Wieder einer dieser Zufälle: Kneift die Justiz vor der Politik?

in deutsch •  2 years ago 

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Am 01. April 2022 (kein Witz!) sollte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil fällen über die Klage von Soldaten gegen die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr.

Im Vorfeld der anstehenden Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht am 07. April 2022 hätte das Urteil einige wegweisende Pflöcke einschlagen und Leitlinien vermitteln können.

Die Kläger erachten die Corona-Impfungen zu Recht als rechtswidrig, da sie weder geeignet ist zur Verhütung und Verbreitung der Erkrankung, noch zur Vorbeugung von schweren Verläufen. Die zahlreichen noch unerforschten Gefahren einer solchen experimentellen gentherapeutischen Maßnahme stehen der Verpflichtung zu ihrer Duldung entgegen. Drohende massive Impfschäden machen den Eingriff unzumutbar, weswegen er gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstößt.

Mit seinem Skandalurteil vom 16. März dieses Jahres wich das politisch besetzte und servile Bundesverfassungsgericht von der ehernen Regel ab, daß Leben nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen und niemand verpflichtet werden darf, sich für andere zu opfern, wobei inzwischen feststeht, daß der Schutz anderer durch die Impfung noch nicht einmal erreicht wird, wohl aber schon zahlreiche impfbedingte Todesfälle zu verzeichnen sind. Das Schandgericht mißachtete das Recht auf Berufsfreiheit und mutete den Betroffenen die Wahl zwischen Tod durch Impfschaden und Berufsaufgabe zu.
Im Februar 2006 hatten die damals noch honorigen Bundesverfassungsrichter in Konformität mit dem bis dahin geltenden Grundsatz befunden, daß der Staat sich nicht die Entscheidung über Leben und Tod anmaßen dürfe. Den Anlaß dazu hatte die Frage der Statthaftigkeit des eventuellen Abschusses eines von Terroristen gekaperten und von diesen als Waffe eingesetzten Flugzeuges zur Rettung anderer bei Opferung der Passagiere geliefert. Dem hatten sich die damaligen Richter klar widersetzt.

Es wäre interessant gewesen, das Votum der Leipziger Kammer in dieser Hinsicht zu erfahren. Vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag hätte das Richterkollegium den Abgeordneten einen Hinweis zur zu erwartenden rechtlichen Bewertung ihrer Entscheidung geben können.

Leider wurde die Verhandlung auf den 07. April (sic!) vertagt - das Datum, für das auch die Bundestagsabstimmung angesetzt ist. Corona hatte sich der Richter bemächtigt…. Zufall oder (un)glückliche Fügung? Doch nicht etwa ein kalkuliertes Zurückweichen vor der Verantwortung?

https://rtde.site/meinung/134948-fehlende-evidenz-ethisch-fragwurdig-gericht/
https://www.bverwg.de/de/1WB2.22

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Ich bringe in dieser Sache immer das Seerecht für Seenotrettung zur Sprache :-)) Es ist schon lange her , dass ich meinen Bootsführerschein gemacht habe :-)) Aber mir ist noch der (ich glaube) §12 in Erinnerung : Seevölkerrechtliche Pflichten im Fall von Seenotrettung :-)) Was passiert wenn ein Schiff in Seenot gerät?
Bei Seenot besteht äußerste Gefahr für Leib und Leben der Besatzung. Ohne fremde Hilfe kann sich die Besatzung nicht mehr alleine aus ihrer Notlage befreien. Wer sich noch selbst helfen kann, ist nicht in Seenot! (Hände waschen , Abstand halten) Dringlichkeit bedeutet, dass Schiff oder Besatzung Hilfe benötigen . Aber das Alles ohne sich selbst in Gefahr zu bringen Ähnlich ist es bei der Gentherapie Solange auch nur eine gefährliche Nebenwirkung auftritt bin ich in Gefahr und muss mich der Gemeinschaft nicht anschließen :-)) Also weiterhin ; "Ungeimpft und Spass dabei"