Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Der Fall des Querdenkers und Corona-Kritikers Michael Ballweg erwies sich als glasklarer Fall der Verfolgung Unschuldiger, in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, durch das deutsche Unrechtsregime mit Hilfe weisungsabhängiger und zum Teil unterwanderter, zumindest aber opportunistischer Justizorgane.
Nun trifft es Rechtsanwalt Reiner Füllmich.
Als einer der wenigen klugen Köpfe in der politischen Landschaft hatte er während des Corona-Betruges wertvolle Aufklärung über dessen Hintergründe betrieben mit seinem viel beachteten Corona-Ausschuß, in dem sehr namhafte Experten der vom Regime unterdrückten Gegenposition zu Wort gekommen waren. Als extremer Schwachpunkt aber war schon damals gleich die zweifelhafte Qualität seiner unseriösen bis lächerlichen Mitstreiterinnen erkennbar. Diese hatten das Projekt letztlich - wohl aus Mißgunst gegenüber dem ihnen intellektuell weit überlegenen Reiner Füllmich - zum Scheitern gebracht.
Zeitgleich hatte er sich auf das Abenteuer einer Parteigründung („dieBasis“) eingelassen, obwohl ihm hätte klar sein müssen, daß das Parteiensystem einer der Hauptgründe allen Übels in Deutschland darstellt, und es für echte Opposition so gut wie aussichtslos ist, in diesem Augias-Stall der Marginalisierung, Unterwanderung und Zersetzung zu entgehen. Die Blockparteien haben sich gegen jede Konkurrenz von außen verschworen. Auch wenn sie sich auf nichts einigen können, stehen sie wie ein Wall gegen jede Opposition zusammen. Nicht unerwartet verharrte die Partei in der zahlenmäßigen Bedeutungslosigkeit, sabotiert von denselben Personen, die schon den Corona-Ausschuß zerstört hatten.
Reiner Füllmich zog sich aus beiden Projekten und zeitweilig in die USA zurück.
Etwas merkwürdig mutet tatsächlich an, daß seine in den USA angestrengte Sammelklage gegen die Corona-Protagonisten nicht recht von der Stelle kam und schließlich im Sand verlief. Mit ihr hatte er große Erwartungen geweckt.
Es bleibt abzuwarten, was von dem Vorwurf der Untreue gegen ihn übrigbleibt. Der polyglotte, kultivierte Wirtschaftsanwalt, mit Zulassung auch in den USA, sitzt nun im Knast, während Mörder und Terroristen unsere Straßen bevölkern.
Kluge Köpfe haben es in Deutschland schwer. Auch Markus Krall wurden schon die Folterwerkzeuge gezeigt. Noch mehr Justizopfer allerdings wird sich das Regime kaum noch leisten können, ehe das System allzu offensichtlich wird.
Anlage 1
RT-DE
vom 16. Oktober 2023
Corona-Maßnahmenkritiker Reiner Füllmich in Frankfurt festgenommen.
Füllmich wurde nach einem Rückflug aus Mexiko letzte Woche am Frankfurter Flughafen festgenommen. In Mexiko war ihm zuvor sein Visum nicht verlängert worden. Füllmich war Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses. In Deutschland existierte seit März 2023 ein Haftbefehl gegen den Anwalt.
Reiner Füllmich hielt sich zuletzt in Mexiko auf, wo er laut Aussagen und Darlegungen seiner Anwältin Dagmar Schön seinen Reisepass verlor. Lokale Behörden verweigerten daraus resultierend eine Visumsverlängerung, wodurch es zu der Rückreise nach Deutschland kam. Am Frankfurter Flughafen erfolgte dann die Festnahme. In einem Video-Gespräch mit dem Kanal Bittel TV gab die Anwältin von Füllmich bekannt, dass gegen den Anwalt bereits seit März dieses Jahres ein deutscher Haftbefehl existiere.
Füllmich arbeitete in den 1990ern als promovierter Anwalt im Firmenkundengeschäft der Deutschen Bank in Deutschland und Japan. Im Verlauf des Jahres 2020 rückte Füllmich dann in Verbindung mit der sogenannten Corona-Krise in den Fokus der alternativen und etablierten Medien. Zum einen wegen seiner im November 2020 angekündigten Sammelklage gegen die Hersteller des PCR-Tests, inklusive Christian Drosten von der Berliner Charité, wie auch durch die parallel verlaufende Gründung des Corona-Untersuchungsausschusses und daraus resultierende Aufmerksamkeit.
Die ursprünglichen Protagonisten des Ausschusses befinden sich mittlerweile in verschärften juristischen Auseinandersetzungen, die sich mehrheitlich mit dem ungeklärten Verbleib und widersprüchlichen Informationen zum Thema "Spendengelder" von unterstützenden Sympathisanten beschäftigen. Irritationen existieren zudem weiterhin zum Thema einer beabsichtigten Stiftungsgründung seitens Füllmich. Der Daten-Analyst Stefan Homburg informiert diesbezüglich in einem aktuellen X-Posting, als potenziell angefragter Fachmann für die Stiftungsgründung im Jahre 2020, dass sich für dabei ihn sehr schnell herauskristallisierte, dass "keine anerkannte Stiftung existierte". Daraufhin hätten anderen kontaktierte – wie "die Professoren Bhakdi, Hockertz und Kuhbandner" wie auch Homburg "die Kooperation sofort beendet". Homburg erläutert: "Ohne Stiftung existierte auch kein Stiftungskonto. Bei einer Anscheins-Stiftung, die in Wahrheit eine GbR war und wie ein Einzelunternehmen geführt wurde, war absehbar, dass es zu Konflikten und Vorwürfen kommen würde."
So wäre im Jahr 2020 auf der Internetseite des Corona-Ausschusses laut Homburg lediglich "ein Konto von Füllmich angegeben" gewesen. In der Aufzeichnung des Kanals Bittel TV erläuterte die Anwaltsvertreterin Füllmichs nähere Details zu den jüngsten Ereignissen. So hätte die Einwanderungsbehörde in Tijuana in Mexiko Füllmich die Ausstellung, beziehungsweise Aktualisierung benötigter Visumspapiere verweigert. Laut Anwältin Schön hätten Füllmich und seine Ehefrau ihre Pässe zuvor verloren. Es erfolgte die umgehende Ausweisung und ein damit verbundener Rückflug nach Deutschland.
Schön führte weiter aus, dass sie im Juni 2023 mit einem deutschen Staatsanwalt telefoniert hätte, der gegen die Person Füllmich ermitteln würde. Dieses Telefonat hätte seine Notwendigkeit gehabt, nachdem im Familienumfeld von Reiner Füllmich deutsche "Bankkonten gepfändet wurden". Der Wunsch, die Anfrage nach "Akteneinsicht", wurde demnach verweigert, da "so viele Ermittlungen" gegen Füllmich aktuell verfolgt würden. Schön teilte dann mit, "der Haftbefehl war schon vom 15. März" dieses Jahres. Dass generell gegen Füllmich ein deutscher Haftbefehl vorlag, war der Anwältin demnach nicht bekannt. Und weiter: "Den europäischen Haftbefehl gab es seit dem 24. Mai."
Der Vorwurf in den Haftbefehlen laute: "§266 StGB – Untreue". Dabei handele es sich um "eine 30-seitige Strafanzeige", so die Anwältin darlegend. Formuliert wurde die Strafanzeige laut Schön von Rechtsanwalt Justus Hoffmann, dem ehemaligen Corona-Ausschuss-Kollegen von Reiner Füllmich. Schön bezeichnete die Vorwürfe in der Strafanzeige als "absurd".
Im Mai 2023 berichtete der NDR, dass Füllmich vom Amtsgericht Göttingen "wegen Beleidigung und Volksverhetzung" zu einer Strafe von 2.100 Euro verurteilt hatte. Diesbezüglich heißt es im Beitrag: "Das Amtsgericht verurteilte Fuellmich wegen Beleidigung in drei Fällen. Die Richterin war überzeugt davon, dass der Anwalt Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts beleidigt hat. In einem Video des sogenannten Corona-Ausschusses hatte Fuellmich im März 2021 die RKI-Wissenschaftler als Massenmörder bezeichnet, die 'zu dumm sind, einen Eimer Wasser umzukippen'."
Im Sommer 2022 hatte Füllmich dann eine Göttinger Journalistin zweimal öffentlich im Internet beschimpft. Der Beitrag informiert darüber, dass Füllmich zu diesem Zeitpunkt "derzeit mittellos" sei. Die Staatsanwaltschaft Göttingen "habe seine Finanzen beschlagnahmt", erklärten seine Verteidiger damals vor Gericht. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte demnach nur, "dass gegen Fuellmich ermittelt wird". Dabei ginge es "um den Verdacht der Untreue".
Im Juni dieses Jahres erfolgte dann das nächste Göttinger Urteil zuungunsten Füllmichs. Dieser hatte zuvor Berufung gegen ein Urteil aus dem Februar 2021 eingelegt. Die Kammer sah es nun als erwiesen an, dass Füllmich "in zwei Internet-Veröffentlichungen mehrere Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt der Rechtsbeugung bezichtigt hatte" und verhängte eine weitere Geldstrafe von 3.000 Euro. Füllmich war bei allen Verhandlungen nicht anwesend.
Finale Informationen zu den weiteren Ermittlungen und Abläufen in der Causa Füllmich erfolgten seitens Anwältin Schön im Bittel-TV-Gespräch nicht. Lediglich, dass Füllmich sich "wegen Fluchtgefahr wohl länger" in Untersuchungshaft befinden werde. Laut dem Betreiber des Kanals Bittel TV wird Füllmich ab Ende der Woche in der JVA-Rosdorf, am Stadtrand von Göttingen, inhaftiert sein.
https://rtde.site/inland/183885-rechtsanwalt-und-corona-massnahmenkritiker-rainer/
Anlage 2
RT-DE
vom 11. Oktober 2023
Ballweg-Prozess: Landgericht Stuttgart sieht keine Grundlage für Eröffnung des Hauptverfahrens.
Querdenken-Gründer Michael Ballweg verbrachte wegen unterstellter Geldwäsche und vermeintlichen Betrugs ein Dreivierteljahr im Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Das Landgericht Stuttgart schätzt die nach der Entlassung aufrechterhaltene Anklage nun inhaltlich für zu dünn ein, um einen Prozess zu eröffnen.
Querdenken-Gründer Michael Ballweg saß neun Monate in Untersuchungshaft. Die Freilassung erfolgte am 04.04.23.
Querdenken-Gründer Michael Ballweg verbrachte ab Juni 2022 für viele Beobachter und Sympathisanten irritierende neun Monate im Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Im Anschluss wurde die Anklage durch die den Fall betreuende Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betrugs, Geldwäsche und Steuerstraftaten aufrechterhalten. Der Termin für einen diesbezüglichen Prozessbeginn war unbekannt. Das Landgericht Stuttgart stellte nun nach genauerem Einblick in die Akten fest, dass die vorliegende Faktenlage gegen Ballweg nicht ausreicht. Es erfolgte daher der Beschluss des Landgerichts Stuttgart zur Nichteröffnung des Hauptverfahrens.
Ballweg reagierte am gestrigen Abend zusammenfassend kommentierend auf die jüngste Entwicklung im Rahmen eines X-Postings: "Gericht verweigert Verfahren gegen Michael Ballweg – Schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft. Wenn die Hauptverhandlung nicht eröffnet wird, kann man durchaus von Freiheitsberaubung sprechen."
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte zuvor im März dieses Jahres ihre Anklage beim Landgericht wegen versuchten Betrugs und des Verdachts auf Geldwäsche eingereicht. Die Regionalzeitung Südkurier fasst in einem Artikel die Anklagepunkte zusammen: "Laut Anklage sollte Ballweg neben der Steuerstrafsache seit 2020 durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Spendern finanzielle Zuwendungen für 'Querdenken711' von über einer Million Euro eingeworben und die Spender über die Verwendung getäuscht haben. Der frühere IT-Unternehmer sollte laut Anklage als 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet und die Herkunft der Gelder verschleiert haben."
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart reagierte umgehend mit einer Pressemitteilung auf die doch überraschende Einschätzung und Verkündung des Landgerichts. So erfolgte eine "sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Landgerichts Stuttgart". In der Mitteilung heißt es darlegend: "Im Gegensatz zum vom Landgericht abgelehnten hinreichenden Tatverdacht, wonach die Verurteilung des Angeschuldigten lediglich wahrscheinlicher sein muss als dessen Freispruch, setzt der dringende Tatverdacht darüber hinaus die sich nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ergebende hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass der Angeschuldigte eine Straftat schuldhaft begangen hat."
Das Landgericht erkennt demgegenüber anscheinend keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Anklage. Ballwegs Anwalt Dirk Schmitz kommentierte den Beschluss des Landgerichts mit der einleitenden Feststellung: "Unjuristisch würde ich sagen: 'Voll auf die Acht!'". In der juristischen Bewertung erläutert Schmitz, dass gemäß § 203 StPO ein Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt, "wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist". Dies scheint anscheinend nicht der Fall. Schmitz stellt daher fest: "Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus. Das heißt indirekt, dass schon der Haftbefehl trotz dessen Bestätigung durch andere Kammern und Gerichte aus heutiger Sicht niemals gerechtfertigt war. [...] Wenn das OLG die Entscheidung nach Erlass und Vollzug eines Haftbefehls bestätigt, ist das bildlich gesprochen wie ein Sechser in der Klassenarbeit ..."
Die ambitionierte Staatsanwaltschaft erläutert abschließend in ihrer Mitteilung, dass ein Oberlandesgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt, "wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint". Michael Ballweg stellt für sich betreffend in seinem X-Posting fest: "Es hat nichts mit einem funktionierenden Rechtsstaat zu tun. Willkür funktioniert nur in der Dunkelheit. Ich habe es meiner Bekanntheit zu verdanken, den Demonstranten vor der JVA und (seinem Anwalt) Ralf Ludwig, dass die Willkür nicht funktioniert hat. Deshalb allen herzlichen Dank!"
https://rtde.site/inland/183319-ballweg-prozess-landgericht-stuttgart-sieht/
Das nennt man Telepathie. Nach dem Absenden und dem Kontrollaufruf sah ich, dass auch Sie sich dem Thema widmeten. :-)
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Na, sehen Sie!😊👍
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Sogar bei der Überschrift! :-) Bin wirklich gespannt auf das Interview mit Prof. Homburg.
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Die U-Haft ging sehr wohl "vom Regime" aus, wobei bei seinem Auslandsbezug Fluchtgefahr durchaus bestünde. Bei der Unterwanderung liegt das auch nicht fern.
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Ja, da gäbe es viel zu sagen. Habe z.B. nicht mitbekommen, dass er jetzt in Mexico (Tijuana) lebt, wo er doch ne Ranch in CA hat. Wie gesagt, mal abwarten.
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