Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Der Begriff „Populismus“ ist in weit verbreiteten Kreisen der Bildungsferne zum pejorativen Wort verkommen. Dabei beruht er auf dem lateinischen Wort „populus“, was „Volk“ bedeutet. Die Herrschaft des Volkes aber macht das Wesen der Demokratie aus.
Gerade diese geistig einfach strukturierten Kreise versuchen sich dieser Tage an einer neuen Spielart des Populismus, der einhergeht mit der willkürlichen Mißachtung von Recht und Gesetz, wenn diese ihrer Auffassung im Wege stehen. Dabei wird von dort doch ansonsten so gerne als Rechtfertigung einer volksfernen Politik ins Feld geführt: „Wenn man das Volk befragte, hätten wir hier die Todesstrafe.“.
Tatsächlich eignet sich nicht alles uneingeschränkt zur Volksbefragung. Dies gilt insbesondere für Fragen, die ein bestimmtes, zum Teil komplexes Vorwissen voraussetzen. Dazu zählen in der Regel Wirtschafts~, Finanz~ und Rechtsfragen. Legendär sind bestimmte Rechtsirrtümer, die sich in weiten Zirkeln festgesetzt haben und praktisch das ewige Leben besitzen. Zu ändern vermögen sie die Rechtslage dennoch nicht.
Ein Rechtsstaat kennt bestimmte Mechanismen der Gesetzgebung. Hernach kann man über die Geltung der formell und materiell einwandfrei zustande gekommenen Gesetze nicht einfach durch Volksentscheid erneut abstimmen und ihre Gültigkeit in Frage stellen.
Der Fall Rackete liefert gerade ein befremdliches Beispiel für weit verbreitete Rechtsverachtung. Da wird einfach gefordert, daß Recht und Gesetz zurückzutreten hätten zu Gunsten dessen, was zur Moral erhoben wird. Dabei wird ein Antagonismus von Recht und Moral unterstellt. Daß Gesetze der Moralität nicht entgegenstehen, sondern sich in der Regel im Einklang mit ihr befinden (müssen), scheint nicht zu interessieren.
Die dämlichen Schlagworte von Heiko Maas und Walter Steinmeier, beide vielfach profiliert als Schande ihrer beruflichen Zunft, weisen sie auch jetzt als juristische Laienspieler aus.
Nach einem ZDF-Bericht (Und dieser Sender steht nicht im Verdacht regimekritischer Berichterstattung!) und der Wertung von FRONTEX befand sich Rackete nicht in einer Zielkonfliktsituation, die ihr nur die Option des Rechtsbruches gelassen hätte. Sie hätte die Insassen des Bootes unter völliger Beachtung aller Vorschriften retten können. Sie wählte dazu jedoch bewußt den Weg der Konfrontation mit Italien und gefährdete dabei noch weitere Leben. Damit gehen Parolen wie „Wer Leben rettet, ist nicht kriminell.“ an der Sache vorbei. Die Rettung wäre auch rechtstreu möglich gewesen. Die Rettung von Leben exculpiert nicht für die Gefährdung anderer Leben.
Da das in Deutschland herrschende Regime aber Rechtverachtung zu seiner Maxime erhoben hat, liegt diese Art falsch verstandenen Populismus‘ auf der Linie seiner Logik. Dafür das Verhältnis mit einem anderen Staat zu belasten, fügt der rechtlichen noch eine politische Fehlleistung hinzu.
Der gerade mit der Mautfrage Schiffbruch erlitten habende Versager Scheuer wird nun seinen Plan, seine Haut zu retten als Prozeßhansel mit einer Klage gegen Österreich zusammen mit Italien, vergessen können.
„Joe“ Kaeser würde sich besser um seinen Konzern kümmern, der in den USA gerade in schwere Fahrwasser zu geraten droht, anstatt sich als Hobbyjurist zu versuchen. Ansonsten droht auch Siemens noch zu havarieren.
Die Unterhaltungsmedien schließlich mißbrauchen ein fehl~, bzw. uninformiertes Publikum für gezielt falsche, manipulative Propaganda.
Die Tendenz, die Rechtsordnung bei Bedarf einfach auszuhebeln und an ihr vorbei zu agieren, nimmt immer bedenklichere Formen an. Das ist ein brandgefährlicher Weg - nicht zuletzt für diejenigen, die diese Büchse der Pandora geöffnet haben.
https://de.paperblog.com/italien-gelingt-schlag-gegen-organisierte-menschenschlepperei-1501545/
https://www.achgut.com/artikel/steinmeier_und_co_manoevrieren_den_rechtsstaat_in_seenot
https://www.journalistenwatch.com/2019/07/01/steinmeier-co-seenotrettung/