Diese Menschen haben alle Asyl in Deutschland beantragt. Es ist nicht bekannt, welche davon es auch erhalten haben (oder ob das Verfahren noch läuft), aber zumindest ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die meisten davon noch nicht abgeschoben worden sind und sich daher völlig frei in der Bevölkerung bewegen können:
Baba M. aus Ghana, der bei der Anhörung angab, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben.
Ein verurteilter Mörder aus Bangladesch, der glaubhaft dargestellt hat, dass er ein mehrfacher Mörder sei. Er sei zu 85 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil habe der Asylbewerber mit sich geführt.
Ein Asylwerber aus Sierra Leone, der angab, er habe "als Kindersoldat ... viele Leute getötet", darunter "Zivilisten, Frauen, Kinder". Nach der Flucht sei er "20 Jahre in Europa unterwegs" gewesen, habe schon "in diversen Ländern Asylanträge gestellt".
Ein Asylwerber, der angab, als Gefängniswärter in Eritrea gearbeitet zu haben. Dabei sei er laut dem aufnehmenden Beamten "gezwungen worden, Leute zu misshandeln/zu foltern"
Ein Pakistani, der angab, schwere Körperverletzungen begangen zu haben. Während der Anhörung wurde der Antragsteller zunehmend aggressiver und beschwerte sich wie folgt: "Ihr Tochterficker habt die Grenzen aufgemacht und die Leute reingelassen".
Ein Asylwerber aus Bangladesch, der als Fluchtgrund vortrug, dass er wegen Mord gesucht wird, den er auch in der Anhörung bestätigt.
Ein türkischer Asylwerber, der in seiner Anhörung angegeben und nachgewiesen hat, dass ca. 85 laufende Strafverfahren in der Türkei und ein Haftbefehl gegen ihn vorliegen.
Ein Asylwerber namens B. aus Algerien gab an, dass er in Algerien Drogen (Kokain und Haschisch) geschmuggelt und verkauft habe und deswegen in Algerien verfolgt werde.
Ein Pakistani, der angab, er fühle sich sexuell zu Männern und Frauen hingezogen. In Pakistan wurde von dem Antragsteller ein Mann vergewaltigt.
Ein Mann aus Liberia, der angab, bei Kampfhandlungen in Liberia "viele Menschen getötet und auch hingerichtet zu haben".
Der russische Staatsbürger Yakhya Y., der angab, mit wahhabitischen Attentätern "den Innenminister Dagestans auftragsgemäß getötet" zu haben. Deshalb werde er von Polizei und Angehörigen der Opfer verfolgt (tatsächlich wurde der Minister im Juni 2009 auf einer Hochzeit erschossen). Das Verwaltungsgericht Magdeburg hält seine Geschichte "für glaubhaft" und beschließt deshalb, dass er zwar kein Asyl, aber Schutz vor Abschiebung genießt.
Na zum Glück sind das nur wenige Einzelfälle!
http://www.heute.at/welt/news/story/40-facher-Moerder-wollte-Asyl-in-Deutschland-49717637
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/asyl/keiner-will-sagen-ob-die-noch-bei-uns-sind-56071656,view=conversionToLogin.bild.html
https://www.unzensuriert.de/content/0026699-Leitende-Beamtin-soll-Bremen-illegal-1200-Asylantraege-genehmigt-haben
Übrigens, 91% der abgelehnten Asylbescheide werden gerichtlich angefochten (328000 Klagen allein 2017 - da freuen sich sicher etliche Rechtsanwälte). In mehr als 40% der Fälle wurde der ablehnende Bescheid des Bamf zugunsten der Migranten korrigiert.
Warum ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass diese "kriminellen" Asylwerber nicht abgeschoben wurden? Gute Chancen haben ja laut der letzten Quelle hauptsächlich minderjährige Asylwerber und Asylwerber stammend aus Syrien.
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Weil keine Verfahren wegen der vergangenen Verbrechen eingeleitet werden.
Als "kriminelle" Asylwerber gelten meines Wissens nur hier kriminell gewordene, und selbst die werden nicht alle abgeschoben.
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Hm. Müsste mich mehr damit auseinandersetzen
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