In der Presse wurde bereits spekuliert, dass Google innerhalb der EU eine Rekordstrafe drohen könnte. Dies ist nun tatsächlich wahr geworden. Die Europäische Kommission verhängt gegen Google eine Strafe von 2,42 Milliarden Dollar.
Dem Suchmaschinen-Unternehmen wird zur Last gelegt, seine Stellung als Marktführer im Suchmaschinengewerbe missbraucht zu haben. Konkret geht es um Vorzugsbehandlung für den eigenen Preisvergleichsdienst ggü. anderen. Damit liegt eine Verletzung des geltenden Kartellrechts vor. Per Pressemitteilung gab dies die Europäische Kommission bekannt.Im Wortlaut heißt es:
Google hat seine beherrschende Stellung auf dem Markt der allgemeinen Internetsuche missbräuchlich ausgenutzt, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem ursprünglich „Froogle“ genannten Dienst, der 2008 in „Google Product Search“ und 2013 in „Google Shopping“ umbenannt wurde – auf dem von der Suche getrennten Markt für Preisvergleichsdienste einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat.- Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert: Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert. Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.- Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste im EWR können durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten platzierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten platziert. Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.