Geschichte im Allgemeinen, und Europäische im Speziellen 14

in deutsch •  7 years ago 

Guten Tag alle miteinander! Heute geht es weiter mit der Entwicklung der EU, heute mit dem Lissabon- Vertrag.
Alle vorangegangenen Posts könnt ihr hier nachlesen: Amsterdam und Nizza, sowie alle Übrigen hier.

Viel Interesse beim Lesen.

Der Lissabon- Vertrag.

Gleich vorneweg, dieser Vertrag ist nichts anderes als es das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten war! Etwas provokant, gewiss. Jedoch, es ist, wie ich finde, der Tragweite des Vertrages durchaus angemessen.
Wie komme ich nun darauf?

Nun, zuerst die Vorgeschichte.

Nach Nizza war man in der EU daran gegangen eine EU-Verfassung auszuarbeiten. Getreu dem Rechtsgrundsatz das EU-Recht nationales Recht bricht, hätte auch die EU-Verfassung die nationalen Verfassungen gebrochen. Grundsätzlich finde ich die Idee ja sehr lobenswert, allein, die Umsetzung war eine Katastrophe.
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass die einzelnen Staaten und Völker so eine schwerwiegende Entscheidung eigentlich durch eine Volksabstimmung hätten legitimieren müssen. Viele Länder versuchten das zu umgehen. In Österreich kam es in diesem Zusammenhang 2007 sogar zu einem offenen Verfassungsbruch, dem man durchaus den Charakter eines Staatsstreiches zugestehen kann. Doch dazu ein andermal mehr.
In etlichen Ländern jedoch, wie in Frankreich oder den Niederlanden, waren solche Abstimmungen zwingend nötig, und wurden auch von breiten Bevölkerungsschichten verlangt. 2005 wurde diese EU-Verfassung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt.
Doch an Stelle, dass man daraus gelernt hätte, dass man hier zu weit gegangen war, und im Begriff war etwas zu machen was die Mehrheit der EU-Bürger gar nicht wollte, entschied man sich dazu diese Verfassung einfach in einen multilateralen Vertrag wie Nizza umzuwandeln. Das perfide daran ist, dass der Inhalt praktisch gleichblieb, nur die Verpackung wurde geändert!
Der Vertrag von Lissabon ist also nicht einfach irgendein Vertrag zwischen Staaten, sondern, strenggenommen, die Geburtstunde des Supranationalstaates EU (das hat nichts mit einem Staatenbund oder Bundessaat zu tun!). Der Vertrag von Lissabon reformierte den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), letzterer wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) umbenannt. Es geht also nicht um einen, sondern eigentlich um zwei Verträge (wenn man EURATOM mal weglässt), nämlich den EU- Vertrag und den AEU- Vertrag.

Was beinhaltet nun der Vertrag von Lissabon?


Quelle

Die Kernpunkte der Vertragsänderungen sind:

  • die EU wird eine eigene Rechtspersönlichkeit
  • die EU erhält einen eigenen Diplomatischen Dienst
  • Verstärkung der militärischen Zusammenarbeit, Schaffung der Europäischen Verteidigungsagentur und Einführung einer Beistandspflicht
  • Dauerhafte Einführung der Verstärkten Zusammenarbeit
  • Festlegung der Kompetenzen der EU
  • Einführung eines EU- Außenbeauftragten als quasi Außenminister der EU
  • Einführung eines Ratspräsidenten
  • Mehrheitsentscheid des Rates
  • Eine scheinbare Aufwertung des EU- Parlamentes
  • Sowie die Regelung des freiwilligen Austritts eines Mitgliedes.

Nachdem Irland 2008 durch Vilksabstimmung den Vertrag erneut blockierte, wurden mehrere Bestimmungen des Vertrages für Irland außer Kraft gesetzt. In einer zweiten Volksabstimmung 2009 wurde er dann auch von Irland angenommen. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag damit in Kraft.

Der größte Kritikpunkt meinerseits, und Hauptgrund warum ich diesen Vertrag als eine Art Ermächtigungsgesetz betrachte ist, dass der Vertrag jederzeit geändert werden kann, OHNE dass das EU-Parlament oder gar ein nationales Parlament etwas dagegen tun kann, siehe dazu Artikel 48 des EU-Vertrages.
Dazu bildet der AEU-Vertrag auch die Grundlage für den Euro- Rettungsschirm und alles Übel was uns daraus bis heute erwachsen ist. Auch wurden zu diesem Anlass vom Rat einfach neue Artikel in den Vertrag aufgenommen, ohne dass je ein Parlament sich damit befassen musste! Wenn das also nicht nach Ermächtigung schreit dann weiß ich es auch nicht.

„Es würde dem Sinn ... und dem beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung ... erhandeln und erbitten.“
Adolf Hitler, 23. März 1933.

Der zweite, sehr bedenkliche, Weg der hier gewählt wurde ist das vertraglich festgeschriebene Demokratiedefizit. Dazu ist es wichtig sich in Erinnerung zu rufen wozu es Parlamente überhaupt gibt. Ihre Hauptaufgabe ist die Kontrolle. Diese Aufgabe kann es aber nur Wahrnehmen, wenn es das Recht hat Gesetze abzulehnen und eigene Gesetzesvorschläge anzunehmen, sowie die Regierung bzw. einzelne Minister abzusetzen. Da die EU aber Exekutive und Legislative in sich vereint, und legislative Kompetenzen dem EU- Parlament zum überwiegenden Teil abspricht, ist weder eine demokratische Kontrolle der EU möglich, noch besteht die Möglichkeit auf demokratischem Weg Gesetze gegen die Exekutive durchzusetzen.
Damit herrscht in der EU de facto und de iure keine Gewaltenteilung (die gibt es übrigens in vielen „demokratischen“ Staaten nicht)!


Quelle

Mir ist völlig klar, dass das alles recht konfus klingt. Und das ist es auch. Das Problem besteht darin AEU und EU- Vertrag gedanklich unter einen Hut zu bringen da beide Verträge aufeinander verweisen und sich ergänzen.

Ich bedanke mich aber trotzdem für Euer Interesse, hier noch die Links zu AEU und EU- Vertrag. Einfach mal reinlesen und dem Großen Bruder bei der Arbeit zusehen.

Vielen Dank

Euer
parzifal1

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Genau :)