Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
In Deutschland steht die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe an, die in Umsetzung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich wurde, wonach jede/r über das Ende des eigenen Lebens frei entscheiden dürfe. Von Jens Spahn aber wurde die Reform erst einmal auf die lange Bank geschoben.
Österreich hatte vor derselben Herausforderung gestanden und legte nun eine sehr überzeugende Lösung vor, an der Deutschland sich orientieren sollte.
Die Sterbehilfe steht dort nur dauerhaft Schwerkranken oder unheilbar Kranken zur Verfügung. Erlaubt ist nur passive Sterbehilfe, d. h. Hilfe zur Selbsthilfe beim Suizid. Es darf also niemand von fremder Hand vom Leben zum Tode gebracht werden.
Andere Motive als Krankheit rechtfertigen keine Sterbehilfe, sondern sind Fälle für Beistand in Form von Lebensberatung oder psychiatrischer Behandlung, denn - außer für unheilbare Krankheit - gibt es immer Auswege. Diese zu finden und aufzuzeigen, ist die Aufgabe und die Herausforderung der Umgebung der Betroffenen. Das Ziel muß stets sein, die Betroffenen im Leben zu halten und sie nicht in ihrem Todeswunsch zu bestärken.