Österreich: Maskenpflicht in Schulen ist verfassungswidrig

in deutsch •  4 years ago 

In Österreich ist die Maskenpflicht in Schulen verfassungswidrig:

Kleine Zeitung: Maskenpflicht in Schule war verfassungswidrig

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Bild: Balthasar-Neumann-Schule

Leider druckt die Kleine Zeitung die Urteilsbegründung des Österreichischen Verfassungs-Gerichtshofs (kurz VfGH) nicht ab. Vermutlich geht es um die körperliche Unversehrtheit von Lehrern und Schülern.

Maskenpflicht in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es Klagen vor verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichte. Allerdings hat sich die Bundesregierung durch die Corona-Notverordnung ermächtigt, Gesetze in Kraft zu setzen, die die Gesundheit Einzelner beeinträchtigen. Angeblich zum Schutz der Mehrheit bzw. gewisser Minderheiten. Doch das geht nur auf der Basis der Freiwilligkeit. Man kann also durchaus anordnen, dass Masken getragen werden müssen, wenn der Abstand nicht eingehalten wird, man darf aber niemanden zur Maske zwingen, der sich durch diese gesundheitlich beeinträchtigt fühlt. Beim Einkaufen besteht die Einschränkung also nur dahingehend, dass man aus einem Geschäft verwiesen werden kann, wenn man ohne Maske den Abstand nicht einhält. Theoretisch kann ein Ladenbesitzer auch den Zutritt ohne Maske verweigern.

Problematisch wird das in Schulen! Da Schulpflicht besteht, müssen die Schüler in die Schule gehen. In Deutschland müssen die Schüler dort eine Maske tragen. Atteste wurden teilweise zwar akzeptiert –
allerdings zeigt diese Praxis erst die Absurdität des Gesetzes: Wenn die Maskierung für die Volksgesundheit so wichtig wäre, müsste man Schüler, die keine Maske tragen können oder wollen, vom Unterricht freistellen.

Verbeamtete Lehrer oder Rektoren machen sich strafbar, wenn sie eine so offensichtlich verfassungswidrige Regelung durchsetzen. Sie haben eine sogenannte Remonstrationsplicht

Remonstrationspflicht

Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt.

Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.

Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.

Grenzen des Weisungsrechts

Wenn ein Lehrer beispielsweise Schüler zwingt, eine Maske aufzusetzen und dem Schüler entsteht dadurch ein Schaden, dann haftet der Beamte für den entstandenen Schaden, es sei denn er hat remonstriert. In dem Fall wird die Haftung in der Beamtenhierarchie nach oben gereicht. Eine Behörde (also der Steuerzahler) haftet für gesetzeswidrige Weisungen niemals, sondern immer die Person, die die gesetzeswidrige Weisung mit oder ohne Remonstrationen herausgegeben oder bestätigt hat.

Wenn ein Rektor einen Lehrenden zwingt, eine Maske zu tragen und dieser Zwang führt für den Betroffenen zu einem gesundheitlichen oder monetären Schaden, dann liegen folgende Straftatbestände vor: Nötigung, Amtsmissbrauch, Mobbing von Untergebenen. Kann der Zwang nachgewiesen werden, dann haftet der Verantwortliche in vollem Umfang. Hat der Rektor gegen die Weisung nicht remonstriert, drohen die in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen festgeschriebenen Sanktionen.

Hintergund der Corona-Notverordnungen

Ich denke, es gibt keine Viren, sondern nur Gifte. Gewisse Gifte können positive PCR-Tests verursachen. Gifte können sich nicht vermehren, auch Eiweißgifte nicht. Auch nicht mit Hilfe irgendwelcher körpereigener Zellen, die sie angeblich infiltrieren. Corona-Gifte sind vor etwa einem Jahr weltweit aufgetreten. Woher sie kommen, kann ich nur vermuten…

Unsere Politiker haben auf Corona mit drei Maßnahmen reagiert: Maske, Quarantäne, Impfung. Das Ergebnis ist ein Angriff auf:

  1. Unseren Geist: Manche Menschen bekommen Panikattacken unter der Maske, andere einen erhöhten Puls. Bei manchen entsteht eine zu hohe CO2-Konzentration in der Atemluft und in der Folge Kohlensäure auf den Lungenbläschen bzw. eine Übersäuerung des Blutes und Sauerstoffmangel im Gehirn. Die geschilderten Beeinträchtigungen können zu Krankheiten und einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Gehirns und des vegetativen Nervensystems führen, was wiederum die Selbstheilungskräfte schwächt.
  2. Unsere Freiheit: Durch die Quarantäne werden Bürger willkürlich eingesperrt.
  3. Unsere körperliche Unversehrtheit: Niemand kann überprüfen, welche Nebenwirkungen die Impfstoffe der verschiedenen Hersteller haben. Wenn Impfschäden auftreten, haften nicht die Hersteller, sondern der Staat und damit der Steuerzahler, also wir selbst. Für die Hersteller existiert offensichtlich kein Anreiz, Impfstoffe herzustellen, die frei von Verunreinigungen sind. Es kann nicht einmal sichergestellt werden, dass alle ausgelieferten Chargen die gleiche Qualität haben.

Durch Corona haben es die Regierungen weltweit geschafft, die Folgen globaler Korruption und Planwirtschaft auf ein Virus zu schieben. Corona ist ein Werkzeug, staatliche Insolvenzverschleppung zu vertuschen! Vielleicht taugt Corona auch noch für viel mehr, aber damit möchte ich heute niemanden behelligen… #VollDrosten

“Verdamme die Lüge, nicht den Lügner! Man wird niemals nachweisen können, ob der Lügner nicht einfach ein Opfer teuflischer Täuschung geworden ist. Sich mit dem Lügner zu befassen, ist reine Zeitverschwendung!“

Jeanne
Artikelübersicht: https://steemit.com/@jeannedarc
Jennifer warns: Guided by the Beauty of our Weapons
Jeanne auf LinkedIn | [email protected]

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