Frau in Österreich wegen Hasspostings zu Gefägnisstrafe verurteilt!

in deutsch •  6 years ago 

Liebe Steemianer,
kaum hatte ich was vom Zensurparadies Schweden geschrieben habe, passiert das:

Heute wurde eine 48-jährige Niederösterreicherin in Korneuburg (nördlich von Wien) zu einer Gefängnisstrafe wegen Hasspostings verurteilt (das Urteil ist nicht rechtskräftig).

Sie wurde wegen "Verhetzung" zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, weil sie ein Neujahrs-Baby und dessen Familie auf facebook "rassistisch beleidigt" hatte, 3 Monate davon unbedingt.

Das Mädchen Asel war am 1. Jänner 2018 um 0:47 Uhr in der Krankenanstalt Rudolfsstiftung in Wien auf die Welt gekommen. Wohl aufgrund des Kopftuches der Frau folgten in den sozialen Netzwerken zum Teil negative und rassistische Kommentare, darunter auch strafrechtlich relevante - wie das der jetzt erstinstanzlich Verurteilten.

Es ist leider nicht bekannt, welchen Inhalt die Postings gehabt hatten. Mir ist zum Beispiel die Grenze nicht klar, ab wann etwas strafrechtlich relevant ist.
Aber das tut auch nichts zur Sache, blosse Beleidigungen sind in jedem Fall unangebracht und kontraproduktiv, auch wenn sie nicht strafrechtlich relevant sind.

Der eigentliche Zweck des Verhetzungsparagraphen und nun dieses Schauprozesses wurde jedenfalls erreicht. Die Leute sollen eingeschüchtert werden, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen und im Zweifel lieber kuschen und tolerieren (=erdulden).

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Quelle

zum Thema:
https://diepresse.com/home/panorama/wien/5496239/Haftstrafe-fuer-Hasspostings-gegen-muslimisches-Neujahrsbaby
https://www.unzensuriert.at/content/0025904-Berichte-zeigen-Neujahrsbabys-fast-ausschliesslich-von-moslemischen-Migranten

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Generell sollten die Untertan sich ein Beispiel an erfolgreichen "Araber-Clans" nehmen... sie sollten wissen, wo das Haus des Richters und der Staatsanwälte steht, denn solch Urteile werden nicht im Namen des Volkes gesprochen, sondern einer abgehoben, selbstverliebten, versifften Kaste. Man sollte den Herrschaften generell mal klar machen, wer ihre Gehälter zahlt...

Das sehe ich anders. Man müsste, bevor man sich ein Urteil über das Urteil bildet, wissen, was die Frau geschrieben hat.

Der Tatbestand der "Verhetzung" ist normalerweise deutlich mehr als eine bloße Beleidigung, und richtet sich meines Wissens nach gegen Anstachelung zur Gewalt. So was ist durchaus ernst zu nehmen.

Ich glaube nicht, dass wir das so verschieden sehen. Ich finde es auch schade, dass man nicht weiss, was sie geschrieben hatte. Und natürlich ist es schade, dass nirgendwo steht, was der Unterschied zwischen einer Beleidigung und einer Verhetzung ist.
Ich hatte auch geschrieben, dass Beleidigungen an sich schon unangebracht sind, geschweige denn "Anstachelung zu Gewalt" (wie immer das wiederum definiert ist).
Es kann also gut möglich sein (wenn auch unwahrscheinlich, denn wie viele Menschen kann diese Unbekannte wohl "verhetzt" haben?), dass in diesem Fall die Strafe gerechtfertigt ist.
Aber mir scheint, der eigentliche Zweck dieses Prozesses ist es, ein Exempel zu statuieren, um möglichst andere abzuschrecken, ihre Meinungen kundzutun. Daher auch die ganze Schwammigkeit bei der Beschreibung des Tatbestandes. Bei Mord oder Körperverletzung wird meist beschrieben, was der Täter gemacht hatte (Messerstiche, getreten, erwürgt,...), etc. Sollte man da hier nicht auch mehr Details ausser "fb posting" erfahren dürfen?

Die Schwammigkeit der Beschreibung ist tatsächlich ein Problem. Sollte es ein Gewaltaufruf gewesen sein, macht es juristisch keinen Unterschied, ob sie den vor 50 Mistgabel-schwingenden Maskierten im RL oder vor 50 Tastaturhelden auf FB getätigt hat. Sollte es eine der inzwischen leider üblichen Grauslichkeiten im Netz gewesen sein (die, und da habe ich inzwischen nachgelesen, vom neuen Verhetzungs-Paragraphen eventuell tatsächlich miterfasst sein könnten, schließe ich mich der Meinung an, dass eine Haftstrafe überzogen ist.

Korrekt. Es kommt darauf an was genau geschrieben wurde und auch wie.

"Ich mag keine Katzen und würde mir nie eine als Haustier anschaffen" ist etwas anderes als "Katzen sind %&€#@% und alle die eine haben sollte man #&%@€“. Je mehr Sprache abgleitet desto weniger kommt der Inhalt beim Gegenüber an und desto eher sagt/schreibt man Dinge die man "gar nicht so gemeint" hat.

Unglaublich, Haftstrafe wegen eines FB Kommentar? Verhältnismäßigkeit Fehlanzeige.

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  ·  6 years ago (edited)

ich kenne auch in deutschland menschen die wegen facebook kommentaren schon abgestraft wurden, nicht mit gefaengnis, es waren geldstrafen im mittleren vierstelligen bereich... es waren keine posts mit inhalten die den bestand der volksverhetzung erfuellen.

Vortrefflich Artikel!

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