Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Nach der schockierenden Ermordung von Luise Frisch in Freudenberg durch zwei 12- und 13jährige Verbrecherinnen kommen immer mehr Gewalttaten von Bestien unterhalb der derzeit geltenden Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren ans Licht. Die Straffälligkeit in dieser Altersklasse nahm im vergangenen Jahr um 35% zu.
Die Argumentation, wonach es auch schon früher derartige Vorkommnisse gegeben habe, sie aber erst durch die Verbreitung in sozialen Medien in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten und im Grunde nichts Neues seien, trifft zwar tendenziell zu, entkräftet jedoch die dringliche Notwendigkeit einer Herabsetzung der Altersgrenze der Strafmündigkeit nicht. Sie muß vielmehr zu der Schlußfolgerung führen, daß schon viel früher hätte gehandelt werden müssen. Wehret den Anfängen! Offensichtlich wurde hier eine schleichende Entwicklung nicht registriert, die dazu führte, daß die Delinquent/inn/en der Rechtsordnung aus dem Ruder liefen. Somit ist eine befremdliche Steigerung abstoßender Rohheitsdelikte jetzt zu verzeichnen. Das ist die Konsequenz davon, wenn man die Dinge zu lange laufen läßt, ohne gegensteuernd einzuschreiten. Die klischeehafte Perzeption gerade von Mädchen als lesende, stickende und balletttanzende Wesen traf noch nie zu und war schon immer viel zu harmlos überzeichnet.
Es besteht die latente Gefahr von Nachahmungstaten, die vor dem Hintergrund der Sicherheit vor Strafverfolgung proliferieren. Die entsprechende Information kursiert und verbreitet sich nun wie ein Lauffeuer. Auch eine von Luises Mörderinnen hatte sich vor der Tat über das Thema Strafmündigkeit gezielt kundig gemacht. Die derzeitige Rechtslage räumt geradezu einen Freibrief für Kriminalität ein, der immer öfter beansprucht wird.
Die Beschränkung auf Erziehungsmaßnahmen in Reaktion auf Kapitaldelikte reicht nicht aus. Sie kann Strafe als Mittel der Abschreckung und der Sühne (Genugtuung für die Opfer, ihre Angehörigen und die Gesellschaft, deren Regeln übertreten wurden) nicht ersetzen.
Wer, gleich Erwachsenen, geplant Straftaten begeht, besitzt auch die Reife der Einsicht in das damit verbundene Unrecht. Es kann bei einer Reform durchaus auf Deliktsgruppen abgestellt werden. Jedes Kind weiß schon lange vor der Vollendung des 14. Lebensjahres sehr genau, daß es verboten ist, zu töten, zu verletzen und zu quälen. Anders verhält es sich beispielsweise bei Urkundenfälschung, wo das Unrechtsbewußtsein ggf. noch nicht vorhanden ist. Hier bietet sich eine Differenzierung an.
Der Vorstellung von Kindern, die der Gesetzgeber seinerzeit bei der Konzeption der Festlegung der Strafmündigkeit vor Augen hatte, entsprechen die heutigen nicht mehr. Dem muß nun Rechnung getragen werden. Der Schaden für die Opfer und die Gesellschaft ist schon jetzt unerträglich. Auch überlebende Opfer sind durch das ihnen von Abschaum angetane Unrecht lebenslänglich gezeichnet und belastet. Das können und wollen wir nicht hinnehmen.
https://www.mdr.de/brisant/jugendliche-gewalt-erfurt-104.html
https://www.mdr.de/brisant/heide-kind-misshandelt-108.html
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kinder-als-t%C3%A4ter-h%C3%A4ufen-sich-die-f%C3%A4lle/ar-AA19B6fC