„Sie kommen. Sie kommen nicht. Aber wo zwei oder drei in unserem Namen versammelt sind, wollen wir mitten unter ihnen sein.“

in deutsch •  3 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die spontanen „Spaziergänger“ verbreiten allgemeine Verunsicherung und erkennbare Nervosität im Regime.
„Warum melden sie sich denn nicht einfach an?“ nängelt Nancy mit dem weinerlichen Vornamen.

Das könnte den Regimeschranzen so passen. Sie tun dies nicht, weil sie es nicht müssen. Sie müssen es nicht, weil es keinen Grund dafür gibt.

Man kommt nicht unangemeldet zu Besuch. Das ist zwar keine Rechtsvorschrift, jedoch ein Gebot zivilisierten Verhaltens. Die „Spaziergänger“ aber sind keine Gäste in ihrem Land, auch wenn sie sich inzwischen oft fremd dort fühlen.
Sie bewegen sich als Bürger im offenen Raum, was vom Prinzip der allgemeinen Handlungsfreiheit gedeckt ist (Artikel 2 GG), da sie weder die Rechte anderer verletzen, noch die verfassungsmäßige Ordnung. In einem Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht verboten ist; nicht etwa stünden alle Handlungen unter einem generellen Erlaubnisvorbehalt.

Handelte es sich bei den „Spaziergängen“ um Versammlungen, fielen sie unter den Regelungsbereich des Artikel 8 GG.
Art. 8, Abs. 1 GG garantiert das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Art. 8, Abs. 2 GG sieht für Versammlungen unter freiem Himmel die Möglichkeit der Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor. Das bedeutet in der Praxis vor allem eine Ausnahme vom Grundsatz der Anmeldefreiheit und bezweckt die Gewährleistung eines geordneten und störungsfreien Verlaufes. Der Schutzbereich des Artikel 8 GG entfällt jedoch nicht, wenn eine anmeldepflichtige Versammlung nicht angemeldet wurde. Daher wäre es unangemessen, eine Versammlung nur wegen fehlender Anmeldung aufzulösen. Wenn sie - ungeachtet der nicht erfolgten Anmeldung - friedlich und geordnet abläuft, darf nicht die Nichtbeachtung eines reinen Formalismus als Auflösungsgrund herangezogen werden.
Auf spontane Demonstrationen finden Anmeldungsgebote keine Anwendung, da bei ihnen kein Veranstalter vorhanden ist, der ihnen nachkommen könnte, und es an der Voraussehbarkeit, die von einem Anmeldungsgebot vorausgesetzt wird, fehlt.
Als Versammlung gilt eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck, wobei die Mindestanzahl umstritten ist. Der allgemeine Sprachgebrauch legt die Vorstellung von wenigstens drei Personen nahe. Auch geht die kollektive Wirkung der Meinungskundgabe, die Artikel 8 GG schützt, von nur zwei Personen nicht aus. Der gemeinsame Zweck besteht in der öffentlichen Meinungsbildung, was eine aufeinander bezogene Verhaltensweise voraussetzt und so die Abgrenzung von einer zufälligen Menschenansammlung bildet.
Wenn sich „Spaziergänger“ in loser Formation von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen ohne mitgeführte Transparente, ohne das Skandieren von Parolen und ohne uniforme Kleidung durch die Straßen bewegen, sind sie durch einen unvoreingenommenen Beobachter nicht von anderen Passanten zu unterscheiden. Daher wird schwerlich ein Versammlungscharakter anzunehmen sein. Nur die bösgläubigen Regimevertreter erkennen die von den „Wanderern“ ausgehende Botschaft.

Durch ihre willkürlichen und mißbräuchlichen Verbote angemeldeter Kundgebungen, oft noch bei Zulassung der Gegendemonstrationen, haben die Regimehandlanger selbst die Menschen in eine Lage kreativer Evasion gedrängt, die nun für sie kaum noch greifbar ist. Das ist die Konsequenz der Pervertierung an sich sinnvoller Instrumente. Dumm gelaufen!

Gut dagegen läuft es für die Frischluftfreunde. Klasse gemacht! Wachset und mehret Euch!

Derweil gerät die Mecki-Fratze in totale Verwirrung zwischen rechts und links. Er wittert allerorten nur noch Staatsfeinde und hält sich dabei für den Staatsvertreter. Daß der Staat als Souverän gerade den Aufstand gegen seine Feinde, von denen er nicht der geringste ist, probt, bekommt er einfach nicht mit und faselt unbeirrt wie im Delirium von Rechtsstaat und Demokratie, an deren Grundfesten er sich jeden Tag vergeht. „Sie kommen. Sie kommen nicht. Aber wo zwei oder drei in unserem Namen versammelt sind, wollen wir mitten unter ihnen sein.“ denkt der abtrünnig Thomas.
„Sie lehnen unser demokratisches Staatswesen grundlegend ab.“ meint er und liegt damit unbewußt völlig richtig. Das Schlüsselwort ist „unser“. Es ist das „demokratische Staatswesen“ seiner Lesart, das auf Ablehnung des von ihm delegitimierten Staates, auch Souverän genannt, stößt. Nicht der Staat hat versagt, sondern das Regime - eine bösartige Krake, der dieTentakel abzuschlagen sind.

Wir sind das Volk, und sie gehören nicht mehr dazu!

https://www.deutschlandfunk.de/nancy-faeser-bundesinneministerin-spd-corona-radikalisierung-100.html
https://www.dw.com/de/verfassungsschutzchef-zu-corona-protesten-sie-lehnen-unser-staatswesen-ab/a-60437985

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