Heute setzt ich meine Reihe über das Werden der heutigen EU mit den Verträgen von Amsterdam und Nizza fort. Wie immer, viel Interesse beim Lesen.
Die Verträge von Amsterdam und Nizza.
Der Vertrag von Amsterdam wurde 1996/97 verhandelt, ´97 unterschrieben und trat 1999 in Kraft.
Grund für den neuen Vertrag war, die EU fit für mehr Mitglieder zu machen. Daher wurden eine Reihe von Reformen beschlossen die die Handlungsfähigkeit der EU aufrechterhalten sollte. Dazu zählte die Erweiterung der einfachen Mehrheitsbeschlüsse des Ministerrates.
Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des EU- Parlaments etwas erweitert.
Weitere Punkte betrafen die Stärkung von Europol, sowie eine weitere Vertiefung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. So ist es seither möglich, dass die EU international mit einer Stimme sprechen kann. Dazu wurde das Amt eines Außensprechers geschaffen.
Auch die WEU wurde ab nun verstärkt in diese Bemühungen mit einbezogen. Auch wurden große Teile der Polizeilichen und Justiziellen Befugnisse auf die EU übertragen.
Ebenfalls von Bedeutung war, dass die Beschäftigungspolitik und die Bürgerrechte zu Anliegen der EU gemacht wurden. Die Unionsbürgerschaft wurde ebenfalls aufgewertet.
In Summe lässt sich konstatieren, dass Amsterdam den supranationalen Kurs von Maastricht fortsetzte. Gleichzeitig aber schon fix mit einer Erweiterung gerechnet wurde, und diese auch Eingeplant wurde.
Der Vertrag von Nizza
Dieser Vertrag, welcher 2003 in Kraft trat, regelte zunächst die Kommission neu. So gilt seither die Regel, ein Land, ein Kommissar. Die gewollte Reduzierung der Kommissare wurde allerdings nicht umgesetzt.
Nach Nizza übernahm die EG die Kompetenzen der alten EGKS, die Ende 2002 auslief.
Weiters wurde die Anwendung der qualifizierten Mehrheit erweitert sowie das Novum der „verstärkten Zusammenarbeit“ geschaffen. Mit diesem Mittel können einstimmige Themen von einzelnen Mitgliedern durchgeführt werden, ohne dass ein einzelnes Land sein Veto einlegen kann/muss. Exemplarisch vor wenigen Tagen geschehen bei der Vertiefung der militärischen Zusammenarbeit.
Ebenfalls neugeschaffen wurde die Möglichkeit des Beschlusses von Maßnahmen gegen einzelne Länder bei der Verletzung von Grundprinzipien der EU.
Auch hier lässt sich erneut eine Stärkung des supranationalen Elementes feststellen. Spätestens mit Nizza bekommt dieses ein Übergewicht das ab da an immer bedenklicher wurde, da das vielzitierte Demokratiedefizit ständig größer statt kleiner wurde.
Noch wichtiger als der Vertrag selbst, ist die Vereinbarung, welche im Anschluss getroffen wurde. Nämlich die Schaffung einer Europäischen Verfassung. Doch dazu ein andermal mehr.
Danke für Eure Aufmerksamkeit
Euer
parzifal1
@originalWorks
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