Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag eine weitreichende Entscheidung getroffen: Mit der Neufassung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) ist der besondere Schutz des Berufsgeheimnisses von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten Geschichte. „Das ist eine fatale Fehlentscheidung, die das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt stark gefährdet“, sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Mittwoch in Hamburg. „Ungeachtet der Kritik vieler Verfassungsrechtler an dem Entwurf zu dieser Neufassung hat der Bundestag das BKA-Gesetz innerhalb kurzer Zeit durchgepeitscht.“
Was das heißt: Zur Terrorismusabwehr darf der Staat nun auch Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten überwachen und etwa mithilfe von Bundestrojanern verdeckt in die IT-Systeme von Arztpraxen und Krankenhäusern eindringen. „Dabei lassen sich nicht nur die Daten von verdächtigen Personen ausspähen, sondern faktisch auch die von allen anderen Patienten“, erläutert Lüder. Das sei ein großes Problem, denn die Patienten sprächen mit ihren Ärzten häufig über sehr persönliche Dinge, die mehr oder weniger direkt mit ihrem medizinischen Anliegen zusammenhängen. Die FÄ-Vizevorsitzende betont: „Dieses Vertrauen bildet die Basis unserer ärztlichen Tätigkeit. Die Patienten haben ein Recht darauf, dass alle Gesprächsinhalte im geschützten Raum bleiben und niemand beispielsweise von Depressionen, Essstörungen oder Eheproblemen erfährt.“
Auf Initiative von Lüder und ihrem FÄ-Vorstandskollegen Dr. Axel Brunngraber hatten die Ärztekammern Hamburg und Niedersachsen eine Änderung des Gesetzentwurfes gefordert. In letzter Minute hatte dann auch die Bundesärztekammer darauf gedrängt. „Wir sind erschüttert darüber, wie rigoros der Bundestag die Interessen der Bürger vom Tisch gefegt hat“, sagt Lüder. Das werde die Freie Ärzteschaft nicht hinnehmen und das BKA-Gesetz beim kommenden Ärztetag im Mai in Freiburg zur Diskussion bringen. „Wir erwarten, dass die Bundesärztekammer hartnäckig bleibt und eine Gesetzesänderung in Gang bringt, damit das Berufsgeheimnis von Ärzten genau so geschützt bleibt wie das von Geistlichen, Strafverteidigern und Bundestagsabgeordneten.“ Lesen Sie hier mehr!
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