Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Von Natur aus schon nicht mit einem funktionsfähigen Gehirn ausgestattet, dafür aber mit einem unerträglichen Übermaß an Selbstüberschätzung, wurde ihm wenigstens der passende Name in die Wiege gelegt: Andreas Scheuer. Ihm macht er schon seit geraumer Zeit alle Ehre.
Ob das Urteil des EuGH in der Mautfrage objektiv inhaltlich korrekt ist, kann dahingestellt bleiben. Es trägt zumindest das Odium der Rabulistik. Überraschen konnte es nur diejenigen, die
a) den Satz nicht kennen: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“, und
b) der absurden Vorstellung anhängen, in der EU von „Freunden“ umgeben zu sein.
Jedenfalls stellte es eine grobe Fahrlässigkeit dar, vor der Urteilsverkündung im Hinblick auf die Einführung der Maut Verbindlichkeiten einzugehen, die jetzt mindestens mit 750 Mio € zu Buche schlagen. Möglicherweise hat dies ein solches Urteil sogar provoziert, denn Gerichte haben eine sensible Antenne dafür, wenn sie nicht ernst genommen werden und reagieren darauf nicht selten mit Retaliation.
Vor seinem Vorgehen gewarnt worden war der Ignorant durch Experten, u. a. des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die das spätere Urteil in ihrer Stellungnahme nahezu wörtlich vorweggenommen hatten. Das Gutachten wollte der bescheuerte Scheuer sofort im Altpapier entsorgen und empfahl die Entlassung der Verfasser. Dabei verstieg er sich auch noch dazu, den Sinn des wissenschaftlichen Dienstes in Frage zu stellen. Das ist Dummheit, die die Grenze zur Debilität schon weit überschritten hat.
Es ist nicht das erste Mal, daß Scheuer Nachweise seiner Unfähigkeit liefert. Leider zieht die Politik intellektuell minderbemittelte Dampfplauderer seiner Art an wie das Licht die Motten. Die ihnen zur Seite gestellten Experten sollten bei diesen geistigen Amöben eigentlich Geländerfunktion ausüben, um die schlimmsten Auswüchse zu verhindern. Wenn sich zur Dämlichkeit Beratungsresistenz, beruhend auf einer völlig von der Realität gelösten Selbstperzeption, gesellt, versagt diese Funktion allerdings.
Die Bevölkerung kommt nicht nur für den angerichteten Schaden auf. Sie zahlt Experten, deren Expertise in den Wind geschlagen wird. Sie alimentiert einen solchen Totalversager auf einem hoch dotierten Posten dafür, daß er nicht nur keinerlei brauchbare Leistung erbringt, sondern zudem ein finanzielles Desaster auslöst.
Es ist dringendst geboten, solche Akteure in Regreß zu nehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, daß dadurch nur ein eher symbolischer Ausgleich zu erzielen ist, denn es erscheint schlicht nicht vermittelbar, daß die Betreffenden sich mit den dem Volke gestohlenen Mitteln bequem ins Privatleben zurückziehen und anderen den Scherbenhaufen überlassen. Persönliche Rückwirkungen in Form einer drohenden Heranziehung zur Haftung übten bereits im vorhinein eine Warnfunktion im Hinblick auf die Vermeidung hasardeurischen Verhaltens aus. Es reicht nicht aus, sie nur ihres Amtes zu entheben. Noch nicht einmal dies geschieht hier. Auf ihre Einsicht, freiwillig den Posten zu räumen, kann man nicht bauen. So dämlich sie auch sind, wissen sie natürlich, daß ein Klammern an die Pfründe für sie die beste Option darstellt, da sie mit ihren Fähigkeiten für die Arbeitswelt unbrauchbar sind. Über Ehre verfügen sie ohnehin nicht. Einem, der seine Beschränktheit nicht kennt, muß sie eben aufgezeigt werden.