Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Als Justizschande muß das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Nachtruhe für Abschiebekandidaten bewertet werden.
Weil Verbrecher, die sich unrechtmäßig auf deutschem Boden aufhalten, ein so schweres Leben in Deutschland führen, wo sie bei kompletter Vollalimentierung dem Müßiggang frönen, wenn sie nicht gerade wichtigen Verrichtungen der im Strafgesetzbuch beschriebenen Art nachgehen, hätten sie Nachtruhe verdient, meint das nicht hohe, sondern fachlich und moralisch abgrundtief abgestiegene Gericht, dessen Urteil die hierzulande gängige Realsatire und den Auswuchs der Kuscheljustiz belegt. Letztere erweist sich als adäquat kausal für die grassierende Ausländerkriminalität in Deutschland. Aus ihren Herkunftsstaaten eine Justiz ganz anderen Kalibers gewöhnt, reiben sich ausländische Verbrecher hier zunächst ungläubig die Augen und lachen sich anschließend tot. Man darf nicht überrascht sein, wenn dies Verachtung des Rechtsstaates, der sich selbst nicht ernst nimmt und sich ad absurdum führt, bei den Betreffenden auslöst.
Eine Abschiebung dürfe nicht zu nachtschlafender Zeit vorgenommen werden, also nicht zwischen 21.00 und 06.00 Uhr. Dabei pflegt der in Frage kommende Personenkreis ein durchaus nachtaktives Leben, wie man auf den Straßen und öffentlichen Plätzen zu späterer Stunde beobachten kann. Auch die Delinquenten spektakulärer Einbrüche und Raubzüge (Bode-Museum, Grünes Gewölbe, etc.) machten sich gerne die Stille der Nacht zunutze.
Unbeachtlich fand es die Ignoranz in Robe, daß die Wahrscheinlichkeit, die Abzuschiebenden zu Hause anzutreffen, nach polizeilicher Erfahrung nachts einfach höher und der Überraschungseffekt dabei ein Erfolgsfaktor ist. Offenbar haben die Rechtsverdreher es sich zum Ziel gesetzt, die ohnehin bereits signifikante Anzahl gescheiterter Abschiebungen noch zu erhöhen. Keine Rolle spielte auch die Erwägung preisgünstigerer Rückführungsflüge in den Morgenstunden, um die ausufernden Kosten, die die Schmarotzer ohnehin schon unrechtmäßig verursacht haben, wenigstes etwas zu begrenzen.
Grob abwegig bis lächerlich lebensfremd mutet die Forderung der Justizakrobaten nach explizit erklärter Ausreiseverweigerung durch die Abzuschiebenden an als ausnahmsweise Rechtfertigung eines Zugriffs zur Unzeit. Wer trotz Ausreiseverfügung dieser nicht Folge leistet, gibt diese Aussage konkludent ab; anderenfalls wäre er ja schon weg. Zur Entgegennahme einer solchen Erklärung muß die Polizei des Betreffenden ja auch erst einmal habhaft werden; oder glauben die Justizkasper, der Delinquent käme vor dem Abtauchen noch bei der Polizei vorbei, um eine offizielle Erklärung des bevorstehenden Untertauchens zu Protokoll zu geben?
Welche juristischen Versager und / oder Feinde des Rechtsstaates schaffen es mittlerweile nur an die Gerichte? Als Justizposse auf der Bühne fände man den Fall noch lustig; so aber ist er ein Skandal und Beweis der Zersetzung unseres Staates von innen. Ausländische Verbrecher feiern darob ein Fest. Für alle nachtschaffenden Berufe, darunter nicht zuletzt die Polizei, bedeutet das Urteil einen Hohn und einen Schlag ins Gesicht.
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