Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
„Ich will lieber umgebracht werden, als diese Qualen hier zu haben. Der Grund für die Qualen ist meine Anwältin.“
Dieser Abschaum ist weder umerziehungsfähig, noch integrierbar. Er wird dauerhaft eine Gefahr für die Menschheit und eine finanzielle Belastung ohne Gegenwert sein. Immerhin aber hat er ein gesundes Gefühl für angemessene Strafen, das so manchem Gericht in Deutschland abgeht.
Anlage
RT-DE
vom 23. April 2024
Der tägliche Wahnsinn – Bayern: Angeklagter Asylbewerber kritisiert Beiordnung einer Frau zur Pflichtverteidigung
"Schöne neue Welt" oder einfach nur der normale Irrsinn? Täglich ist man als Medienkonsument mit Meldungen aus allen möglichen Themenbereichen konfrontiert, die man vor wenigen Jahren noch als Satire verbucht hätte.
Bayern: Angeklagter Asylbewerber kritisiert Beiordnung einer Frau zur Pflichtverteidigung
Andere Länder, andere Sitten – so lautet wohl die Kurzbeschreibung jüngster Ereignisse am Landgericht München. Angeklagt ist laut Bild-Zeitung ein abgelehnter Asylbewerber aus Jordanien, der verheiratet ist und seit Dezember 2019 mit seiner Frau in Deutschland in einer Unterkunft für Geflüchtete lebt.
Der Mann ist aktuell wegen des sexuellen Missbrauchs und der Bedrohung von drei Frauen angeklagt, was bei dem Beschuldigten selbst offenbar auf Unverständnis stößt. Zudem hat sich die deutsche Justiz auch noch "erlaubt", ihm zur vorgeschriebenen Pflichtverteidigung eine Frau als Anwältin zuzumuten.
Seinen Auftritt am ersten Verhandlungstag präsentierte die Bild-Zeitung mit folgender Schilderung: "Fadi M. (40) kam pöbelnd in den Gerichtssaal, bedrohte den Staatsanwalt mit einer Kopf-ab-Geste. Dann lehnte er seine Anwältin ab, weil sie eine Frau ist."
Die Gewaltdelikte laut Anklage umfassen körperliche Belästigung von Frauen im Asylheim sowie die spätere verbale Bedrohung der Mutter eines Opfers: "Als ihn die Mutter der Iranerin zur Rede stellte, soll Fadi M. sie mit dem Tod bedroht und mit einem Messer Stichbewegungen gemacht haben. Am 7. August 2023 soll er der 18-jährigen Tochter aufgelauert und sie zu Boden gedrückt haben, um sie mit seinen Fingern zu vergewaltigen und sie zum Oralverkehr zu zwingen."
Die Richterin ermahnte – wenn auch mit geringem Effekt – den Angeklagten während der Verhandlung mit dem Hinweis: "Wir benehmen uns hier – und zwar nicht daneben!"
Nachdem der Angeklagte M. auch noch den auf Steuerzahlerkosten bestellten Dolmetscher mit "Bist Du Ermittler, warum fragst Du?" angeblafft hatte, bestand seine in der Verhandlung anwesende Familie darauf, dass der "leidende" Angeklagte doch bitte von einem Mann als Pflichtanwalt verteidigt werden möge. Der Angeklagte äußerte wörtlich: "Ich will lieber umgebracht werden, als diese Qualen hier zu haben. Der Grund für die Qualen ist meine Anwältin."
Der erste Verhandlungstag ergab laut der Darstellung in der Bild-Zeitung vor dem Vertagen (und einem möglichem Urteilsspruch irgendwann) folgendes Zwischenergebnis: "Laut eigenen Angaben saß der Jordanier in seinem Heimatland bereits fünf Jahre im Gefängnis – wegen Gewalt- und Sexualdelikten. Der Prozess wird fortgesetzt."