Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Es ist wahrlich keine Schande, einmal etwas nicht zu wissen. Die meisten Fehler geschehen durch die Verkennung der eigenen Grenzen und die fehlende Einsicht in die eigene Ignoranz, was letztlich ja durch diese bedingt ist.
Eine Schande ist Nichtwissen dort, wo das Wissen zur eigenen beruflichen Kompetenz gehörte.
Offenbar ist das Bundesverwaltungsgericht nicht in der Lage, das Dublin-Abkommen der EU dem Worte und Sinne nach zu erfassen. Welch ein Armutszeugnis! Daher bemühte es den Europäischen Gerichtshof bei der Auslegung der Regelung.
Auch hier gilt der alte Grundsatz: „Wer lange fragt, geht lange irr.“ Gerade Juristen sollten wissen, daß sie sich dadurch selbst beschränken. Wo zuvor die Freiheit bestand, einen Text nach eigenem Ermessen auszulegen, reduziert sich dieser Spielraum auf null, hat man dazu die Entscheidung einer höheren Instanz erwirkt.
Im Dublin-Abkommen findet sich keine Aussage zur Relevanz des jeweiligen Sozialsystems der Mitgliedstaaten als Voraussetzung für Abschiebungen. Das bedeutet, daß diese Frage in diesem Zusammenhang bedeutungslos ist. Hätte man eine Konnotation herstellen wollen, wäre dies erfolgt und dem Text zu entnehmen.
Nicht unerwartet hat der EuGH jetzt entschieden, daß geringere Sozialleistungen als in Deutschland kein Abschiebehindernis darstellten.
Das folgt schon aus der Logik, daß in Anbetracht einsamer deutscher Luxusstandards diesbezüglich Abschiebungen anderenfalls überhaupt niemals rechtens wären.
Der EuGH fordert aber, daß Behörden und Gerichte innerhalb der EU das "Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" in Betracht ziehen müßten.
Dieses Eigentor hätte man sich ersparen können. Mit diesen unbestimmten Rechtsbegriffen kann man zwar leben, aber sie stellen ein zusätzliches Kriterium der Prüfung dar.
Hier bietet sich eine EU-freundliche Interpretation an, wonach im europäischen Raum als Werte~ und Rechtsgemeinschaft per definitionem derartige Zustände nicht existieren. Nehmen wir die EU nun ernst oder nicht?
Wer will eine Wette wagen, daß die Justiztölpel diesen Königsweg nicht erkennen?
Der Bundeskassenwart Olaf Scholz indes will die Zuschüsse des Bundes an die Bundesländer für Migranten reduzieren. Dies stellt einen konstruktiven Ansatz dar, der den besonders „bunten“ Kommunen vor Augen führt, daß man künftig für getroffene Entscheidungen auch finanziell einstehen muß und sich nicht auf den warmen Geldregen des Bundes verlassen kann. Mal sehen, wie lange die Begeisterung dann noch anhält. Beim Geld hört sie bekanntlich auf.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/eugh-urteil-mehr-aufwand-bei-abschiebungen/ar-BBV2b5T?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundeshaushalt-scholz-will-gelder-für-flüchtlingshilfe-kürzen-–-länderchefs-laufen-sturm/ar-BBV1qcF?ocid=spartanntp