Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die bisherige Blockade der uneingeschränkten Nutzung der DNA-Analyse in Deutschland muß als bewußte und gewollte Strafvereitelung gewertet werden.
Mit der Entdeckung der DNA-Analyse fand ein beispielloser Durchbruch bei der Aufklärung von Straftaten statt. Sie liefert ein allumfassendes Profil des Täters, das bis zu der Erkenntnis reicht, in welchen Regionen dieser Welt er sich in seinem bisherigen Leben aufhielt. Diese Methode setzt natürlich Kontaminierungen ausschließendes, sauberes Arbeiten voraus.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, daß man nicht alle Erkenntnisse, die man aus dieser Quelle schöpfen kann, auch tatsächlich gewinnt. Dies sogar noch gesetzlich zu beschränken, wie dies bisher geschieht, stellt eine systemische Strafvereitelung dar.
Bezüglich der an einem Opfer hinterlassenen fremden DNA-Spuren steht fest, daß sie dem Verbrecher zuzuordnen sind. Allein dessen Identität gilt es ggf. noch zu ermitteln. Im Interesse des Opfers und der Allgemeinheit dürfen keinerlei Schranken zugelassen werden, die geeignet sind, den Fahndungserfolg zu vereiteln.
Ein Verbrecher ist zuvorderst ein Verbrecher, ganz gleich, welcher Ethnie er angehört. Sein Persönlichkeitsrecht ist nicht schützenswert, denn er hat es durch seine Untat verwirkt.
Wenn die derzeit geplante Gesetzesnovelle die Ermittlung der biogeografischen Herkunft ausschließt, ist dies nicht hinnehmbar, denn auch sie kann einen bedeutenden Erkenntnisfaktor liefern.
Das Geseier von Diskriminierung ist hier vollkommen verfehlt. Die Ahndung von Rechtsbruch muß absoluten Vorrang vor allem anderen genießen. Wenn dadurch eine bestimmte Gruppe in Verruf gerät, muß sie das mit dem Täter aus ihren Reihen ausmachen, der Schande über sie gebracht hat. Wenn der Täter die Merkmale der Gruppe aufweist, ist er schließlich einer von ihnen. Darüber hinaus zeichnet er sich ja noch durch weitere Merkmale aus, die ihn innerhalb der Gruppe individualisieren, sodaß ohnehin nie die gesamte Gruppe in Verdacht gerät.
Der Verdacht liegt nahe, daß das Regime die Wahrheit unentdeckt lassen will. Der Öffentlichkeit wurde bisher weisgemacht, daß von Ausländern keine erhöhte Kriminalität ausgehe.
Die Kriminalstatistiken widerlegen diese Mär eindeutig, wie auch der Chef der Bundespolizei Dieter Romann erklärt. Ohnehin kommt man nicht um die Tatsache herum, daß es bisher in Deutschland nicht üblich war, Kinder vor Züge zu werfen und Menschen mit Macheten abzuschlachten.
Die deutsche Bevölkerung hat ein Recht auf Schutz vor jeglicher Kriminalität und subsidiär auf deren Aufklärung und Ahndung. Wer dagegen opponiert, ist nichts anderes als ein Förderer von Verbrechen.
In Anbetracht der die Wahrheit unterdrückenden und verfälschenden Berichterstattung der Regimepropaganda veröffentlichen Bürger selbst einschlägige Erkenntnisse im Netz. Das ist gerechtfertigt und notwendig.
Die Handlanger des Regimes in der Justiz ermitteln wegen der Veröffentlichung des Videos über den Macheten-Mord in Stuttgart gegen diejenigen, die die Aufgaben übernehmen, die eigentlich ihnen oblägen. Das ergibt gleich eine doppelte Schande!
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fahndung-nach-hautfarbe-erweiterte-dna-fahndung-in-deutschland-geplant/ar-AAFbSli?MSCC=1564693629&ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bluttat-in-stuttgart-mann-mit-einer-art-schwert-erstochen-–-kritik-wegen-video-im-netz/ar-AAFatNn?ocid=spartandhp
https://www.tagesspiegel.de/politik/kriminalstatistik-nichtdeutsche-bei-straftaten-ueberdurchschnittlich-vertreten/24854104.html