Recht ohne Ethik ist Unrecht!

in deutsch •  5 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

In Indien häufen sich die Verbrechen an Frauen. Man konstatiert mit ungläubigem Staunen und Entsetzen, was aus dem Lande Indira Gandhis inzwischen geworden ist. Sie war eine der ersten Regierungsführerinnen in einer Zeit, in der dies noch die rare Ausnahme darstellte. Heute kämpfen Frauen dort um das elementarste Recht: ihr Leben.
Auch dies ist ein weiteres trauriges Beispiel dafür, daß der Fortschritt kein kontinuierlicher und linearer ist, wie dies heute auf vielen Gebieten der Politik zu beobachten ist. Fortschritt erweist sich bedauerlicherweise immer öfter als umkehrbar, obwohl die Rückfälle hinter das bereits Erreichte vermeidbar wären.

Der jüngste Mordfall in Indien gibt Anlaß zu Überlegungen der grundsätzlichen Art, wie es um die Wertigkeit von Leben bestellt ist.

Grundsätzlich sind alle Leben gleichwertig. Viele Leben sind nicht wertvoller als ein einziges. Daraus folgt das Prinzip, daß sich niemand zu opfern braucht, um eine Vielzahl anderer zu retten, auch wenn heute einige Irrlichter versuchen, daran zu rütteln.
Die Gleichwertigkeit allen Lebens gilt zumindest und auf jeden Fall für dessen Beginn und die erste Zeit danach. Die Frage ist, ob jemand durch deliktisches Verhalten einen Teil dieses Vorschußkredites einbüßen, oder ihn gar zur Gänze verspielen kann. Die Rede ist in diesem Zusammenhang nicht von einem Ladendiebstahl, sondern von schweren und schwersten Verbrechen.
Die öffentliche Meinung hat in der Regel hierzu eine klare Vorstellung. Es muß davor gewarnt werden, diese als laienhaft abzutun und geringzuschätzen. Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Zumindest innerhalb der Grenzen der bestehenden Gesetze ist dem inhaltlich Rechnung zu tragen. Urteile, die die öffentliche Meinung mißachten, sind Fehlurteile und haben kein Recht, das Volk dafür zu reklamieren. Soweit bestehende gesetzliche Regelungen in eindeutig erkennbarem Gegensatz zur Auffassung der Bevölkerung stehen, stellt dies in jeder Demokratie, die diese Bezeichnung verdient, einen Auftrag an die Legislative dar, diese Diskrepanz zu beseitigen. Daß dies sehr oft unterbleibt, kommt einer groben Mißachtung des Souverän gleich. Auch juristische Laien haben, wie oft auch Kinder, ein subtil austariertes Gespür für das, was rechtens - im Sinne von gerecht - ist. Auch das Recht selbst orientiert sich häufig an „den Vorstellungen aller billig und gerecht Denkenden“. Das ist populistisch im korrekt angewandten Sinne dieses Begriffes. Wer darf sich erdreisten, das Volk zu belehren, was es für richtig befinden muß?
In Anlehnung an das Gesagte verhält es sich so, daß eine Gesellschaft, der ein wertvolles Mitglied durch ein Verbrechen geraubt wird, sehr wohl die Wertigkeit der dafür Verantwortlichen herabstufen darf. Einige Staaten sehen dies in ihrer Rechtsordnung sogar vor (u. a. Japan, USA). Diese Konsequenz verschiebt den Fokus der Aufmerksamkeit um der Gerechtigkeit willen weg von den Tätern und hin zu den Opfern.

Und nun zurück zu dem Fall, der den Ausgangspunkt der Erörterungen darstellte:
In Hyderabad vergewaltigten und verbrannten vier lebensunwerte Bastarde eine Tierärztin, die in ihrem Leben noch viel Sinnvolles und Gutes hätte bewirken können. Die Polizei hat die Erde dankenswerterweise kurzerhand von ihnen befreit.
Dafür feiern sie alle Frauen Indiens, deren Leben dadurch geschont wird, und der ganz überwiegende Teil der honorigen indischen Bevölkerung, die diese Tat empört.
Miese sog. „Menschenrechtsaktivisten“ stört dies. Das Recht der Täter wird von ihnen über das des Opfers und potentieller künftiger Opfer gestellt. Erwiesene Täter und Gefährder werden begünstigt gegenüber unschuldigen Gefährdeten. Sie ermorden durch die Anklage der Retter der Ehre Indiens das Opfer ideell ein weiteres Mal. Das Recht steht zwar formal auf ihrer Seite. Auch in Deutschland liefe es so ab, daß das Verhalten der Polizei überprüft würde. In einem Falle jedoch, wo keinerlei Zweifel bestehen an der Täterschaft, wie dies hier der Fall war, erscheint die Anklage zwar rechtlich abgesichert, ethisch jedoch schwer erträglich.

Darf es Recht jenseits der Ethik geben? Solches „Recht“ deklassifiziert sich selbst.

https://www.tz.de/welt/indien-gruppenvergewaltigung-aufstand-tieraerztin-27-hyderabad-mord-polizei-demonstrationen-schiesserei-taeter-erschossen-zr-13264810.html
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In diesem Fall geht es nicht um die Frage ob es moralisch zu rechtfertigen ist, das die Polizei diese Typen erschossen hat. Also auf der Basis der ursprünglichen Tat.
Denn das behauptet ja niemand. Die beteiligten Polizisten geben an, das die Beschuldigten bei einer Tatort Begehung versucht haben, ihnen die Dienstwaffen wegzunehmen um zu flüchten. Dabei soll es zu einem Schußwechsel gekommen sein.
Das kann man nun glauben oder nicht, es hat nichts damit zu tun, ob die ursprüngliche Tat eine Erschießung rechtfertigt. Denn sowas ist nur im Film "Judge Dredd" erlaubt, und in den Phillipinen.

Auch wenn es niemand behauptet, spielt es implizit hinein. Darauf gründet doch logischerweise der Vorwurf an die Polizei, der anders wenig Sinn ergäbe, unterstellte man nicht gerade Putativnotwehr.

Ganz aus der Luft gegriffen ist der Verdacht ja auch nicht. Die indische Polizei gilt nicht gerade als besonders engagiert, wenn es um Sexualdelikte geht. Aber dafür um so mehr beim beschaffen von Nebeneinkünften wie Schmiergeld.
Vieleicht wollte man etwas Imagekosmetik betreiben. Die 4 Toten waren ja quasi überführte Täter, so das niemand so genau wissen will was wirklich passiert ist. Und vieleicht stimmt es ja auch, das sie versuchten zu fliehen. Denn den Rest des Lebens in einem indischen Knast zu sitzen ist ja keine besonders gute Aussicht.