, und jeder Täter ist gleichermaßen verdammenswert.
Die Achtung vor den Toten muß auch ihre Instrumentalisierung zu politischer Erpreßung verbieten. Der einstige Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignaz Bubis, sagte einmal: „Ich verkaufe doch nicht meine Großmutter!“. Er wußte noch, was den Toten geschuldet wird.
Eine unreife Göre mit Mütze, die den kleinen grauen Zellen darunter wenig Raum zur Betätigung läßt, sollte äußerste Zurückhaltung wahren mit dem Urteil über eine Aussage, die ihre kognitiven Fähigkeiten übersteigt. Was dieses irrsinnige Urteil, zu Ende gedacht, bedeutet, kann sie nicht auch nur ansatzweise ermessen. Mit schulischer Fehlprägung erklärt sich das nur teilweise.
Von Politikerlingen, bekanntlich einer intellektuellen Negativauslese, ist keine Einsicht zu erwarten. Daher war ihre Reaktion vorhersehbar, wenn auch nicht weniger beschämend.