Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass durch steemit entweder Einkünfte aus Selbständigkeit oder Gewerbebetrieb erbracht werden. Die Regelungen über Private Veräußerungsgeschäfte greifen hier nicht. Es gibt demnach keine Spekulationsfrist.
Es sind die erzielten Einnahmen in Form von steemit-Währungen und Kursgewinne oder Kursverluste, die beim Umtausch oder Verkauf entstehen bei der Gewinnermittlung anzugeben. Aktuell ist die Lage so, dass Bitcoin und alle weiteren Kryptowährungen als digitale Währungen (Rechnungseinheiten) betrachten werden. Diese haben unstreitig einen Wert, den man in € erfassen kann. Ich gehe davon aus, dass der Zufluss in die Wallet entscheidend sein wird.
Disclaimer: Auch dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich Informationszwecken, für welche keine Haftung übernommen wird.