Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
A) Einer deutschen IS-Anhängerin muß nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichtes die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht werden. Das Auswärtige Amt indes wollte nur ihren Kindern die Rückkehr gestatten.
Der Tenor des Urteils beruft sich auf den Schutz der Familie, der einer Trennung der Kinder von der Mutter entgegenstehe.
Das Wohl der Kinder gebietet hier aber gerade die Trennung von einer kriminellen Mutter, die sich zu ihrer Erziehung als unfähig und unzuverlässig erwiesen hat. Unter den gegenwärtig in Nordsyrien herrschenden Verhältnissen ist davon auszugehen, daß es sich bei der vorgeblichen Lossagung vom IS um eine Schutzbehauptung handelt, um das Krisengebiet verlassen zu können.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation begründet per se eine Gefährdung anderer, ohne daß es einer weiteren Darlegung bedürfte.
Handelt es sich um eine Doppelstaaterin, kann ihr die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden mit der Folge, daß die deutsche konsularische Zuständigkeit im Hinblick auf sie entfällt. Besitzt sie dagegen nur die deutsche Staatsangehörigkeit, muß ihr die Rückkehr erlaubt werden. Der Entzug der Staatsangehörigkeit darf keine Staatenlosigkeit zur Folge haben. Eine deutsche Staatsangehörige aber hat Anspruch auf jederzeitige Einreise nach Deutschland.
Je nach der Tatsachenlage ist entweder das Urteil, oder zumindest seine Begründung falsch.
B) Seit über 50 Jahren bevölkert eine 12-köpfige Mufflonherde den Bielefelder Stadtwald. Einst lebten dort 30 Tiere. Plötzlich richten 12 Mufflons Verbißschäden an, die 30 ihrer Art in all den Jahren zuvor nicht zustande brachten.
Entgegen dem erklärten Willen der Stadt und ihrer Bevölkerung verhängten nun Rechtslaien in Robe über die Tiere das Todesurteil.
Der Vortrag des Waldbesitzers entbehrt der Schlüssigkeit (siehe oben). Hilfsweise wäre in Erwägung zu ziehen gewesen, den Waldbesitzer zur Duldung mit ggf. der Möglichkeit der Liquidierung der Schäden zu verpflichten.
Wo und wann gab es juristische Staatsexamenszeugnisse in der Lotterie oder käuflich zu erwerben?
C) Menschlicher Abschaum hat in Krefeld einen Igel angezündet. Die Polizei hofft auf Hinweise zu dem Täter.
Hoffen sollte man im Hinblick auf das Justizversagen in solchen Fällen darauf, daß der Täter seinem gerechten Rächer begegnen möge. Wie heißt es doch? Aug‘ um Aug‘ und Zahn um Zahn. In Anpassung auf den Fall hieße es hier wohl eher: Haar um Stachel! Und so möge es geschehen! Sankt Florian möge den Auftrag von allen honorigen Menschen, die solchen Unrat nicht in ihrer Mitte wissen wollen, verstanden haben.
Urteile ergehen im Namen des Volkes. Das sollten sich diese Laienrichter immer wieder mal vergegenwärtigen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/is-anhängerin-darf-zurück-nach-deutschland/ar-BBWq9uK?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/5000-euro-schaden-–-gericht-verurteilt-komplette-mufflon-herde-zum-tode/ar-BBWvFal?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/tierquäler-zündet-igel-in-krefeld-an/ar-BBWtm7a?ocid=crossde
Wenn die IS Frau eine (nur) deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann man da nichts machen. Das ist ja das Problem bei diesen Fällen. Eigentlich will ja keiner diese Typen haben. Es gibt aber keine Zwangsausbürgerung in der BRD. Und das ist auch gut so - sonst könnte allen möglichen unliebsamen Leuten einfach der Pass abgenommen werden und dann schubst man sie über die Grenze. So wie das in der DDR gemacht wurde.
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