Was ist eigentlich Persönliches Budget und wie funktioniert das?

in deutsch •  6 years ago  (edited)

Eigentlich wollte ich diesen Beitrag einen oder zwei Tage nach diesem Beitrag schreiben:
Die schwere Entscheidung - Leben mit Depression

Ich fand, es sei eine gute Idee, den Begriff des "Persönlichen Budgets" etwas zu erklären. Weil man von dem ganzen Thema nichts mitbekommt, wenn man nicht aus Gründen damit befaßt ist (Henne-Ei-Problem ;o)).
Weil das Thema nicht nur psychisch Kranke betrifft, habe ich mich entschlossen, die allgemeinere Kategorie #behinderung mit zu verwenden.

Was ist persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Art Werkzeug, das es Behinderten ermöglicht, selbst Arbeitgeber zu werden und die benötigte Hilfe individuell zu planen. Erbracht werden in der Regel Leistungen aus folgenden Bereichen:

  • Freizeitgestaltung
  • Förderung im Alltag
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei Aufnahme sozialer Kontakte

Der Regierungsbezirk stellt dann ein bestimmtes Budget zur Verfügung, über das der Behinderte (m/w/d) selbst verfügt. Er ist somit deutlich flexibler.

Vielen körperlich behinderten Menschen ermöglicht das Persönliche Budget das Leben in den eigenen vier Wänden und eigene Tagesgestaltung, kurz: ein bißchen Normalität.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Ich beschreibe im Folgenden den Ablauf für den Regierungsbezirk Oberbayern (denn da wohne ich gerade). Die Regelungen in anderen Bundesländern / Regierungsbezirken können abweichen.

Zuerst sucht man sich einen Anbieter, der entweder

  • die Organisation der Hilfeleistungen verwaltet oder
  • die Hilfeleistung erbringt oder
  • beides zusammen anbietet

Organisator und Erbringer können dabei verschiedene Parteien sein. Die Anforderungen an den Erbringer der Hilfeleistung sind je nach der Art der Behinderung verschieden. Im Falle einer psychischen Behinderung werden oft ein Abschluß eines sozialpädagogischen Studiengangs oder eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger gefordert. An sog. Persönliche Assistenten eines körperbehinderten Menschen werden meines Wissens nicht so hohe Anforderungen gestellt.

Ist die Entscheidung für den Erbringer und den Organisator gefallen, treten die drei Parteien (die zwei Vorgenannten und der sog. Auftraggeber = der Behinderte) in die Verhandlung um den Leistungsumfang. Dabei werden Unterlagen zusammengetragen und ein sog. Hilfeplanungs- und Erbringungs-Berichts-Bogen (kurz. HEB-Bogen) erstellt. Zu diesen Unterlagen gehören Arztberichte und sog. Sozialberichte.
Ein Schwerbehindertensausweis ist keine Voraussetzung und gehört daher nicht zu den einzureichenden Unterlagen.

Ist der Hilfeleistungsplan erstellt, wird er vom Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterschrieben und an den Sachbearbeiter beim Bezirk gesandt. Dieser wendet sich bei Fragen an den Auftragnehmer und schlägt schließlich einen Termin für die sog. Budgetverhandlung vor.
Während dieser Antragsphase kommt der Bezirk bereits für Betreuungsleistungen des Auftragnehmers auf.

Die Budgetverhandlung beinhaltet eine erneute Besprechung des HEB-Bogens, festgelegt wird zudem der Stundenumfang der Unterstützung. Mir scheint, daß es hier feste Schlüssel für ein bestimmtes Störungsbild gibt. In meinem Fall (mittelschwere Depression + Asperger-Syndrom) waren 2-4 Stunden pro Woche vorgesehen.

In der Regel wird verlangt, daß der Auftraggeber als Teil der Maßnahme ein besonderes Konto führt, auf das der Bezirk die nach dem Betreuungsschlüssel gestaffelte Geldleistung überweist. Der Auftraggeber ist dann selbst dafür verantwortlich, die Rechnungen für die Betreuungsleistung fristgerecht zu begleichen.

Ein Budget wird immer für ein Jahr verhandelt, die Anpassung des Betreuungsschlüssels innerhalb des vom Bezirk genehmigten Rahmens ist dabei möglich, die Änderung des Hilfeleistungsplans eher nicht. Am Ende des Jahres wird der Fortschritt in einem neuen HEB-Bogen festgehalten und es werden ggf. neue Ziele gesetzt. Bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses wird ein sog. Abschluß-HEB-Bogen ausgefüllt, der auch angibt, welche Leistungen ggf. noch vom Auftraggeber benötigt werden.

Quellen

https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen/Gesamtplanverfahren
https://www.bay-bezirke.de/gesamtplanverfahren.html

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ja würde e gerne öfter aber leider ist so viel Arbeit und wird leider nicht weniger. Ganz lieben gruss